14.04.2021

„Zum Kopfschütteln“: aaia verschärft Tonfall gegenüber Regierung

In einer Aussendung zeigt der Business Angel-Verband aaia Unverständnis für die aktuelle Startup-Politik und kündigt ein gemeinsames Positionspapier mit AVCO, JW und WKÖ an.
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Laura Egg, Managing Director der aaia.
Laura Egg, Managing Director der aaia © aaia

Die Kritikpunkte wurden in den vergangenen Monaten bereits mehrfach ausgesprochen. In ihre Formulierungen wird die Austrian Angel Investor Association (aaia) in einer aktuellen Aussendung aber noch deutlicher, als bisher. „Was momentan von der österreichischen Politik zur Unterstützung der Startups während der Coronakrise unternommen wird, führt bei vielen Gründer:innen und Fachleuten nur zum Kopfschütteln“, heißt es dort. aaia-Geschäftsführerin Laura Egg stellt klar: „Österreichs Politik lässt die Startups hängen“.

Hilfsfonds-Kritik erneuert – „Hilferufe aus der Startup-Szene mehr als eindeutig“

Vor allem unverständlich sei, dass der Startup-Hilfsfonds nicht weiter bestehen bleibt, sagt Egg. Damit wiederholt sie einen Kritikpunkt, der seit dem Auslaufen des Fonds vor inzwischen mehr als einem halben Jahr immer wieder vorgebracht wurde. Auch aaia-Präsident Hansi Hansmann äußert sich dazu in der Aussendung: „Ohne Geld keine Startups. Der Covid-Startup-Hilfsfonds ist in der Geschichte der Startups in Österreich das bisher beste (staatliche) Instrument. Es wird privates Kapital angestoßen und gleichzeitig ist das Risiko für die öffentliche Hand ziemlich gering – schließlich muss das Geld von den Unternehmen ja zurückgezahlt werden, was alle erfolgreichen Projekte auch tun werden“.

Umso unverständlicher sei es, dass sich die österreichische Politik „vehement dagegen wehrt“, den Startup-Hilfsfonds neu aufzulegen oder aufzustocken, heißt es von der aaia, „Dabei sind die Hilferufe aus der Startup-Szene mehr als eindeutig, während die Einschränkungen durch die Lockdowns nach wie vor unsere Wirtschaft dominieren“. Mit mehr als 20.000 Beschäftigten und unternehmerischen Schwerpunkten in entscheidenden Schlüssel-Branchen für die Zukunft, könnte man erwarten, von der Politik nicht hängen gelassen zu werden, heißt es vom Verband weiter.

aaia kündigt gemeinsames Positionspapier mit AVCO, JW und WKÖ an

Als internationale Beispiele für gelungene Startup-Krisenpolitik führt die aaia Deutschland und Frankreich an. Das deutsche zwei Milliarden Euro Startup-Hilfspaket entspreche einem Fördervolumen von mehr als 500 Prozent pro Startup im Vergleich zu den österreichischen Unterstützungsmaßnahmen. In Frankreich würden sogar vier Milliarden Euro in die Hand genommen, um die Liquidität der Startups während der Krise zu sichern.

Die aaia nutzt die Aussendung auch, um weitere bekannte Forderungen zu wiederholen, etwa jene nach einer passenden Rechtsform für Startups (Anm. der Redaktion: an so einer wird unter dem Schlagwort „Austria Limited“ gearbeitet), höheren Beteiligungsfreibeträgen für Privatpersonen und reformierten Investitionsgesetzen für Wagniskapitalfonds. Gemeinsam mit AVCO, JW und WKÖ plane man, im Rahmen der Vienna Up 21, ein Forderungspapier an die Politik zu veröffentlichen. Ein solches gemeinsames Papier – damals ohne Wirtschaftskammer – gab es zuletzt im Herbst 2019 im Vorfeld der türkis-grünen Regierungsbildung.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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