03.04.2025
MOBILFUNK

A1 und Nokia starten ersten Pre-6G-Test in Österreich

6G verspricht nicht nur schnellere Datenübertragung, sondern auch komplett neue Anwendungsmöglichkeiten. Seit heute läuft der erste Test in Österreich. Einsatzbereit ist die Technologie aber frühestens 2030.
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Start des Pre-6G-Tests bei A1
Start des Pre-6G-Tests | Foto: A1/ APA Fotoservice / Rastegar

An diesem Donnerstag haben sich etwa zwei Dutzend Menschen im Hof des Technologiezentrums von A1 in Wien versammelt. Einige starren gebannt auf eine Antenne, die am Dach des Gebäudes befestigt ist. Andere warten, bis auf einem Empfangsgerät erste Daten zu sehen sind. Denn die Antenne sendet Signale – und zeigt, wie der Mobilfunk der Zukunft aussehen könnte.

Die Techniker:innen von Nokia und A1 haben nämlich soeben den ersten Pre-6G-Test in Österreich gestartet. Pre-6G heißt die Technologie, weil es noch gar keine Standards für 6G gibt. Die legen Expert:innen erst ab 2027 fest. Für den kommerziellen Einsatz wird 6G dann frühestens 2030 bereit sein. Fest steht jedenfalls: Die drahtlose Kommunikation über Funkmasten soll schneller werden, und mehr Daten senden und empfangen können als zuvor.

Der erste Speedtest im Technologiezentrum misst eine maximale Geschwindigkeit von 1400 Mbit pro Sekunde. Das soll aber nur der Anfang sein. Denn 6G bedeutet nicht nur schnellere Netzwerke. Es soll Echtzeit-Kommunikation ermöglichen, den Energieverbrauch in Häusern optimieren und uns autonomem Fahren näherbringen. So viel zur Vision.

Pre-6G im Speedtest
Pre-6G im Speedtest | Foto: A1/ APA Fotoservice/ Rastegar

Herausforderungen bei 6G

Einige Herausforderungen gibt es aber noch. Ein Beispiel: Aus technischer Sicht bedeutet schnellere Datenübertragung auch höhere Frequenz. Und je höher eine Frequenz, desto geringer ist ihre Reichweite. Der Problematik ist man sich auch bei A1 und Nokia bewusst. “Es gibt Einschränkungen in der Reichweite, aber durch die höhere Anzahl der Antennen kann die Reichweite relativ gut aufrechterhalten werden”, sagt Christian Laqué, CTO von A1 Österreich. Wie weit das Signal der Antenne auf dem A1-Dach reicht, wird der aktuelle Test zeigen. „Ein Ziel des Tests besteht darin, das Funkfeld zu vermessen und die Reichweiten im Vergleich zu anderen Frequenzbändern zu analysieren“, heißt es dazu seitens A1.

Für die Datenübertragung braucht die 6G-Technologie in etwa doppelt so viele Antennen wie die 5G-Technologie. Auf einer großen Antenne sitzen dabei jeweils viele kleine Antennen. Um mehrere dieser Antennen zum Senden und Empfangen von Signalen zu nutzen, verwenden Mobilfunk-Anbieter die MIMO-Technologie – Multiple Input Multiple Output. Das verbessert die Datenübertragung in Funknetzen. MIMO wird in 4G, 5G und später eben auch in 6G eingesetzt. Die vielen Antennen ermöglichen es, die Energie gezielt zu leiten.

KI soll Frequenz regeln

Um die Energie noch gezielter zu verteilen, soll in Zukunft auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen. “Die Netze sollen intelligenter werden, mit Machine Learning zum Beispiel”, sagt Christoph Rohr, Country Manager bei Nokia. Die Vorstellung der Manager: Netzwerke, die auf spezifische Use Cases reagieren können. „AI soll helfen, die Frequenz zu verteilen, weil Menschen das gar nicht mehr überblicken können“, ergänzt A1-CTO Laqué.

Gleichzeitig soll 6G die Basis für fortschrittlichere KI-Anwendungen legen, indem es die notwendige Bandbreite, niedrige Latenz und hohe Zuverlässigkeit für datenintensive KI-Prozesse bereitstellt.

Einsatzmöglichkeiten von 6G

Was genau die Technologie für die Praxis bedeutet, sehen sich Techniker:innen gerade gemeinsam mit Unternehmen an. Es geht beispielsweise um die Frage, wie man Fabriken digitalisieren kann. Was wirklich möglich ist, muss sich aber noch zeigen. Möglicherweise werden die Use Cases, von denen die Mobilfunk-Anbieter sprechen, erst in ein paar Jahren erfunden. Bis dahin sollte 6G – voraussichtlich – einsatzfähig sein.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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