23.08.2022

aCampo: Wiener Tiny House-Startup holt Investment

SII Ventures aus Innsbruck steigt it einem nicht genannten Betrag beim 2018 gegründeten Tiny House-Startup aCampo aus Wien ein.
/artikel/acampo-sii-ventures
aCampo Tiny House
aCampo Tiny House | (c) Christoph Kleinsasser

Waren sie schon einmal auf „Glamping“-Urlaub? Nein? Das Wiener Tiny-House-Startup aCampo will das ändern. „Glamping“ steht für Glamorous Camping. Man verbinde Luxus und Komfort mit Naturverbundenheit und Minimalismus, heißt es vom Startup: „Die Tiny Houses im Zeltformat entsprechen einem gewissen Standard, welchen viele bei einem ’normalen‘ Campingurlaub vermissen würden“. Die modular erweiterbaren Tiny Houses, die auch über einen Stromanschluss und W-LAN verfügen, sind laut Startup dank nachhaltigem Holz aus europäischer Produktion „auch noch echt umweltfreundlich“. Zudem soll das Holz ein besonders gutes Raumklima bewirken.

Das aCampo Tiny House von innen | (c) Christoph Kleinsasser

Vision: Ganze Tiny Haus-Feriendörfer im Franchise-Modell

aCampo will seine in der Form an Zelte erinnernde Holz-Hütten nicht nur an Einzelkund:innen verkaufen. Man will auch ganze aus Tiny Houses bestehende Ferien-Dörfer bauen, die „themenorientiert“ gestaltet sein sollen – etwa zu den Themen „Entspannung“, „Digital Detox“ oder „Downhill“. Diese will man später über ein Franchise-Modell betreiben und dabei Zusatzangebote wie Sanitäranlagen und Saunas bieten. Auch der Workation-Trend soll mit „aCampo Office“ adressiert werden, wo die kleinen Holz-Zelte als „Tiny Offices“ gekauft oder gemietet werden können.

Die SII Ventures-Gesellschafter:innen
Die SII Ventures-Gesellschafter:innen | (c) SII Ventures

SII Ventures investiert zum zweiten Mal in aCampo

Nun investierte das Innsbrucker Businessangel-Netzwerk SII Ventures nach 2020 zum zweiten Mal in das Startup. Dieses bringt üblicherweise nicht nur Kapital sondern auch Arbeitsleitung in die Portfolio-Unternehmen ein, wie Geschäftsführer Bernhard-Stefan Müller (ganz rechts im Bild oben) kürzlich im Interview mit dem VC-Magazin erläuterte. Über den Betrag wurde Stillschweigen vereinbart. Das Kapital sichere die Zukunft von aCampo und reiche für die nächsten Entwicklungsschritte aus, heißt es vom Unternehmen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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