25.03.2019

A1 bringt 5G-Ausbau gemeinsam mit Nokia über die Bühne

Die Partnerschaft zwischen Österreichs größtem Mobilfunker A1 und dem finnischen Telekom-Riesen Nokia ist nicht neu. Bereits der 3G-, der 4G- und der Glasfaser-Ausbau wurden gemeinsam bestritten.
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A1 und Nokia bestreiten 5G-Ausbau gemeinsam
(c) A1: A1 CEO Marcus Grausam, Peter Wukowits, Geschäftsführer von Nokia Austria

„Wir setzen auf einen langjährigen Partner, mit dem wir bereits in der Vergangenheit zahlreiche Großprojekte erfolgreich umgesetzt haben“, sagt A1 CEO Marcus Grausam. Nachdem der finnische Telekom-Riese und einstige Handy-Weltmarktführer Nokia bereits beim 3G-, 4G- und Glasfaser-Ausbau Technologiepartner des österreichischen Mobilfunk-Marktführers war, wird nun auch der 5G-Ausbau von A1 und Nokia gemeinsam durchgezogen. Erst vor wenigen Wochen waren die 5G-Lizenzen von der staatlichen Telekombehörde RTR versteigert worden. A1 hatte sich dabei (abermals) den größten Volumsanteil gesichert.

+++ 5G als Basis aller zukünftigen IoT-Innovationen +++

Pilotprojekte von A1 und Nokia in den vergangenen Monaten

Der aktuelle Vertrag zwischen A1 und Nokia umfasst sowohl die 5G-Funktechnologie als auch die Cloud-basierte 5G-Kernnetztechnologie. Bereits in den vergangenen Monaten hatte man gemeinsam die neuen Möglichkeiten erprobt. So wurden 5G-Anwendungen für die Industrie präsentiert und Österreichs erstes Campus-Netzwerk für den Flughafen Wien implementiert. Im Waldviertler Gmünd, der „ersten 5G-Stadt Österreichs“, wurde im Jänner die erste Datenübertragungen im A1 Netz durchgeführt. „Gemeinsam mit A1 haben wir die Leistungsfähigkeit der 5G-Technologie und unseres umfassenden Portfolios mehrfach unter Beweis gestellt. Jetzt ist es an der Zeit, die neue Mobilfunkgeneration einzuführen und in Realität umzusetzen“, kommentiert Peter Wukowits, Geschäftsführer von Nokia Austria.

5G: Netz für Industrie und IoT

An die 5G-Technologie werden große Erwartungen geknüpft. Während sich die Relevanz der weiteren Geschwindigkeitssteigerung für Endkunden laut Experten in Grenzen halten wird, sollen zahlreiche IoT-Anwendungen, die vielbeschworene Industrie 4.0 und autonomes Fahren dadurch überhaupt erst ermöglicht werden. „Menschen, Maschinen, Werkzeuge und Produkte können dann in Echtzeit miteinander kommunizieren, neue Ökosysteme werden entstehen. Der Aufbau von 5G-Netzen wird deshalb eine entscheidende Rolle für den Wirtschaftsstandort Österreich spielen und ein wichtiger Wettbewerbsfaktor werden“, sagte A1 Gruppen-CEO Thomas Arnoldner dazu anlässlich der 5G-Auktion Anfang des Monats.

⇒ Zur A1-Page

Archiv: A1 CEO Marcus Grausam im Video-Talk

Forum Alpbach: Zu Besuch im IoT-Showroom von A1

Beim European Forum Alpbach haben wir A1 besucht. Wie es um das 5G Netz steht und welche spannenden IoT-Projekte es auf dem A1 Startup Campus gibt, erklärte uns A1 CTO Marcus Grausam.

Gepostet von DerBrutkasten am Sonntag, 2. September 2018

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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