06.05.2019

addly: Eine (Web-)App von Hochzeitsplanung bis Wasserrohrbruch

Das oberösterreichische Startup addly will mit seiner nun gelaunchten Web-App das Finden von passenden Dienstleistern und die Kommunikation mit diesen erleichtern.
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(c) addly

Es ist ein breiter Bogen, den das von Markus Bergetschwandtner und Thomas Schöppl gegründete Startup addly mit Sitz im oberösterreichischen Tiefgraben spannen will. Ob man nun seine Hochzeit plant, einen Hunde-Sitter sucht oder mit einem Wasserrohrbruch konfrontiert ist – über die Web-App soll man die passenden Dienstleister finden und gleich via integriertem Messenger mit ihnen in Kontakt treten können. „Man kann die Dienstleister damit auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten anschreiben – eben wenn man selbst gerade mit dem Thema beschäftigt ist. Alle Chatverläufe bleiben dabei erhalten und man hat über ein Dashboard einen Überblick über seine laufenden und abgeschlossenen Projekte“, erklärt Christian Höll von addly.

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„Viel mehr“ als Gelbe Seiten

Ist addly also eine Art „Gelbe Seiten“ mit Kontaktfunktion? „Es kann noch viel mehr“, sagt Höll. In der Suchfunktion könne man derzeit entweder nach Branchen oder direkt nach Dienstleistern suchen. Schon bald kämen aber auch Anlässe dazu. Es gebe dann also auch Kategorien wie die oben genannten „Hochzeit“ oder „Tierbetreuung“. Rund 100 davon seien bereits vorbereitet. „Wenn ich nun etwa in der Kategorie ‚Hochzeit‘ suche, schlägt addly gleich unterschiedliche Dienstleister vor, die häufig konsultiert werden, etwa Wedding Planer, Caterer und DJs“, erklärt Höll. Diese sind später im Dashboard in einem „Projekt“ zusammengefasst.

Dienstleister mit Informationsvorsprung

Noch bevor der User mit Dienstleistern in Kontakt tritt, bekommt er ein Set an „typischen“ Fragen zur Beantwortung. „In der Kategorie Tierbetreuung wäre das etwa, um welche Tierart es sich handelt und wie viele Tiere es sind. Dadurch wird erstens die Suche präzisiert und Dienstleister werden gezielter gefunden. Zweitens bekommen die Dienstleister die Antworten vorab, womit bereits einiges an Erklärungsbedarf im folgenden Chat abgedeckt ist“, sagt Höll.

(c) addly

Erste 1000 addly-Kunden Zahlen ein Jahr lang nichts

Für die Endkunden ist das Service gratis. Umsätze will man bei addly über monatliche Beiträge der Dienstleister machen. Um ins Laufen zu kommen bietet das Startup derzeit den ersten 1000 Dienstleistern für zwölf Monate Gratis-Accounts an. Den Start macht man dabei in Oberösterreich und Salzburg. „Das Gebiet haben wir greifbar und können neben Pressearbeit und Online-Marketing auch persönlich zu den potenziellen Kunden gehen“, sagt Höll. Denn Klinken Putzen wäre am Anfang eben noch notwendig. Später soll das freilich obsolet werden.

Sechsstelliges Investment im Hintergrund

Denn die Pläne sind ambitioniert: Bis Ende des Jahres soll der österreichweite Rollout erfolgen. Die internationale Expansion habe man „schon im Blick“. Und in Zukunft seien zahlreiche weitere Features, etwa Payment direkt über die App, angedacht. „Wir wollten zu Beginn schon sehr viel reinpacken. Es war gar nicht so leicht, einen Go Live-Stand zu definieren“, sagt Höll. Um Marketing und den Weg bis zu den ersten Umsätzen zu finanzieren, nahm man kürzlich ein sechsstelliges Investment von einem Business Angel auf, der nicht genannt werden will.

Progressive Web-App statt native App

Mit dem nunmehrigen Launch kommt auch eine Änderung im Zugang. Hatte man es in der Beta-Phase noch mit einer nativen App versucht, folgte nun der Umstieg auf eine progressive Web-App. „Es hat sich in Umfragen und Tests gezeigt, dass die Bereitschaft der User, eine weitere App runterzuladen, begrenzt ist. Und mit der Web-App sparen wir uns auch langfristig die Doppelentwicklung auf iOS und Android“, sagt Höll.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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