15.09.2023

Atome treffen Bits – über das Verschmelzen der physischen mit der digitalen Welt

Gastbeitrag. Die physische und die digitale Welt wachsen zunehmend zusammen. Dabei gibt es vier Mega-Trends, die in den kommenden Jahren bestimmend sein werden, schreibt Christian Winkelhofer von Accenture Österreich.
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Christian Winkelhofer ist Managing Director Neue Technologien bei Accenture Österreich
Christian Winkelhofer ist Managing Director Neue Technologien bei Accenture Österreich | Foto: Accenture
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Wir leben heute in zwei Welten – in der realen Welt einerseits und auf Social Media, in Apps, im Web, mit unseren diversen Endgeräten in der digitalen Welt…

Diese beiden Welten haben heute Berührungspunkte. In den kommenden Jahren wird sich das verändern: Die digitale Welt verschmilzt mit der physischen Welt. Atome treffen auf Bits und Bytes. Diese Entwicklung wird uns alle betreffen und ein starker Treiber für Wirtschaft und Gesellschaft sein.

In unserer Zukunftsvision, der Tech Vision, blicken wird jedes Jahr in die Zukunft. Das hat wenig mit Glaskugel- oder Kaffeesatz-Lesen zu tun. Wir kennen die Technologien, die bestimmend sein werden. Diese Technologien geben die künftigen Entwicklungen vor. So können wir die Trends ableiten.

Unsere Tech Vision sieht heute vier Trends:

Trend 1: KI tritt in eine neue Ära

Künstliche Intelligenz verschiebt die Möglichkeiten, und die Zahl der Einsatzgebiete erhöht sich permanent. 81 Prozent der Entscheider prüfen heute die Einsatzmöglichkeiten von Generative AI in ihren Unternehmen. Der Einsatz von Generative AI hat schon heute das Potenzial, 7 Prozent mehr globale Wertschöpfung zu erwirtschaften.

Österreichische Unternehmen haben diesen Trend bereits erkannt: Auf die Frage, welche Innovations- und Technologiebereiche für die Vision und langfristige Strategie ihrer Organisation am wichtigsten sind, antworten 99 Prozent mit „KI“.

Trend 2: Digitale Identitäten

In der Zukunft wird es digitale Identitäten für Personen und Dinge geben bzw. geben müssen. Das Internet-Protokoll wurde ohne Identitäts-Layer erstellt. Es werden häufig Kontaktdaten – beispielsweise die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse – genutzt, um sich zu identifizieren. Das wird für die Zukunft nicht ausreichen.

Wir werden eine digitale Identität für Personen und Dinge benötigen. Die Verbreitung einer digitalen Identität für Personen und Dinge steht heute erst am Anfang. Wir müssen zuerst hinterfragen, welche Funktion eine derartige Identität überhaupt erfüllen muss.

Trend 3: Daten & Transparenz

Die Nutzung von „meinen, deinen und unseren Daten“ braucht zunehmend Transparenz. Diese Transparenz schafft wiederum Vertrauen für die Datennutzung. Der Bedarf an Transparenz und Datenaustausch über Interessengruppen eines Unternehmens hinweg wird immer weiter wachsen.

In Österreich haben Daten in den letzten Jahren überdurchschnittlich an Bedeutung gewonnen. Dies könnte aber auch daran liegen, dass Österreich starken Aufholbedarf hatte. Es gilt für unsere Unternehmen, die Entwicklung aktiv mitzugestalten und die Chancen dieses neuen Daten-Ökosystems zu nutzen.

Trend 4: Beschleunigung der Wissenschaft

Die Nutzung von KI und neuen Technologien bedeutet eine Revolution in der Wissenschaftsentwicklung. Wissenschaft und Technologie haben sich immer schon gegenseitig beeinflusst. Die Revolution im Zusammenspiel von Wissenschaft und Technologie wird Fortschritte für Mensch, Unternehmen und die Welt als Ganzes mit sich bringen. In herausfordernden Zeiten sind dieser Fortschritt und verkürzte Innovationszyklen entscheidend. Um das Potenzial auszuschöpfen, sind zielgerichtete Investitionen gefragt.

Wenn die physische und die digitale Welt zu einer neuen Realität konvergieren, stehen wir vor großen Herausforderungen. Wir brauchen Strategien, um die Verschmelzung zu begleiten und zu gestalten. Künstliche Intelligenz benötigt sowohl eine entsprechende Architektur als auch Integrationen.

Wir müssen und können heute das künftige Zusammenspiel von Mensch und Maschine definieren. Für diese Entwicklung muss Transparenz geschaffen und das entsprechende Vertrauen aufgebaut werden. Dieses Vertrauen kann als Wettbewerbsvorteil klug eingesetzt werden.


Über den Autor

Christian Winkelhofer ist Managing Director Neue Technologien bei Accenture Österreich. Er hat Wirtschaftsinformation an der JKU Linz sowie der Oxford Brooks University studiert. Darüber hinaus hält er einen Executive MBA der WU Wien / University of Minnesota. Zudem studierte Herr Winkelhofer Disruptiv Strategy an der HBX Harvard Business School. Seine Vita prägen mehr als 20 Jahre Berufserfahrung, vom Einzelunternehmer bis in die Geschäftsführung großer Beratungskonzerne.


Video: Christian Winkelhofer über die Accenture Tech Vision 2023

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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