29.03.2018

Accenture Campus Innovation Challenge: Suche nach dem besten AR-Usecase

Bei der Accenture Campus Innovation Challenge entwickeln Studierende gemeinsam mit Accenture AR-Anwendungen. In Wien können sich die Teams für einen DACH-weiten Wettbewerb qualifizieren.
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Virtual Reality
(c) Accenture/Krewenka -
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„Die Campus Innovation Challenge ist eine Gelegenheit, die wissenschaftlichen Methoden mit unternehmerischem Denken und Umsetzungsfähigkeit zu kombinieren“, erklärt Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture in Österreich. Bei dem Wettbewerb sind Studierende aus technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen aufgerufen, sich in 3er- bis 6er-Teams zu bewerben. Das Motto der diesjährigen Challenge ist „Greater than reality – wie wird AR und VR unser Leben verändern?“. Der Kickoff findet am 27. April im Accenture Future Camp im Wiener Börsegebäude statt.

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Expertise im AR-Bereich

Das Consulting-Unternehmen kann im AR-Bereich einiges an Expertise bieten. Mit dem BMW i Visualiser hat Accenture etwa eine Augmented Reality Lösung entwickelt, die das Erlebnis des Autokaufs revolutionieren soll. Dabei können Konsumenten durch eine App mit einer virtuellen Version ihres Traumautos interagieren. Bei der Campus Innovation Challenge ist man bezüglich der Anwendungsfelder sehr offen. Ob es nun eine Lösung für Privatpersonen (etwa im Retail-Bereich) oder für Unternehmen (etwa im Fertigungsbereich) ist – wichtig ist, dass sie innovativ und wirtschaftlich einsetzbar ist.

Accenture Campus Innovation Challenge
(c) Accenture/Krewenka: Das Accenture Innovation Camp in Wien

Coaches und State of the Art-Technologie

Accenture setzt beim Wettbewerb, wie auch in der Arbeit mit seinen Kunden, auf einen Co-Innovation-Ansatz. „Bei der Accenture Campus Innovation Challenge werden gemeinsam Innovationen entwickelt, zum Leben erweckt und international ge-benchmarkt“, heißt es vom Consulting-Unternehmen. Den Teams von Studierenden werden aber nicht nur Experten – die Accenture-Coaches – zur Seite gestellt, sondern sie bekommen für ihre Projekte auch Zugang zu State of the Art-Technologie aus dem Augmented Reality-Bereich. Als Team durchläuft man dann alle Phasen eines Projekts – von der Ideenfindung über die prototypische Umsetzung, bis hin zur Präsentation der Idee vor einer hochkarätigen Jury.

Campus Innovation Challenge: DACH-weiter Wettbewerb

Durch das Challenge-Prinzip, wird den Teams ein klarer Anreiz geboten: „Es ist nicht nur ein Wettbewerb der unterschiedlichsten Studenten-Teams und Unis, sondern auch ein Wettbewerb der Ideen und Innovationen“, sagt Zettel. Die Challenge endet für die Teams mit den besten Lösungen nämlich nicht im Accenture Future Camp in Wien. Die Ergebnisse werden im ersten Schritt Ende Mai und Anfang Juni an der eigenen Universität vorgestellt. Die Siegerteams jeder Uni messen sich dann Mitte bis Ende Juni in einem von sechs Regionalfinali mit den Siegerteams von anderen Hochschulen aus der Region. Im letzten Schritt stellen die Gewinner der Regionalfinali ihre Lösung im DACH-Finale am 12. und 13. Juli 2018 in Kronberg bei Frankfurt vor.

Studierende können sich bis zum 27. April in Teams bewerben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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