28.05.2024
VENTURE CAPITAL

accilium ventures: Strategieberatung stellt neuen VC-Arm für Mobilität und Energie vor

Mit Schwerpunkt auf Early-Stage Investments möchte accilium ventures künftig auf Lösungen von Startups in den Bereichen von Fahrzeugtechnologie, Energie und Elektrifizierung setzen. Heute erfolgte dazu der offizielle Startschuss - erste Investments wurden bereits getätigt.
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(c) accilium

Bereits seit über sieben Jahren ist die ursprünglich in Wien gegründete Management- und Strategieberatung accilium am Markt vertreten. Ihren Fokus legte sie in der Vergangenheit auf die Bereiche Mobilität und Energie (brutkasten berichtete). Und das Unternehmen verzeichnete einen rasanten Wachstumskurs: Aktuell beschäftigt accilium über 130 Berater:innen an sieben europäischen Standorten.

Der Fokus von accilium ventures

Am Dienstag gab accilium nun Start seines neuen VC-Arms accilium ventures bekannt. In einer Aussendung heißt es dazu: „Mit der Gründung von accilium ventures stellt die accilium Group einen neuen, dynamischen Zweig vor, der sich auf die Investition in und die Unterstützung von innovativen Startup-Unternehmen im Zentrum der Mobilitäts- und Energiewende spezialisiert
hat.“

Obwohl der Start erst heute, Dienstag, offiziell kommuniziert wurde, wurden über den VC-Arm bereits erste Investments getätigt. Insgesamt wurde in elf Early Stage Mobility- und Energy-Startups investiert. Zu den Unternehmen zählen Startups aus ganz Europa, darunter ein Direct-Investment in viboo aus der Schweiz, das sich auf die Dekarbonisierung von Gebäuden spezialisiert hat, oder das Berliner Lieferservice-Startup Karla. Zudem beteiligt sich accilium ventures über Limited Partnerships und Angel-Syndikate an Unternehmen. Laut Website befindet sich derzeit noch kein österreichisches Unternehmen im Portfolio.

Alexander Hotowy, Co-Founder und Managing Partner

accilium ventures ist eine Tochtergesellschaft von accilium. Über die Höhe des geplanten Investmentvolumens wurden vorerst noch keine Angaben gemacht. Fest steht allerdings, dass künftig Early-Stage Investments getätigt werden. Zudem möchte man sich an der bereits aufgebauten Industrieexpertise von accilium orientieren. Zu den Bereichen zählen Automobiltechnologie, neue Mobilität, Logistik sowie Energie und Wasserstoff.

Alexander Hotowy, Co-Founder und Managing Partner bei accilium: „Der Start von accilium ventures spiegelt unser kontinuierliches Engagement wider, die digitale Transformation in den Bereichen Mobilität und Energie zu beschleunigen. Wir freuen uns darauf, unsere Expertise und Leidenschaft in dieses neue Vorhaben zu investieren und Unternehmer:innen zu unterstützen, die unsere Vision einer nachhaltigeren Zukunft teilen.“


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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