30.08.2021

adASTRA: Wie das STRABAG Intrapreneurship Programm die Baubranche auf den Kopf stellt

Unter dem Namen adASTRA – auf zu den Sternen – hat der Baukonzern STRABAG erstmals ein Intrapreneurship Programm ins Leben gerufen, um das interne Potenzial der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Lösung zukünftiger Herausforderungen zu nutzen. Mit großem Erfolg, denn drei von sechs Teams konnten eine Finanzierung für die Weiterführung ihrer innovativen Projekte an Land ziehen.
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Strabag adAstra
© STRABAG
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Das Intrapreneurship Programm adASTRA stellt die Menschen und ihre Innovationskraft in den Mittelpunkt – ganz nach dem Unternehmenswert „People First“. Großes Ziel ist es, Innovationen aktiv voranzutreiben und einige der großen Herausforderungen des Konzerns zu lösen. Dabei setzt die STRABAG auf das Potenzial der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in sechs Missionen in die Rolle von Unternehmerinnen und Unternehmern schlüpfen, ihr eigenes Geschäftsmodell gestalten und es bis zur Marktreife bringen sollen. 

„Es ist faszinierend, wie eine strukturierte Umgebung kombiniert mit Methoden der Start-up Szene auch in einem Großkonzern Raum für innovative Ideen und deren Umsetzung schaffen!“

Gerhard Urschitz, Unternehmensbereichsleitung STRABAG AG UB 3I International und Tunnelbau

Kulturwandel: Trial & Error statt Fehlervermeidung

Ein für die Baubranche gänzlich neuer Ansatz, wie Klemens Haselsteiner, Chief Digital Officer und Mitglied des Vorstands der STRABAG SE, erklärt: „Unser Job als Baufirma und Generalunternehmer ist es, Risiken zu managen und keine Fehler zu machen. Das passt natürlich schlecht mit der Startup-Idee zusammen, schnell ins Tun zu kommen und dabei einen Trial and Error-Ansatz zu verfolgen.“ 

Hier einen Kulturwandel einzuleiten ist – so Haselsteiner – eine große Herausforderung, die aber im Unternehmen selbst auf viel Gegenliebe gestoßen ist. In Summe gingen fast 140 Bewerbungen mit und ohne konkrete Geschäftsidee von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Österreich, Deutschland und Kroatien ein. Daraus wurden von den Mentors und Experts sechs Crews mit jeweils fünf Mitgliedern aus zwölf verschiedenen Unternehmens- und Zentralbereichen gebildet, die 3 Monate lang mit Herzblut und Leidenschaft an ihren Projekten gearbeitet haben. 

„adASTRA hat mir viele neue Arbeitsweisen und Methoden gezeigt, aber auch zwischenmenschlich hat sich im Konzern für mich viel ergeben.“

Laura Bezic, Intrapreneur
Strabag adAstra Intrapreneurship Programm
© STRABAG

adASTRA: So lief das Programm

Nach der intensiven Bewerbungsphase folgte das Teambuilding. Dafür trafen sich die Crews zu einer zweitägigen, digitalen Kick-off-Veranstaltung, dem sogenannten Innovation Camp. Dort wurden die ersten Ideen inhaltlich entwickelt und analysiert, ehe die dreimonatige Prototyping-Phase folgte, für die die Mitarbeitenden 30 Prozent ihrer Arbeitszeit einsetzen konnten.

Die mit Unterstützung der Mentors, Coaches und Experts validierten Prototypen und Business Cases wurden dann Anfang Juli beim lang ersehnten Demo Day auf großer Bühne vor namhaften Entscheidern präsentiert – mit dem Ziel eine Finanzierung der nächsten Projektphase an Land zu ziehen. Und dabei ging es heiß her, denn ähnlich wie bei dem bekannten deutschen TV-Format „Höhle der Löwen“ oder dem österreichischen Pendant „2 Minuten – 2 Millionen“ mussten die Teams das adASTRA Board in fünf Minuten von ihrer Idee begeistern und sich dann in einer kurzen Fragerunde behaupten.

Strabag adAstra Intrapreneurship Programm
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Win-win-Situation: Startup-Geist trifft Konzernstruktur

Drei von sechs Teams gelang das so gut, dass die Finanzierung bereits steht. Julia Grässel, Sprecherin der Crew TEAMUP, die sich den Publikumspreis sichern konnte und als höchst dotiertes Projekt aus dem Wettbewerb hervorging, war naturgemäß besonders begeistert: „Ich bin überglücklich und das ganze Team freut sich sehr. In den letzten Wochen hat jeder von uns viel Arbeit reingesteckt. Wir sind überzeugt, dass unsere Idee einer Job-Sharing-Plattform für Fachkräfte genau den Zeitgeist trifft.“ Aber auch die drei nicht voll finanzierten Projekte sollen in anderer Form weiterverfolgt werden. 

Weiterverfolgt werden soll aber auch der mit dem Intrapreneurship eingeleitete Transformationsprozess bei der STRABAG: „Im Zuge des adASTRA Programms haben wir den Startup-Zugang kennengelernt. Der lautet: Wir entwickeln nicht ewig, sondern probieren Dinge aus und bieten sie Kunden an. Das Motto lautet fail but fail fast. Es geht darum, schneller Dinge auszuprobieren – das können wir für die Zukunft mitnehmen“, so Franz Klager, Programmleiter von adASTRA.

DIE CREWS

Team TEAMUP: Die Mission lautete, eine Jobbörse zu entwickeln, die den Teilzeitkräften eine Chance gibt, eine qualifizierte Stelle durch Jobsharing zu finden.

Team ENDOWaste: Die Mission lautete: Kreiere eine Lösung zur Unterstützung der sozialen Bauprojekte durch Weiterverwendung der überschüssigen Baumaterialien.

Team HEATERS: Die Mission lautete, eine Lösung für die Reduktion der Entsorgungskosten für das anfallende Holz- und Verpackungsmaterial zu entwickeln.

Team INTERSTELLAR: Die Mission lautete, das gesamte Lebenszyklusmanagement eines Bauwerks mit Hilfe einer smarten Lösung zu vereinfachen.

Team Home of Work: Die Mission lautete: Entwickle eine Lösung, die dem gesellschaftlichen Trend zu flexiblem Arbeiten und Wohnen in Stadtgebieten folgt.
 
Team unLIMITED: Die Mission lautete, eine drittmarktfähige Lösung für die Weiterverwendung von überschüssigen Bauressourcen wie z.B. Holz, Stahl oder sonstige Baumaterialien während und nach Bauprojekten zu schaffen, um eine optimierte Kreislaufwirtschaft zu fördern.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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