20.07.2023

Ada Growth: Hansmann, Fund F, Calm/Storm u.a. investieren in Wiener Frauen-EdTech

Dank einer illustren, nahezu geschlechter-paritätischen Investor:innenrunde kommt Ada Gowth nun auf insgesamt mehr als eine Million Euro investiertes Kapital.
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Das Ada Growth-Gründer:innen-Duo Matthew Ziebarth und Kosima Kovar mit der Investor:innen-Runde im Hintergrund | © Philipp Lipiarski
Aus dem Archiv (Jahr 2023): Das Founder-Duo Matthew Ziebarth und Kosima Kovar mit der Investor:innen-Runde im Hintergrund. Kovar ist seit 2025 operativ nicht mehr tätig. | © Philipp Lipiarski

Das Wiener Startup Ada Growth von Kosima Kovar und Matthew Ziebarth sieht sein Ziel in der Förderung der Sichtbarkeit und des Erfolgs von Frauen in der Wirtschaft. Geschafft werden soll das mit einer App, die als B2B-Lösung vertrieben wird und Unternehmen dabei helfen soll, attraktiver für weibliche Talente zu werden.

Ada App als „Mentorin in der Tasche jeder Frau“

Die Ada App soll als „Mentorin in der Tasche jeder Frau“ fungieren. Dazu bietet sie täglich zweiminütige Videos von führenden internationalen Expert:innen aus den Kategorien „Körpersprache“, „Innere Haltung“, „Stimme & Sprache“ sowie „Kommunikation & Rhetorik“ mit konkreten Tipps, die Nutzerinnen im beruflichen und privaten Leben sofort umsetzen können sollen.

Hansmann übernimmt Lead in stark besetzter Finanzierungsrunde für Ada Growth

Nun schloss Ada Growth eine nicht genau bezifferte sechsstellige Finanzierungsrunde ab, mit der es laut eigenen Angeben auf mehr als eine Millionen Euro insgesamt investiertes Kapital kommt. Den Lead dabei übernahm Business Angel Hansi Hansmann, der bereits zuvor in das Startup investiert war. Auch die Bestandsinvestor:innen Anna Hofmann, Managing Director von Green Source, und Berndt Zinnöcker, Tax Partner bei BDO, zogen wieder mit.

Dazu kam eine ganze Reihe teils prominenter Neuinvestor:innen, allen voran die VC-Fonds Calm/Storm und Fund F. Zudem investierten Ex-JW-Chefin Christiane Holzinger, Runtastic-Co-Founder Alfred Luger, Dorda Managing Partnerin Francine Brogyányi, Investorin Nathalie Karré, Kollitsch&Soravia-Geschäftsführerin Jasmin Soravia, Investorin Karin Kreutzer und Dorda-Partner Stefan Artner.

57 Prozent Frauen investiert

Auch das Geschlechterverhältnis spielte bei der Auswahl der Investor:innen eine Rolle. „Nicht nur das Gründer:innenteam zeigt absolute Geschlechterparität, auch das gesamte Ada Growth Team. Nach der aktuellen Investmentrunde sind nun 57 Prozent Frauen investiert“, heißt es in einer Aussendung zum Investment.

Das Geld soll in die Steigerung der Bekanntheit in der Schweiz und Deutschland sowie den Launch einer englischsprachigen Version der Ada App fließen. „Diese Investitionsrunde ist ein Beweis für das enorme Potenzial der Ada App und die Notwendigkeit von Unternehmen, in weibliche Talente zu investieren. Mit den aufgenommenen Mitteln sind wir in der Lage, neue Märkte zu erschließen“, kommentiert Gründerin Kosima Kovar.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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