09.07.2020

Accenture: BIP-Wachstum durch Digitalisierung beträgt bis zu 1,9 Prozent pro Jahr

Das Beratungsunternehmen Accenture Österreich präsentierte am Donnerstag eine neue Studie zu den Potentialen der Digitalisierung für den heimischen Wirtschaftsstandort. Der brutkasten war bei der Präsentation vor Ort und hat mit Michael Zettel, Country Managing Director bei Accenture Österreich, und den Studienautoren über die Key-Findings gesprochen.
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Accenture
Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Österreich, (Mitte) mit den beiden Studienautoren Josef El-Rayes (links) und Philipp Krabb (rechts). | Fotograf: C. Mikes

„Die Digitalisierung ist der Konjunkturmotor in der Krise. Eine Erhöhung des Digitalisierungsgrades kann laut Berechnung ein BIP-Wachstum von 1,9 Prozent pro Jahr betragen“, so Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Österreich, anlässlich einer aktuellen Studienpräsentation zu den Potentialen der Digitalisierung für den heimischen Wirtschaftsstandort.

+++ „Für Accenture ist Diversity kein reines Frauenthema“ | Bettina Türk von Accenture +++

Ein weiteres Key-Finding der Studie: Allein der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat laut Accenture das Potenzial, sieben Milliarden Euro Wertschöpfung bis 2035 zu generieren.

Digitalisierung ist laut Accenture „kein Job-Killer“

Zudem würde sich die Digitalisierung positiv auf den derzeit sehr angespannten Arbeitsmarkt auswirken „Die Digitalisierung sorgt für einen Beschäftigungsimpuls. Jährlich könnten bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze in Österreich entstehen“, so Josef El-Rayes, Digitalisierungsexperte bei Accenture und Studienautor.

Digitalisierung ist laut Accenture Österreich definitiv kein „Job-Killer“. Bereits jetzt gilt für viele Branchen: Knapp die Hälfte aller neu entstandenen Arbeitsplätze sind auf die digitale Transformation zurückzuführen. Schätzungen zufolge ist bei einer Vertiefung der Digitalisierung ein Beschäftigungswachstum von 0,4 Prozent jährlich möglich.

Digitalisierung erhöht die Resilienz

Ein weiteres Ergebnis der Studie zeigt, dass stärker digitalisierte Volkswirtschaften besser durch die Coronakrise kommen und krisenfester sind.

Dazu heißt es: „Je höher der Digitalisierungsgrad einer Volkswirtschaft, gemessen am Digitalisierungsindex der Europäischen Kommission, ist, desto geringer ist der prognostizierte Konjunkturabschwung.“ Im Interview mit dem brutkasten bezeichnet Zettel die „Digitalisierung als besten Impfstoff gegen die Corona-Wirtschaftskrise“.

Accenture: „Die digitale Dividende“

In der Studie wurde zudem erhoben, welchen Effekt Investition in die Digitalisierung haben. Laut dem Beratungsunternehmen zeigt sich eindeutig, dass die Technologieführer ein bis zu doppelt so schnelles Umsatzwachstum aufweisen.

„Unternehmen, die bereits früh in die digitale Transformation investiert haben, sind doppelt so erfolgreich wie Nachzügler. Die digitale Dividende kommt bei den Unternehmen an“, so Studienautor und Volkswirtschaftsexperte bei Accenture Philipp Krabb, der auch ein hohes Potential für die KMU sieht.

Der Digitalisierungsgrad bei KMU liegt laut Accenture weit hinter den großen Unternehmen. So nutzen nur sechs Prozent aller KMU heute Big-Data-Analysen. Diese Zahl liegt bei Konzernen im Vergleich dazu bei 29 Prozent.

Aufholbedarf bei Plattformwirtschaft

Großer Aufholbedarf besteht zudem bei der Plattformwirtschaft. Derzeit werden nur ein Prozent der Umsätze der heimischen Unternehmen über Online-Marktplätze generiert. Europa hat einen vierprozentigen Marktanteil an der globalen Plattformwirtschaft. Im Gegensatz zu Asien und den USA müsse Europa laut Zettel dringend aufholen, um negative Implikationen für die europäischen Volkswirtschaften abzuwenden.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Accenture: BIP-Wachstum durch Digitalisierung beträgt bis zu 1,9 Prozent pro Jahr

  • Accenture Österreich präsentierte am Donnerstag eine neue Studie zu den Potentialen der Digitalisierung für den heimischen Wirtschaftsstandort.
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Accenture: BIP-Wachstum durch Digitalisierung beträgt bis zu 1,9 Prozent pro Jahr

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