21.08.2020

Windkraft-Riese steigt bei Linzer-Drohnen-Startup Aero Enterprise ein

Die Hamburger Buss Energy Group, einer der führenden Anbieter von Windkraft-Anlagen in Europa, kauft 24,9 Prozent des Linzer Startups Aero Enterprise.
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(c) Hermann Wakolbinger: v.l.n.r. Thomas Mender und Christian Matzinger vom OÖ HightechFonds mit Peter Fromme-Knoch und Robert Hörmann (Geschäftsführer Aero Enterprise) und dem AERO-SensorCopter.
(c) Hermann Wakolbinger: v.l.n.r. Thomas Mender und Christian Matzinger vom OÖ HightechFonds mit Peter Fromme-Knoch und Robert Hörmann (Geschäftsführer Aero Enterprise) und dem AERO-SensorCopter.

Mit seinem „AERO-SensorCopter“, einem autonomen Kleinhubschrauber mit KI- basierter Software, hat sich das 2013 gegründete Linzer Drohnen-Startup Aero Enterprise sich bereits einen Namen im Bereich Anlageninspektion aus der Luft gemacht. Nun holte es mit der Hamburger Buss Energy Group einen der größten europäischen On- und Offshore-Windenergie-Anbieter als strategischen Investor an Bord.

Kapitalrunde für Aero Enterprise wahrscheinlich siebenstellig

Das Unternehmen kaufte in einem Deal, dessen Summe nicht genannt wurde, 24,9 Prozent des Linzer Startups. Nachdem der OÖ HightechFonds bereits im Herbst 2018 für 12,5 Prozent einen „mittleren sechsstelligen Betrag“ bezahlte, ist davon auszugehen, dass das aktuelle Investment sich zumindest im hohen sechsstelligen, eher aber im niedrigen siebenstelligen Bereich bewegt. Beim HightechFonds sieht man jedenfalls die angestrebte Internationalisierungsstrategie geglückt.

Die Buss Energy Group will mit dem Angebot ihr eigenes Portfolio erweitern. „Wir können unseren Kunden damit nicht nur Installation und Service, sondern auch eine hochprofessionelle Analyse ihrer Windkraftanlagen bieten. Das schafft Planbarkeit“, erklärt Buss Energy-Geschäftsführer Martin Schulz. Die Aero Enterprise Managing Partner Robert Hörmann und Peter Fromme-Knoch kommentieren in einer Aussendung: „Wir profitieren von den Vertriebsstrukturen und der langjährigen operativen Erfahrung im Windbereich“.

Überzeugende Kombination aus Hardware und Software

Das Startup punktet erstens mit seiner Hardware, den Drohnen, die aufgrund ihrer Windstabilität und langen Flugzeiten auch zur Inspektion auf hoher See geeignet sind, wo die Wetterbedingungen und Anlagengrößen häufig herausfordernd sind. Ergänzt wird das Angebot durch die dazugehörige Software: Eine künstliche Intelligenz (KI) analysiert und interpretiert die hochauflösenden Bilddaten der Drohne und erstellt automatisiert Reports. Damit würden sich Effizienz und Aussagekraft laufend steigern, heißt es vom Unternehmen.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Windkraft-Riese steigt bei Linzer-Drohnen-Startup Aero Enterprise ein

  • Mit seinem „AERO-SensorCopter“, einem autonomen Kleinhubschrauber mit KI- basierter Software, hat sich das 2013 gegründete Linzer Drohnen-Startup Aero Enterprise sich bereits einen Namen im Bereich Anlageninspektion aus der Luft gemacht.
  • Nun holte es mit der Hamburger Buss Energy Group einen der größten europäischen On- und Offshore-Windenergie-Anbieter als strategischen Investor an Bord.
  • Das Unternehmen kaufte in einem Deal, dessen Summe nicht genannt wurde, 24,9 Prozent des Linzer Startups.
  • Nachdem der OÖ HightechFonds bereits im Herbst 2018 für 12,5 Prozent einen „mittleren sechsstelligen Betrag“ bezahlte, ist davon auszugehen, dass das aktuelle Investment sich zumindest im hohen sechsstelligen, eher aber im niedrigen siebenstelligen Bereich bewegt.
  • Das Startup punktet mit einer Kombination aus seiner Hardware, den Drohnen, und seiner KI-basierten Auswertungs-Software.

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