20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte „Behaltefrist“ zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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vl. Pedram Parsaian, Marie-Therese Repper und Ilja Jay Lawal | (c) Monika Fellner

Auffallen ist das Geschäft der Wiener Social-Media-Agentur Follow rund um Serial-Founder Ilja Jay Lawal und Pedram Parsaian. Und das gelingt dem Unternehmen nicht nur in der Arbeit für Referenzkunden wie BMW, Universal, Obi, die Stadt Wien oder A1. Auch selbst fallen Founder und Agentur gerne auf – etwa durch ein Investment von Star RAF Camora zu Beginn des Jahres (brutkasten berichtete).

2,8 Millionen Follower

Nun zog Follow einen weiteren Großauftrag an Land. Die Agentur wird offizieller Social-Media-Vermarktungspartner der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe und damit Kooperationspartner von deren Vermarktungs-Unit Seven.One Austria. Die Social-Media-Community der Sendergruppe umfasst laut einer Aussendung aktuell rund 2,8 Millionen Follower und kam dieses Jahr bislang auf rund 821 Millionen Impressions.

Follow soll nun seine Expertise und sein Influencer-Netzwerk einbringen, um Werbekunden der Sendergruppe neue Bewegtbildangebote auf sozialen Medien zu bieten. „Durch die Synergien unserer Reichweitenstärke und Digital-Kompetenz bilden sich erweiterte Vermarktungsmöglichkeiten für uns und unsere Kunden“, kommentiert Marie-Therese Repper, Director AdFactory bei Seven.One Austria.

„Wir wissen, was auf Social wirklich funktioniert“

Follow-Co-Founder und Co-CEO Lawal wirft in seinem Statement ein Schlaglicht auf die Unternehmensgeschichte: „Wir prägen Social Media und Influencer Marketing seit einer Zeit mit, in der beides noch als Spielerei belächelt wurde. Heute arbeiten wir für Konzerne quer durch alle Branchen. Dass jetzt die größte Privatsendergruppe Österreichs auf uns zugeht, ist die schönste Bestätigung für diesen Weg.“ ProSiebenSat.1 PULS 4 bringe Reichweite und Marktzugang, Follow bringe „Social-First-Denke und ein über Jahre gewachsenes Creator-Netzwerk“. Für Kunden heiße das: „Strategie, Content und Reichweite greifen ineinander, statt nebeneinander zu laufen“, so der Agentur-Chef.

Und Co-Founder und Co-CEO Parsaian meint: „Der Unterschied entsteht nicht im Mediaplan, sondern im Content selbst. Wir bringen die Erfahrung aus hunderten Kampagnen mit und wissen, was auf Social wirklich funktioniert und wie Content die richtigen Zielgruppen erreicht.“ Mit der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe und Seven.One Austria habe man jetzt einen Partner, „der diese Qualität mit einer Reichweite verbindet, die in Österreich einzigartig ist“. Zum Start gibt es im Rahmen der Partnerschaft bereits Kampagnen mit Biogena One und Finanzfuchsgruppe.

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