20.09.2023

AdOnly-Founder über das Personalwesen: „F*ck Recruiting“

Dass Personalsuche mehr als das "wir suchen dich" braucht, sollte mittlerweile vielen in der Szene klar sein. AdOnly-Founder Alexander Kaulich weiß, was dieses "mehr" ist.
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AdOnly, Recruiting-Tipps, Personalwesen
(c) AdOnly - Das AdOnly-Team denkt "Recruiting" und "Employer Branding" anders.

Alexander Kaulich, Gründer von AdOnly, ist im Bereich des Personalwesens und Marketings tätig. Doch er setzt nicht auf den sonst üblichen Ansatz, sondern ruft dazu auf, herkömmliche Recruiting-Methoden zu vergessen und bei Social Recruiting und Employer Branding auf Menschlichkeit zu achten. Mit dem Motto „F*ck Recruiting – we connect people“.

AdOnly-Founder: „Auf individuelle Bedürfnisse eingehen“

„Wir sollten nicht vergessen, dass es im ‚Recruiting‘ nicht um einfach schnell Stellen besetzen, sondern vielmehr um eine Zusammenarbeit geht. Man muss auf die individuellen Bedürfnisse eingehen und eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen. So wird mal leichter offene Stellen besetzen können“, sagt Kaulich.

Er empfiehlt Startups und Unternehmen den Aufbau eigener Social Media-Accounts zum Thema „Employer Branding“. Anders gesagt: Einblicke in die Firmenkultur, den Arbeitsalltag und diverse Jobs geben, um die Nähe zu stärken.

„Zum einen ist es für neue potenzielle Mitarbeiter:innen interessant zu sehen, wie es in der Praxis aussieht und zum anderen stärkt das natürlich auch die Bindung zu den bestehenden Mitarbeiter:innen“, erzählt Kaulich weiter.

Paradigmenwechsel im Personalwesen

Im heutigen digitalen Zeitalter seien 0815-Stellenanzeigen, nicht abgestimmte Landingpages und Karriereseiten nicht mehr ausreichend, um die besten Talente anzuziehen und langfristig zu binden. AdOnly habe erkannt, dass es an der Zeit sei, einen Paradigmenwechsel in der Personalsuche und Employer Branding einzuleiten.

„Wir leben in einer Welt, in der soziale Interaktion und persönliche Verbindungen entscheidend sind“, sagt Kaulich. „Unsere Botschaft ist klar: Es geht nicht nur darum, Arbeitsplätze zu besetzen, sondern darum, Menschen und Unternehmen (ebenfalls Menschen) zusammenzubringen. Wir setzen auf Marketingmaßnahmen, die auf echten Beziehungen basieren und Individualität jedes Bewerbers in den Mittelpunkt stellen.“

Arbeitnehmer:innenmarkt

Der Arbeitsmarkt habe sich, Kaulichs Ansicht nach, definitiv zu einem Arbeitnehmer:innenmarkt entwickelt: „Das bedeutet, dass sich Unternehmen oder Arbeitgeber in Zukunft ändern werden müssen, um nachhaltig noch irgendwie an qualifiziertes Personal kommen zu können. Aktuelle Themen, wie Remote-Work, flexible Arbeitszeiten, Gesundheitssysteme oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollten mittlerweile gelebt werden, anstatt nur ‚geplant‘ sein“, erklärt der Founder weiter.

In diesem Sinne meint Valentin Zetter, Geschäftsführer AdOnly, dass der Begriff „New Work“, die Bedeutung von Flexibilität, Partizipation, Selbstbestimmung und Sinnhaftigkeit in der Arbeit betont.

„New Work zielt darauf ab, traditionelle und alte Hierarchien aufzubrechen, mehr Freiheit und Verantwortung für die Mitarbeiter und eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Menschen motiviert und engagiert sind. Es ist ein Konzept, das die Arbeitswelt an die sich ändernden Bedürfnisse von Arbeitnehmern und die Herausforderungen der modernen Wirtschaft anpassen möchte“, sagt er.

Folgende Themen würden dabei immer wichtiger werden:

● Aufbau von authentischen Social Media-Kanälen. Als Arbeitgeber müsse man dort präsent sein, wo sich die Zielgruppe befindet. Das sei heutzutage nun mal Instagram, TikTok oder LinkedIn.

● Kollaborative Kultur: Es sei wichtig, eine offene und kollaborative Unternehmenskultur zu fördern, die Kandidat:innen und Mitarbeiter:innen gleichermaßen anspricht.

● Authentisches Storytelling: Durch das Teilen von Geschichten und Erfahrungen der Mitarbeiter:innen werde die Arbeitgebermarke aufgebaut und gestärkt.

● Maßgeschneiderte Kampagnen sind entscheidend: „0815 Aussendungen mit ‚Wir suchen dich‘ oder ‚Neue Stelle frei‘ würden nicht mehr funktionieren. Das Gleiche gilt für Standardgrafiken – du musst dich als Arbeitgeber anders präsentieren, sonst gehst du in der Masse untern“, empfiehlt das AdOnly-Team.

AdOnly plant Expansion

Zu den nächsten Zielen der Agentur gehört: Unternehmen dabei zu helfen, die Werte, Ziele und Visionen, die ausgearbeitet wurden, nach außen hin attraktiv und aktiv zu präsentieren. In Form von Kurzvideos, Fotoshootings oder 360°-Einblicke in Firmengebäude.

„Außerdem planen wir eine Expansion in Nachbarländer“, sagt Kaulich abschließend, „da der Fachkräftemangel überall präsent und es an der Zeit ist, den Markt wieder attraktiv zu gestalten.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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