24.07.2019

Wenn der Mähdrescher sich vom Feld meldet: A1 und TTControl vernetzen Maschinen

Gemeinsam mit TTControl arbeitet A1 daran, mobile Maschinen zu vernetzen: Die Geräte laden die Daten in die Cloud, der Unternehmer kann die Entwicklung in Echtzeit verfolgen. Das bringt Vorteile für die Wartung und ermöglicht neue Formen der Abrechnung.
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IoT Mähdrescher A1
(c) fotolia / karepa
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Ein Mähdrescher kann heutzutage nicht nur einfach die Feldarbeit erledigen. Er erfasst dabei auch Daten und speichert diese in der Cloud, so dass sie von den Landwirten in Echtzeit analysiert werden können. Die genaue Auswertung der Daten gibt dem Besitzer Auskunft über die Auslastung und Abnutzung von Maschinenteilen, wodurch Vorhersagen über Wartungsintervalle schon vorab getroffen und etwaige Totalausfälle der Maschine vermieden werden können.

+++Roboter von Startups erledigen in diesem Sommer die Feldarbeit+++

In anderen Fällen rund um vernetzte Maschinen ermöglichen cloud-basierte Lösungen neue Abrechnungsmodelle. Erfolgen derzeit die Abrechnungen für einen Leihbagger meist nach dem Faktor Zeit, so könnte zukünftig das Geschäftsmodell auf Basis von tatsächlich bewegtem Erdreich umgestellt werden. Damit gestalten sich die Kosten wesentlich akkurater und transparenter, sowohl für den Maschinenverleiher als auch für den Endkunden – und gleichzeitig erhalten Hersteller wichtige Informationen über die Gewohnheiten der Maschinenführer.

(c) TTControl

Ermöglicht werden solche neuen Modelle durch eine neue Kooperation von A1, A1 Digital und TTControl, bei der mobile Maschinen mit der Cloud verbunden werden und die Daten somit für die Betreiber und Maschinenhersteller in Echtzeit nutzbar werden. Zielgruppe sind Unternehmen in der Landwirtschaft, im Bauwesen und im Kommunalbereich, das Angebot beinhaltet die Hardware, Cloud-Plattform und ein Webportal als intuitiv bedienbare Benutzeroberfläche.

TTControl, ein Joint-Venture von TTTech und HYDAC International, bietet in der Kooperation die Steuerungssysteme und Bedienoberflächen. Von A1 wiederum kommt die Integration in ein umfassendes IoT-Ökosystem für Kunden, Technologiepartner und Innovatoren. A1 Digital, ein Tochterunternehmen der A1 Group, berät Unternehmen bei Fragen der digitalen Transformation und begleitet sie bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsbereiche.

Video: Wie A1 und Porr gemeinsam Baustellen digitalisieren


Georg Kopetz, Mitglied der Geschäftsführung von TTControl und CEO der TTTech Group, zeigt sich entsprechend erfreut über die neue Partnerschaft: „Unsere Kunden profitieren von der Kombination aus führenden Soft- und Hardwarelösungen von TTControl sowie dem weltweiten Netzwerk an Roaming-Partnern und hochsicheren, hochverfügbaren Rechenzentren für das Datenhosting von A1,“ sagt er.

„Mit der Kombination innovativer Technologien und modernster Infrastruktur bieten A1 und TTControl Unternehmen die Basis, bisher nicht dagewesene Möglichkeiten des Internets der Dinge zu nutzen“, ergänzt A1 Group CEO Thomas Arnoldner: „Von der Optimierung der Wartungsstrategie bis zur intelligenten Steuerung von Landmaschinen – gemeinsam bieten wir Lösungen an, die unseren Kunden helfen, das Potenzial der Digitalisierung zu nutzen, um Geschäftsprozesse zu optimieren.“

Video: 5G bringt Innovation im IoT-Bereich

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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