02.10.2023

Abu Dhabi-Investor aus Österreich vereinfacht Erstellung komplexer Business-Pläne

Die Erstellung von Finanzplänen kann sehr schnell einen Großteil des Budgets verschlingen, wenn man Experten und Consulter damit beauftragt. Modeliks, mit dem österreichischem Investor Camillo Schobesberger an Bord, hat daher für Startups und KMU eine Alternative entwickelt, die alles vereinfachen soll.
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Modeliks, Business-Plan, Finanzplan, wie erstelle ich einen Business Plan
(c) zVg - (v.l.n.r.) Nikolas Huy, Camillo Schobesberger und Blagoja Hamamdjiev.

Die Entfernung zwischen München und Abu Dhabi beträgt 4.563,75 Kilometer Luftlinie. Von Abu Dhabi nach Skopje reist man (ebenfalls Luftlinie) 3.596,53 Kilometer lang. Von der mazedonischen Hauptstadt nach München ist es indes ein Katzensprung mit 1.030,74 Kilometern Entfernung. Das sind die Distanzen, die der österreichische Investor Camillo Schobesberger zurücklegen muss, möchte er sich direkt mit den Modeliks-Gründern Blagoja Hamamdziev und Nikolas Huy, Chief of Product mit Sitz in Bayern, austauschen.

Modeliks: Gründung wegen Pain Points

Der Founding-Investor von Modeliks war früher gemeinsam mit seinen beiden Partnern beim Consulting-Unternehmen EY tätig. Und hat dort diverse Pain Points ausgemacht. Der größte davon war, dass die Finanzplanung für Kund:innen kompliziert und nur für eine „dünne Schicht an Investmentbankern“ ein leichtes Unterfangen war.

Komplexe Aufschlüsselungen von Daten, Weitsicht in den Zahlen, Updates von Investor:innen, PowerPoint, Excel-Tabellen, potentielle Einkommensflüsse, Prognosen – eine Business-Plan-Erstellung benötigt Fertigkeiten, die nicht jede(r) Founder oder Founderin besitzt. Und wird schnell zum Problem, wenn Kapitalengpässe drohen oder man eine Finanzierung aufstellen möchte. Hier will Modeliks mit Simplifizierung aushelfen.

„Das große Problem ist eigentlich nicht, wer die Finanzplanung erstellen kann, sondern die Kosten dafür“, sagt Schobesberger. „Die Barriere ist besonders für KMUs und junge Startups zu hoch. Sie müssen mehrere Hundert Euro pro Stunde zahlen. Und das Erstellen dauert oftmals viele Wochen.“

Die teure Unternehmensstrategie

Auch Ursprungsgründer Hamamdziev war äußerst frustriert von den Tausenden von Stunden, die er als Direktor in der Transaktionsberatung bei EY und als „Vice President“ Business Development bei „Adnoc Distribution“ mit dem Erstellen von Spreadsheets und Präsentationen verbrachte (Anm.: dort war er für Investitionen in Milliardenhöhe und die Entwicklung von Unternehmensstrategien verantwortlich).

So trafen er und seine Partner vor zwei Jahren im Garten von Schobesberger zusammen und erstellten erste „Drawings“ des Modeliks-Tools. „Wir wussten einfach, wir müssen bessere Lösungen finden“, erinnert sich Schobesberger. „Ein No Code-Modell, das die Angst aus der Finanzplanung nimmt.“

Schobesberger und Huy hatten aus ihrem Umfeld die Erfahrung gemacht, dass viele Entrepreneure es nicht schaffen, mehr als zwei bis drei Monate im Voraus zu planen. Keine Ahnung hatten, wie sie strukturieren sollen. So erschufen sie eine SaaS-Software, die den ganzen Prozess als Finanzplanungsmodul und Pitch-Builder vereinfachen soll. Und das zu einem günstigeren Preis, als bisher üblich in der Branche, wie sie betonen.

„Normalerweise bildet man im Excel komplexere Formeln ab, professionalisiert die einzelnen Income-Streams, bricht sie herunter. Und erstellt Forecasts“, erklärt Huy. „Das bedeutet einen riesigen Zeitaufwand und man muss dafür auch die richtigen Skills haben. Wirklich professionell mit Excel umgehen können.“

Modeliks bietet Templates

Eine Alternative zur Eigenregie-Finanzplanung oder teuren Auslagerung liefere nun Modeliks mit seinen Modell-Templates, die einfach zu befüllen seien, wie Schobesberger betont.

Mit einem derzeit zwölfköpfigen Team mit Sitz in Dublin, München und Skopje hat das Unternehmen mit einer Reihe von Funktionen begonnen, die Nutzer:innen von Anfang an durch den gesamten Planungs- und Investorenberichtsprozess führen sollen:

  • Ein geführter Pitch-Creator zur Erstellung eines investorentauglichen Pitch-Decks innerhalb weniger Stunden.
  • Ein intuitiver Business Plan-Creator, der sich an das SBA Business Plan-Format anlehnt.
  • Ein Finanzplanungs-Tool zur Erstellung präziser und treiberbasierter Finanzpläne
  • Alle notwendigen Dashboards, um Managementberichte zu erstellen, Fortschritte zu verfolgen, Erfolge zu messen und Investoren auf Knopfdruck zu informieren.

„Und das ist erst der Anfang“, sagt Huy. „Modeliks ist auf Einfachheit und Benutzerfreundlichkeit ausgelegt, sodass jeder ohne Kenntnisse in Business- und Finanzplanung Pläne erstellen kann, als wären sie von hochbezahlten Beratern erstellt worden. Denn, normalerweise macht man die Planung, sieht sich Benchmarks an und baut Dashboards auf. Bei uns ist das alles vorgegeben.“

Fehlerquellen ausmerzen

Auch Schobesberger streicht die Komplexität bisheriger Business-Plan Erstellung heraus: „Man muss bei der Finanzplanung ein Modell ‚durchcoden‘, Formel für Formel, Revenues, Kosten, Investments – alles auflisten. Dann folgt die Bilanz, auch die Gewinn-Verlust-Rechnung muss man selbst programmieren. Die Fehleranfälligkeit ist hierbei sehr hoch.“

Mit ihrer Lösung werden jedoch, so die beiden Partner, Fehlerquellen vermieden und alle Daten visualisiert: „Im Dashboard sind bei uns hunderte Graphen vordefiniert. So kann man Cash-Engpässe früh und Zahlen-Patterns visuell erkennen – eines der größten Probleme der Founder und Founderinnen. Menschen haben ja Schwierigkeiten, bei langweiligen Finanzanalysen in den Zahlen Muster zu bemerken und sie zu interpretieren. Wir aber ‚tackeln“ genau diesen Punkt durch Visualisierung“, sagt Schobesberger.

(c) Modeliks – Die Dashboard-Charts von Modeliks.

Für den Rollout ihres Geschäftsmodells in Österreich und weiteren Märkten hat Modeliks vor kurzem eine Finanzierung in Höhe von einer Million Euro von Angel-Investoren erhalten, darunter Big-4-Bewertungs- und Transaktionspartner, Unternehmer, Freunde und Familie. Einige der Angel-Investoren kommen auch aus Österreich und Deutschland, darunter der Wiener KI-Entwickler Gradient0 und einige private Bekannte des mazedonisch-deutschen Gründerteams.

Rollout und Entwicklung

Diese Finanzierung soll es Modeliks konkret ermöglichen, seine globale Präsenz durch den direkten Zugang zu Geschäftsnetzwerken auch in den USA, Europa, dem Nahen Osten und Australien auszubauen und Kunden zu erreichen, die „dringend eine Businessplan-Software benötigen“. Darüber hinaus wird die Finanzierung für die Weiterentwicklung der SaaS-Lösung verwendet.

„Wir versprechen unseren Abonnentinnen und Abonnenten, dass jeder in der Lage sein wird, einen Plan zu erstellen, der Investorengesprächen standhalten kann und mit einer relevanten Businessplan-Vorlage versehen ist. Es sind keine Vorkenntnisse in Geschäfts- oder Finanzplanung erforderlich. Modeliks erspart Wochen unnötiger Vorbereitungsarbeit und viele Tage der Berichterstattung und Analyse. Die Benutzer von Modeliks können mühelos die tatsächliche Geschäftsführung mit dem Plan vergleichen und den Investoren Bericht erstatten. Mit unserer Pitch Deck-Vorlage wird man potentielle Investoren überzeugen, nicht weiterzusuchen“, sagt Hammadjiev.

Modeliks plant KI-Integration

Für die Zukunft möchte das Modeliks-Team für Accelerators und Inkubatoren spezielle Angebote entwickeln, um deren Dealflow zu organisieren. Founder sollen künftig etwa ihre Pitch-Decks über die Plattform verfügbar machen.

Auch möchte man es vor allem KMUs, Startups und weniger „sophisticated“ Firmen ermöglichen, die Finanzplanung günstiger und einfacher zu gestalten.

„Wir wollen mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Distributions-Partnern zusammenarbeiten, die unsere Lösung als Zusatzservice anbieten können“, sagt Schobesberger. „Der Plan ist, von Europa aus ‚traction‘ zu bekommen. Auch die Integration mit KI ist in Planung. Und die Weiterentwicklung unserer Software. Wir wollen hier den ganzen Prozess um 90 Prozent zeitlich reduzieren. Denn, die Finanzberichterstattung ist ein komplexes aber essentielles Thema und muss verbal vereinfacht werden. Und das wird auch bald geschehen.“

„Mit KI wollen wir es auch ermöglichen“, erklärt Huy abschließend, „Pitches für Investoren zu schreiben oder ‚marketresearch‘ zu betreiben. Die Frage zu klären, wie der Markt aussieht, wenn man eine Idee hat. Und sogar Künstliche Intelligenz Daten aus der Finanzplanung interpretieren und auswerten zu lassen.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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