23.02.2022

Aeiphoria übernimmt Bahnausstatter Seisenbacher nach Insolvenz

Aeiphoria Capital will als neuer Player am Private-Equity-Markt Eigenkapital und Familien- bzw. Mittelstandsunternehmen miteinander verbinden. Nun wurde der Bahnausstatter Seisenbacher im Zuges eines Insolvenzverfahrens übernommen.
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Thomas Maidorfer, Martin Wodak und Felix Porsche
© Aeiphoria Capital. V.L.: Thomas Maidorfer, Martin Wodak, Felix Porsche

Die 2021 gegründete Wiener Beteiligungsfirma Aeiphoria Capital wurde vom Gründertrio Thomas Maidorfer, Felix Porsche und Martin Wodak ins Leben gerufen. Bei ihrer Arbeit fokussiert sich das Team in erster Linie auf vollfunktionsfähige Familien- bzw. Mittelstandsunternehmen. Hier will man eine gute Alternative zur klassischen Bankenfinanzierung bieten und speziell die Herausforderungen von Mittelstandsunternehmen bei der digitalen Transformation und bei Innovationsinitiativen unterstützen. Ressourcen und Kapital sollen für neue Geschäftsmodelle und neue Produkte freigemacht werden.

Founder-Team mit Venture-Capital-Erfahrung

Das Gründer-Team hat verschiedensten Investment-Hintergründe und möchte mit Aeiphoria Capital und dessen unternehmerischen Fokus seine Kräfte bündeln. Es beschreibt seine Arbeit als langfristig orientiert und betont, weder an institutionelle Investor:innen noch an Fondsstrukturen gebunden zu sein. Stattdessen hätten sie privates Kapital, wo es ihnen als Investoren wichtig sei, dass das Investment nachhaltig funktioniere, erklären die Gründer. Für ihre Investment-Entscheidungen würden sie ihren Fokus auf Unternehmen legen, bei denen sie Potenziale aber auch Innovations- und Wachstumsmöglichkeiten sehen. Thematisch bringt Aeiphoria bereits eigenes Know-how aus den Bereichen Mobilität und Biotech bzw. Life Sciences mit und bezeichnet sich als techaffin.

Alle drei Gründer können bereits auf eine langjährige Venture-Capital-Erfahrung zurückblicken. Während Martin Wodak in den letzten 22 Jahren an über 20 Investitionen in unterschiedlichen Branchen von Baustoffen bis hin zu HighTech beteiligt war, baute sich Thomas Maidorfer in den letzten zehn Jahren ein Immobilienportfolio im Wert von 20 Millionen Euro auf. Mit dieser Erfahrung erarbeitete er sich ein breites Investment-Know-how. Der dritte im Bunde, Felix Porsche, startete wiederum 2015 als Business Angel. Sein Startup-Portfolio von mehr als zehn Investments baute er in den Branchen Künstliche Intelligenz, Impact und FinTech auf.

Aeiphoria übernimmt Seisenbacher

Die Tech- und Mobilitätsaffinität spiegelt sich auch in einer Investition in Seisenbacher wieder. Mit dem niederösterreichischen Bahnausstatter ergab sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine Vollübernahme. Man wolle einen innovativen und zukunftsorientierten Zulieferer aufbauen und weiterentwickeln, heißt es von Aeiphoria Capital. Im Bahngeschäft sehe man nämlich noch sehr viel Wachstumspotenzial. Maidorfer, Porsche und Wodak wollen Seisenbachers Transformation zum innovativen Anbieter von Komplettlösungen für die Schienenfahrzeugindustrie vorantreiben. „Seisenbacher ist ein Hidden Champion der zukunftsweisenden Mobilität. Die traditionsreiche Firma besitzt mit der Übernahme die Chance, zum wettbewerbsstarken Entwicklungspartner für Zughersteller und Bahnbetreiber aufzusteigen. Wir sehen große Wachstumschancen in Österreich, aber auch in Europa und Nordamerika“, meint Thomas Maidorfer.

Die eigene Rolle verstehe Aeiphoria dabei als Partner seiner Beteiligungsunternehmen. Die Private-Equity-Firma wolle nachhaltiges Wachstum und Transformation unterstützen und folglich eine aktive Rolle in der bevorstehenden Unternehmensentwicklung einnehmen. Die Investition sei somit als erster Schritt einer langfristigen unternehmerischen Partnerschaft zu sehen. Sowohl eine Standortveränderung als auch ein Arbeitsplatzabbau würden die neuen Eigentümer ausschließen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Innovative Produkte für den Bahnverkehr

Das große Potenzial wird besonders mit der wachsenden Bedeutung des Schienenverkehrs durch die steigende Nachfrage nach nachhaltiger Mobilität in Europa und Nordamerika begründet. Mit Blick auf den Green Deal der EU wird diese Entwicklung beispielsweise bereits unterstrichen. „Damit die Schiene für den Kunden tatsächlich zum wichtigsten Verkehrsmittel wird, muss die Ausstattung der Züge auf die Bedürfnisse, den Komfort und die Sicherheit der Bahngäste optimal ausgerichtet sein. Mit unseren hochwertigen und nachhaltigen Lösungen im Interieur können wir dazu einen sehr wichtigen Beitrag leisten“, erklärt Seisenbacher-CEO Werner Pumhösel.

Das einzigartige Tischsystem für Passagiersicherheit sei hier ein Beispiel für die Innovativität des Unternehmens. Das CATS (Crash Absorbing Table System) genannte System werde in das Zuginterieur integriert und soll im Fall eines Zusammenstoßes die Aufprallenergie absorbieren und damit das Verletzungsrisiko für Passagiere minimieren. „Wir sind gekommen, um zu bleiben. Wir planen am Standort in Niederösterreich das Produktportfolio in Richtung innovativer Komplettlösungen weiterzuentwickeln“, erklärt Maidorfer mit Blick in die Zukunft.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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