06.05.2019

addly: Eine (Web-)App von Hochzeitsplanung bis Wasserrohrbruch

Das oberösterreichische Startup addly will mit seiner nun gelaunchten Web-App das Finden von passenden Dienstleistern und die Kommunikation mit diesen erleichtern.
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(c) addly

Es ist ein breiter Bogen, den das von Markus Bergetschwandtner und Thomas Schöppl gegründete Startup addly mit Sitz im oberösterreichischen Tiefgraben spannen will. Ob man nun seine Hochzeit plant, einen Hunde-Sitter sucht oder mit einem Wasserrohrbruch konfrontiert ist – über die Web-App soll man die passenden Dienstleister finden und gleich via integriertem Messenger mit ihnen in Kontakt treten können. „Man kann die Dienstleister damit auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten anschreiben – eben wenn man selbst gerade mit dem Thema beschäftigt ist. Alle Chatverläufe bleiben dabei erhalten und man hat über ein Dashboard einen Überblick über seine laufenden und abgeschlossenen Projekte“, erklärt Christian Höll von addly.

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„Viel mehr“ als Gelbe Seiten

Ist addly also eine Art „Gelbe Seiten“ mit Kontaktfunktion? „Es kann noch viel mehr“, sagt Höll. In der Suchfunktion könne man derzeit entweder nach Branchen oder direkt nach Dienstleistern suchen. Schon bald kämen aber auch Anlässe dazu. Es gebe dann also auch Kategorien wie die oben genannten „Hochzeit“ oder „Tierbetreuung“. Rund 100 davon seien bereits vorbereitet. „Wenn ich nun etwa in der Kategorie ‚Hochzeit‘ suche, schlägt addly gleich unterschiedliche Dienstleister vor, die häufig konsultiert werden, etwa Wedding Planer, Caterer und DJs“, erklärt Höll. Diese sind später im Dashboard in einem „Projekt“ zusammengefasst.

Dienstleister mit Informationsvorsprung

Noch bevor der User mit Dienstleistern in Kontakt tritt, bekommt er ein Set an „typischen“ Fragen zur Beantwortung. „In der Kategorie Tierbetreuung wäre das etwa, um welche Tierart es sich handelt und wie viele Tiere es sind. Dadurch wird erstens die Suche präzisiert und Dienstleister werden gezielter gefunden. Zweitens bekommen die Dienstleister die Antworten vorab, womit bereits einiges an Erklärungsbedarf im folgenden Chat abgedeckt ist“, sagt Höll.

(c) addly

Erste 1000 addly-Kunden Zahlen ein Jahr lang nichts

Für die Endkunden ist das Service gratis. Umsätze will man bei addly über monatliche Beiträge der Dienstleister machen. Um ins Laufen zu kommen bietet das Startup derzeit den ersten 1000 Dienstleistern für zwölf Monate Gratis-Accounts an. Den Start macht man dabei in Oberösterreich und Salzburg. „Das Gebiet haben wir greifbar und können neben Pressearbeit und Online-Marketing auch persönlich zu den potenziellen Kunden gehen“, sagt Höll. Denn Klinken Putzen wäre am Anfang eben noch notwendig. Später soll das freilich obsolet werden.

Sechsstelliges Investment im Hintergrund

Denn die Pläne sind ambitioniert: Bis Ende des Jahres soll der österreichweite Rollout erfolgen. Die internationale Expansion habe man „schon im Blick“. Und in Zukunft seien zahlreiche weitere Features, etwa Payment direkt über die App, angedacht. „Wir wollten zu Beginn schon sehr viel reinpacken. Es war gar nicht so leicht, einen Go Live-Stand zu definieren“, sagt Höll. Um Marketing und den Weg bis zu den ersten Umsätzen zu finanzieren, nahm man kürzlich ein sechsstelliges Investment von einem Business Angel auf, der nicht genannt werden will.

Progressive Web-App statt native App

Mit dem nunmehrigen Launch kommt auch eine Änderung im Zugang. Hatte man es in der Beta-Phase noch mit einer nativen App versucht, folgte nun der Umstieg auf eine progressive Web-App. „Es hat sich in Umfragen und Tests gezeigt, dass die Bereitschaft der User, eine weitere App runterzuladen, begrenzt ist. Und mit der Web-App sparen wir uns auch langfristig die Doppelentwicklung auf iOS und Android“, sagt Höll.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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