28.04.2021

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

Umweltministerin Leonore Gewessler hat heute das neue Abfallwirtschaftsgesetz in Begutachtung geschickt. Dieses schreibt für Lebensmittelhändler ab 2024 eine verpflichtende Mehrwegquote bei Getränken vor. Das viel diskutierte Einwegpfand kommt vorerst nicht flächendeckend, allerdings sollen noch heuer erste Pilotprojekte getestet werden.
/artikel/abfallwirtschaftsgesetz-mehrwegpflicht-supermaerkte
Mehrweg Mineralwasser
© Adobe Stock/contrastwerkstatt

„Wir haben ein enormes Problem mit Plastikmüll in unserer Natur. Jedes Jahr fischen wir an die 420 Müllautos voll mit Plastikflaschen und Verpackungen aus den heimischen Parks und Wäldern. Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz ist uns ein großer Schritt im Kampf gegen die Plastikflut gelungen“, erklärt Gewessler zur geplanten Novelle. Das Gesetz sieht im gesamten Lebensmittelhandel (mit Ausnahme von Händler, deren Standorte kleiner als 400 m2 sind) verpflichtende Quoten für Bier- und Biermischgetränke (60 Prozent), Mineralwasser und Soda (20 Prozent) sowie Säfte, Limonaden und Milch (10 Prozent) vor. Diese sollen – so die Ministerin – dazu beitragen, den Mehrweganteil über das gesamte Sortiment hinweg um 25 Prozent zu erhöhen. Viel Applaus für die Novelle gibt es von Umwelt-NGOs wie Greenpeace, Global 2000 und WWF, die sich jedoch noch höhere Quoten gewünscht hätten.

Handelsverband und WKÖ sehen Vorstoß kritisch

Beim Handelsverband stößt der Vorstoß der Ministerin hingegen auf wenig Gegenliebe: Geschäftsführer Rainer Will: „Der österreichische Handel bekennt sich zum Ausbau des Mehrweg-Angebots auf freiwilliger Basis. Wir wollen der Nachfrage unserer Kundinnen und Kunden bestmöglich nachkommen und sind hier auf dem richtigen Weg. Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Fakten, die eine gesetzliche Mehrwegquote rechtfertigen. Darüber hinaus wäre eine derartige Quotenlösung ein erheblicher Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der nicht gerechtfertigt ist. Daher werden die verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken genau zu evaluieren sein.“

Auch Christian Prauchner, WKÖ-Fachverbandsobmann des Lebensmittelhandels, kann einer verpflichtenden Quote nichts abgewinnen, zumal der Lebensmittelhandel sein Sortiment auf Wunsch der Konsumenten bereits sukzessive umgestellt hätte. „Schon heute bietet der überwiegende Teil des Lebensmittelhandels ein breites Getränkeangebot in Mehrwegverpackungen überall dort an, wo diese nachgefragt werden,“ so Prauchner.

Das bestätigt auch Paul Pöttschacher, Unternehmenssprecher der Rewe Group Österreich: „Wir investieren schon länger in Mehrwegsysteme bei Mineralwasser, Limonaden oder unserer Ja! Natürlich Milch in der Mehrwegflasche. Das tun wir freiwillig bereits seit langem, weil es der ausdrückliche Wunsch unserer Kundinnen und Kunden ist.  Wir werden auch künftig den Ausbau von Mehrweg forcieren und unser Angebot ganz im Sinne der Kunden dahingehend erweitern.“

Hannes Wuchterl, Geschäftsführer von Nah&Frisch, betont die Wichtigkeit der Bewusstseinsbildung bei den Konsumenten. Es sei entscheidend, die Vorteile von Mehrweg als Alternative zu Einweg entsprechend zu kommunizieren, damit das Engagement von Händlern und Herstellern in diesem Bereich nicht im Sand verlaufe und Mehrwegangebote nicht zu Ladenhütern werden.

Auch Getränkewirtschaft lehnt Quote ab

Die heimische Getränkewirtschaft reagiert in einer ersten Stellungnahme ebenfalls mit einer grundsätzlichen Ablehnung der Quoten, wenngleich sie ebenso wie der Handel das Ziel, Getränke vermehrt in Mehrwegverpackungen anzubieten, unterstützt. Alfred Hudler, Obmann des Verbandes der Getränkehersteller Österreichs, erklärt: „Die österreichische Getränkewirtschaft bekennt sich zu Mehrweg und steht vorbehaltlos hinter dem Ausbau einer modernen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. In den vergangenen Jahren haben wir umfassende und erfolgreiche Maßnahmen für mehr Mehrweg gesetzt.“

Zankapfel Einwegpfand

Für weitaus mehr Aufregung in der Branche sorgt die Ankündigung der Bundesministerin Gewessler, erste Pilotprojekte zum vieldiskutierten und umstrittenen Einwegpfand noch heuer zu starten. Diese wären nicht mit den Interessensvertretungen abgesprochen worden und würden nur für noch mehr Unsicherheit bei den Betroffenen führen. „Heute Mehrweg, morgen Einweg. Unsere Händler haben jetzt kollektive Planungsunsicherheit. Klar ist nur, dass ein Pfand in Scheibchen die mit Abstand teuerste Variante wäre. Der Handelsverband unterstützt daher weiterhin den 10-Punkte-Plan für eine alltagstaugliche Kreislaufwirtschaft der heimischen Wirtschaft. Dieser stellt ein ganzheitliches Modell dar, um die ambitionierten EU-Ziele zu erreichen, ohne österreichische Greißler und Nahversorger zu beeinträchtigen„, betont Will.

Kritik gibt es auch seitens der NGO’s, denen die Verankerung eines verpflichtenden Einwegpfands im Gesetzesentwurf naturgemäß fehlt. Zustimmung kommt von Reclay Group-Geschäftsführer Christian Abl. Das Umwelt- und Abfallwirtschaftsberatungsunternehmen sieht die Erreichung der EU-Recyclingziele in Frage gestellt, sollte es nicht zur Einführung eines modernen Pfandsystems auf Einweggetränkeflaschen kommen. Als positives Signal hinsichtlich der seit Monaten immer wieder geäußerten Bedenken des Handels sieht diese Tatsache hingegen die WKÖ. Hier freut man sich darüber, dass das Einwegpfand in der Novelle nicht weiterverfolgt wird.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neues Abfallwirtschaftsgesetz bringt Mehrwegpflicht für Supermärkte