12.04.2022

Metaverse: 4 große Trends und wie Unternehmen damit umgehen

Das Metaverse eröffnet neue Chancen für Unternehmen – auch abseits von Gaming. Von Onboarding bis hin zu Industrie 4.0: eine neue Studie beleuchtet die Chancen und Herausforderungen der aufstrebenden Technologie.
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Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Österreich, und Christian Winkelhofer, Managing Director Neue Technologien Accenture Österreich © Accenture Österreich
Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Österreich, und Christian Winkelhofer, Managing Director Neue Technologien Accenture Österreich © Accenture Österreich
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“Meet me in the Metaverse” heißt eine aktuelle Studie von Accenture, die zeigt: Das Metaverse wächst längst über den Gaming-Bereich hinaus in spannende Anwendungsfälle für eine Vielzahl von Unternehmen und nicht wenige nutzen diese Chancen bereits. „Die Einsatzmöglichkeiten des Metaverse sind äußerst vielfältig. Die Interaktion mit Kunden, unsere Arbeitsweisen, die Art der Produkte und Dienstleistungen, der Vertrieb, die Gestaltung des Betriebs, das unternehmerische Denken und Handeln werden sich grundlegend verändern“, sagt Christian Winkelhofer, Managing Director Neue Technologien Accenture Österreich. 

Von Onboarding bis Industrieanlagen im Metaverse

Accenture selbst hat ein eigenes Metaverse für das internationale Onboarding neuer Mitarbeiter:innen geschaffen. Unternehmen wie BMW verlagern Produktionsstätten in die virtuelle Welt und steuern dort remote reale Anlagen. Ein weiteres Beispiel für die Vielfalt ist der oberösterreichische Automobilzulieferer Miba, der ein eigenes Metaverse für Teile der Industrieproduktion entwickeln ließ – der Verschleiß von Zahnrädern kann dort mit enormer Zeit- und Kostenersparnis getestet werden. “Das sind reale Geschäftschancen, von denen wir hier reden”, so Winkelhofer. In der Studie “Meet me in the Metaverse” hat Accenture nicht nur Technologietrends analysiert, sondern auch in einer globalen Umfrage einem Realitätscheck unterzogen. 

Rund 24.000 Konsument:innen und mehr als 4.600 Führungskräfte aus Unternehmen nahmen an der Befragung teil. Eine besonders hohe Zustimmung in Unternehmen gab es bei der Frage, ob Technologien in Zukunft eine der wichtigsten Grundlagen des Unternehmenserfolgs sein werden – auch in Österreich. Hierzulande ist das Metaverse als Trend allerdings noch vergleichsweise wenig in den Köpfen der Menschen angekommen. Weltweit sind 71 Prozent der Führungskräfte überzeugt, dass das Metaverse einen positiven Einfluss auf ihr Unternehmen haben wird, in Österreich sind es 43 Prozent. 73 Prozent der in Österreich befragten Konsument:innen konnten mit dem Begriff nichts anfangen. 

Skepsis gegenüber Künstlicher Intelligenz

Besonders skeptisch sind Österreicher:innen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit 22 Prozent glauben deutlich weniger der in Österreich befragten daran, dass AI in Zukunft zu ihrem Vorteil eingesetzt würde, als in der globalen Befragung (42 Prozent). Wenn dabei Unternehmen ins Spiel kommen, sinkt das Vertrauen noch weiter: „Das Metaverse bietet viele Möglichkeiten, bedeutet aber auch viel Verantwortung. Nur 18 Prozent der österreichischen Konsumenten vertrauen den Unternehmen beim Einsatz von KI. Das ist ein deutlicher Auftrag an die österreichischen Unternehmen, Vertrauen zu schaffen, um den Weg in eine digitale Zukunft zu ebnen“, so Winkelhofer. Ein kritischer Erfolgsfaktor für die Umsetzung von Metaverse-Strategien in Unternehmen sei auch Cybersecurity – und zwar besonders dort, wo Ergebnisse aus dem Metaverse in die reale Welt zurückgespielt werden, etwa bei Industrieanlagen.  

Das Rennen um die Plattformen, die den Trend Metaverse bestimmen werden, sei noch nicht entschieden, auch wenn Meta (Facebook) einen klaren Startvorteil habe, erklärte Michael Zettel, Country Managing Director bei Accenture Österreich, bei der Präsentation der “Technology Vision 2022” von Accenture. Die Studie hat bereits Tradition und jedesmal erfordere es auch Mut, um Technologietrends vorherzusagen und zu analysieren.  „Wir kennen die Technologien, die bestimmend sein werden. Diese Technologien geben die künftigen Entwicklungen vor. So können wir die Trends, die in den nächsten Jahren dominierend sein werden, aus den Zukunftstechnologien ableiten“, sagt Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Österreich.

Die 4 großen Metaverse-Trends

In der Studie identifizierte Accenture vier Schlüsseltrends, die das Metaverse in den kommenden Jahren prägen werden:

  • Das „virtuelle Ich“ – Digitale Identität wird wichtiger denn je. Unternehmen müssen ihre Online-Präsenz radikal verändern und sich auf neue Art und Weise mit Kunden, Partnern und einer zunehmend digitalen Belegschaft verbinden.
  • Die programmierbare Welt – Physische und digitale Welt wachsen zusammen. Neue Technologien, wie Ambient Computing oder Augmented Reality, werden in die physische Umwelt eingebunden und ein noch nie da gewesenes Potenzial an Kontrolle, Automatisierung und Personalisierung ermöglichen.
  • Die unwirkliche Wirklichkeit – Menschliches Verhalten wird zu einer Kerneigenschaft der Künstlichen Intelligenz, ebenso wie die Daten, die Unternehmen in ihre Prozesse einbinden. Unternehmen sind in den Mittelpunkt einer Welt gerückt, in der es um die Frage geht, was real ist und was nicht. Und: inwiefern die Grenze zwischen diesen beiden überhaupt noch relevant ist.
  • Die Berechnung des Undenkbaren – Die Grenzen des Berechenbaren ändern sich. Quantencomputer und andere technologische Entwicklungen ermöglichen es, bisherige Hürden zu überspringen. Führungskräfte müssen in Zukunft grundlegende Annahmen über ihre Unternehmen infrage stellen und gegenüber neuen Perspektiven offen sein.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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