03.07.2024
STUDIE

Accenture: Automatisierung könnte über 80 Milliarden Euro freisetzen

Wie Automatisierung tatsächlich Kosten senken, mehr Wohlstand schaffen und richtig umgesetzt werden kann, soll die jüngste Accenture-Studie zeigen.
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v.l.n.r.: Michael Zettel, Claudia Plakolm und Philipp Krabb (c) Accenture

Mit Automatisierung möchte man produktiver sein und Arbeitsaufgaben schneller erledigen. Ist das in allen Branchen möglich, sind Arbeitsplätze gefährdet und zeigt sich der Effekt auch finanziell? Die jüngste Accenture-Studie zeigt nicht nur aktuelle Effekte von Automatisierung, sondern auch deren Potenziale. Hier in ein paar Highlights:

Definition muss sein – und Accenture macht es kurz: Automatisierung beschreibt „die Transformation ganzheitlich vom Menschen durchgeführter Tätigkeiten hin zu Prozessen mit optimalem Einsatz menschlichen Potenzials.“ Und das alles „durch die Einführung technologischer Lösungen“, darunter Künstliche Intelligenz. So beschreibt der globale Strategieberater das Verständnis von Automatisierung.

Das Unternehmen hat diesen Dienstag seine jüngste Studie rund um Automatisierung in Österreich vorgestellt. Anwesend waren in einem begleitenden Pressegespräch Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Digitalisierung, Jugend und Zivildienst, Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Österreich, sowie Philipp Krabb, Research Lead Accenture Österreich.

Produktivitätspotenzial liegt bei 80 Milliarden Euro

Was Unternehmen wahrscheinlich gleichermaßen wie einzelne Wirtschaftende interessiert, sind die Auswirkungen von automatisierten Prozessen auf die Produktivität – einschließlich mehr Zeit- und weniger Kostenressourcen.

„Automatisierung beschleunigt und vereinfacht Prozesse und ist damit ein echter Wachstumstreiber“, meint Accenture-Österreich-Chef Michael Zettel dazu. Und: Sie sei „entscheidend für die Zukunft des Standorts Österreich“, so Digitalisierungs-Staatssekretärin Claudia Plakolm.

Prozesshelfer in gesamter Wertschöpfung

Die Rede ist vom gezielten und vor allem richtigen Einsatz automatisierender Technologien in der heimischen Wirtschaft. Einsetzen ließen sich automatisierende Prozesshelfer entlang der gesamten Wertschöpfungskette – sei es im Beschaffungsprozess, in der Produktion, im Human Ressourcing oder in Finanz, Marketing, Sales oder Reporting und Kundenmanagement.

Einsatzhelfer sind dabei vor allem Generative Künstliche Intelligenz, Machine Learning sowie robotische Prozess- und mechanisch-elektrische Automatisierungen. Hohes Potenzial liege vor allem – wenig überraschend – bei Generativer KI. GenAI habe nicht nur das Potenzial, die Arbeitswelt grundlegend zu transformieren, wie Accenture schreibt, sondern auch Unternehmen neu zu gestalten.

Bei gezieltem Einsatz würden sich Skalen- und Produktivitätseffekte zeigen. So liege der Anteil KI-generierter Daten in der Software-Entwicklung heute bei zwei Prozent – in zwei Jahren sollen es zehn Prozent sein.

Industrie, Finanzen und Verwaltung profitieren am meisten

Gleichermaßen profitieren können diverse Branchen jedoch nicht davon. Das Automatisierungspotenzial variiert laut Accenture-Analyse. Jenes ergibt sich aus dem durchschnittlichen Zeiteinsparungspotenzial durch den Einsatz automatisierender Technologien.

Von dessen Einsatz am ehesten profitieren würde die Industrie (51 Prozent Automatisierungspotenzial), gleichauf gefolgt von Finanzdienstleistungen (47 Prozent) und der öffentlichen Verwaltung (47 Prozent). Das Schlusslicht bildet der Gesundheitsbereich (37 Prozent). Etwas mehr (44 Prozent) könnte der Handel aus automatisierten Prozessen hervorholen.

Auszug aus der am vergangenen Dienstag präsentierten Accenture-Studie zu Automatisierung. Datenquelle: Accenture Research. (c) 2024 Accenture.

BIP könnte um bis zu 2,8 Prozent wachsen

In der Königsdisziplin Industrie würden vor allem Virtual Prototyping und KI-gestütztes HR- und Vertragsmanagement die Produktivität steigen lassen. In Finanzbereich profitiere man vor allem in der Betrugsbekämpfung, in der Verwaltung durch automatisierte, KI-gestützte Helpdesks.

Würde das gesamte „Produktivitätspotenzial“ ausgeschöpft, so Plakolm, würde sich hierzulande ein Produktivitätseffekt von rund 81,5 Milliarden Euro herausstellen. Dies entspreche einem globalen BIP-Wachstum von 0,7 bis 2,8 Prozent pro Jahr, und hierzulande einem Wachstumspotenzial von bis zu 13 Milliarden Euro.

„Nutzen für den Menschen steht im Mittelpunkt“

„Es gibt Bereiche in der Arbeitswelt, da werden wir immer zu 100 Prozent Menschen brauchen.“ Obgleich Plakolm damit die Furcht vor schwindenden Arbeitsplätzen nehmen will, zeigt sich in der jüngsten Untersuchungen ein positiver Ausblick auf eine automatisierte Zukunft.

Branchenabhängig könnten Automatisierung und „Künstliche Intelligenz den Menschen unter die Arme greifen und den Arbeitsalltag wesentlich erleichtern“, so Plakolm. Im Zentrum stünde immer ein „Blick darauf, dass der Nutzen für den Menschen im Mittelpunkt steht.“

Automatisierung könnte überdies Abhilfe in einem weiteren, vielseitig diskutierten und mehrere Branchen betreffenden Aspekt schaffen. Nämlich in puncto Fachkräftemangel. Laut Accenture betreffe dieser (in absteigender Reihenfolge) vor allem Metall- und Elektrobranche, die Gastronomie sowie Handelsberufe, Rechts- und Verwaltungsberufe, technische und Gesundheitsberufe.

Auszug aus der präsentierten Accenture-Studie vom vergangenen Dienstag. Datenquellen: Accenture Research, Statistik Austria (2023) und Eurostat (2022), (c) 2024 Accenture

Sechs Schritte zur Prozessautomatisierung

Umsetzen könne man die Automatisierungstransformation in erster Linie nur dann, wenn man automatisierbare – sprich monotone oder repetitive – Prozesse identifiziere. Darunter fallen außerdem Prozesse mit einem relativ großen Potenzial für menschliche Fehler.

Wurden automatisierbare Aufgaben und Prozessstellen gefunden, folge im zweiten Schritt die Implementierung skalierbarer KI-Lösungen. Daraufhin (Schritt drei) sei es essentiell, eine Datenstrategie zu definieren – in erster Linie auf Managementebene.

Schritt vier sei indes das gezielte Upskilling von Arbeitskräften – in Form von personalisierten Lerninhalten und Trainings oder in Form der Identifikation von Fähigkeiten, die das Unternehmen in Zukunft benötigen wird.

Schritt fünf: Der Fokus auf Responsible AI – quasi also ein verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Dies könne Fehlern vorbeugen, Transparenz sowie Datenschutz und Vertraulichkeit erhöhen.

Schritt sechs: Inklusives Change-Management betreiben. In dieser Hinsicht beruft sich Accenture auf die Annahme, dass Veränderung von der Führungseben ausgehen muss und Menschen im Zentrum des Transformationsprozesses stehen sollen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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