05.02.2016

1 Jahr A1 Startup Campus: Innovative Produkte zum Nulltarif

Ein Jahr nach der Eröffnung des A1 Startup Campus kann die Firma die ersten Früchte ernten. Das Kassensystem-Startup ready2order beteiligt die Firma am Umsatz.
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Am A1 Startup Campus zeigt sich die Telekom jung und innovativ. (c) A1
Am A1 Startup Campus zeigt sich die Telekom jung und innovativ. (c) A1

Seit fast einem Jahr betreibt die A1 als erste Firma in Österreich einen eigenen Campus für Startups. Mittlerweile ist aus der Innovations-Schmiede A1 Startup Campus auch ein erstes gemeinsames Produkt hervorgegangen: Die Registrierkassen-Lösung von ready2order wird gemeinsam vermarktet, der Umsatz geteilt. Während es das Inkubator-Programm der A1 bereits seit drei Jahren gibt, hat der Campus erst vor einem Jahr eröffnet. Die Startups wurden dabei in ein freies A1-Gebäude im 20. Bezirk ausgelagert – räumlich sind die Jungunternehmen damit von der Konzernzentrale in der Leopoldstadt weit getrennt. Im Interview mit dem Brutkasten erzählt der zuständige Manager, Mario Mayerthaler, wie die Zusammenarbeit läuft und welche Anpassungen des Programms in Zukunft notwendig sind.

Den A1 Startup Campus gibt es nun seit einem Jahr, was haben Sie in der Zeit gelernt?

Startups können die beste Idee haben, es wird aber nur dann etwas, wenn das Gründerteam passt. Da muss man in Zukunft bei der Auswahl besser aufpassen und nicht nur auf Ideen fokussieren. Der zweite Punkt: Vielleicht ist die Produktidee und die Umsetzung super, aber es gibt Defizite in Financials und Controlling. Laut Statistik scheitern 80 Prozent der gegründeten Unternehmen in Österreich in den ersten zwei Jahren in Wahrheit an dem Thema Finanzen. Das ist ein Punkt, bei dem wir ganz stark einhaken. Die Verzahnung zwischen den Startups und dem Unternehmen muss auch noch besser werden. Wir setzen das jetzt ganz neu auf.

Welche Neuerungen sind geplant?

Ende Februar starten wir eine neue Eventreihe, für die die Startups für einen halben Tag bei uns im Haus zusammengezogen werden. Die Startups pitchen dann vor den Consultants. Danach gibt es eine Aufteilung nach Themengebieten wie Marketing, Controlling usw, und es gibt individuelle Gespräche. Teilweise wussten die Startups gar nicht, was wir alles im Portfolio haben. Und wir Consultants wussten oft nicht, was die Startups eigentlich brauchen.

Wie kommt ihr auf Probleme, von denen die Startups vielleicht selbst nichts wissen?

Wir fragen die Startups vierteljährlich nach gewissen KPIs und da fallen Schwachpunkte dann meist schnell auf. Wir haben diese Abfrage leider erst im letzten Quartal vor Weihnachten begonnen und sind da erst draufgekommen, dass es viel zu tun gibt.

Wie hat der Kontakt zwischen Consultants und Startups bis jetzt funktioniert?

Wir hatten ein Auftaktevent, wo Startups und Consultants sich kennengelernt haben. Der weitere Kontakt ist dann freiwillig, weil wir die Consultants nicht zu einer gewissen Stundenzahl verpflichten können – die haben ja alle eine reguläre Tätigkeit. Wir wollen das aber jetzt zumindest ein bisschen verschulter angehen.

Wer sind diese Consultants?

Das sind 30 Mitarbeiter aus den verschiedensten Bereichen – von Recht, über Controlling, Marketing, Technik – denen es Spaß macht, Jungunternehmern etwas beizubringen. Das ist aber alles auf freiwilliger Basis.

Ist dafür ein Teil der Arbeitszeit reserviert?

Das basiert auf einem Gentlemans Agreement. Die Vorgesetzten wissen, dass sie das machen und wir gehen davon aus, dass sie selbst die richtige Balance finden. Ein gewisser Teil wird aber in der Arbeitszeit stattfinden.

Konkret am Beispiel von ready2order – wie funktioniert die Zusammenarbeit?

Wir haben eine virtuelle Beteiligung, stehen also nicht im Firmenbuch, sind aber zum Beispiel an einem Bilanzgewinn oder Exit beteiligt. Für die Kooperation mit ready2order haben wir zusätzlich ein Modell ausgearbeitet, das auf Umsatzteilung basiert. Dafür vertreiben wir ready2order an unseren Point of Sales. Seit August gibt es ein gemeinsames Projektteam, bestehend aus den Gründern, der M2M-Abteilung und unserem Sales-Bereich, Marketing und Presse. Da gibt es wöchentliche Meetings dazu.

+++ Ready2order: Innovative Kassa sticht Konkurrenz aus +++

Ist es rückblickend ein Vor- oder Nachteil, den A1 Startup Campus in ein relativ weit entferntes Gebäude auszulagern?

Ich glaube nicht, dass es ein Nachteil ist. Letzten Freitag war zum Beispiel der Produktlaunch unserer gemeinsamer Registrierkassenlösung mit ready2order. Die in das Projekt involvierten Teile unseres Konzerns – Sales, Machine-2-Machine – verbringen eben viel Zeit am Campus. Vor dem Launch haben einzelne Mitarbeiter sogar dort übernachtet (lacht).

Vor einem Jahr stand in der Presseaussendung zur Eröffnung, dass der A1 Startup Campus zu einem Startup-Hub in Wien werden soll. Ist das gelungen?

Aus der Sicht der Firma, ja, weil wir immer noch die einzige Firma in Österreich mit einem solchen Campus sind. Aber es gibt natürlich Grenzen – wir sind sicher nicht der größte Startup-Hub Wiens. Aus Sicht der Firma, haben wir es mit ready2order geschafft, für uns zum Nulltarif ein Produkt zu kreieren, das uns einen weiteren Markt erschließt. Und das Produkt liegt auch nahe am Kerngeschäft. Solange wir diese Verzahnung hinbekommen, haben wir den Mehrwert für A1 erfüllt. Der lautet, schnell zu Innovationen zu kommen, die man sich als Konzern wahrscheinlich nicht erarbeiten würde. Wir können als Konzern nicht jede Nische abdecken. Das kann der Campus erfüllen.

Schätzungsweise, jedes wievielte Startup wird für A1 ein ready2order sein?

Das ist schwer zu sagen. Vielleicht kann man da die allgemeine Statistik bemühen, die besagt, dass jedes 10. Startup etwas Großes wird.

Das klingt nicht nach einer guten Nachricht für alle anderen Startups am Campus.

Doch, aber die haben einen anderen zeitlichen Verlauf. Derzeit haben wir mit Parkbob ein Startup im Portfolio, das sehr zeitnah spannend wird. Parkbob wird demnächst mit unserer Handypark-Lösung verschmolzen. Da möchte ich aber noch nicht zu viele Details verraten.

Worauf achten Sie bei der Auswahl von Startups produktseitig?

Eine Nähe zum Kerngeschäft ist das Schönste und deshalb achten wir jetzt auch darauf.

Nahe am Kerngeschäft heißt was genau?

Das kann ein mobiles Service sein, ein App, eine Software im Bereich Big Data. Es muss zu einem unserer bestehenden oder Wachstumsgeschäftsfelder passen.

Wie evaluiert oder misst A1 den Startup-Campus intern?

Eine Möglichkeit ist sicher der Markterfolg des ready2order-Registrierkassensystems. Da gibt es ganz klare Absatzerwartungen. Ein weiteres Kriterium wird sein, wie viele andere Innovationen der A1 Startup Campus liefern kann. Da wird sicher auch der Mehrwert für Kunden und nicht nur Absatzzahlen eine Rolle spielen – Parkbob ist da ein schönes Beispiel.

Was passiert im Falle eines Exits von ready2order?

Darauf hat die A1 keinen Einfluss. Bei einem Exit würden wir über die virtuelle Beteiligung partizipieren und die bestehenden Verträge zur Umsatzteilung würden aufrecht bleiben.

Was passiert mit den Startups nach Ablauf des A1-Programms – also nach drei Jahren?

Wir haben uns 2015 schon von zwei Startups getrennt. Wenn wir vor Ablauf der drei Jahre zu dem Ergebnis kommen, dass die Zusammenarbeit nicht mehr wertstiftend ist – zu dieser Erkenntnis kommt man in der Regel einvernehmlich – dann können die Vertragsverhältnisse seitens der A1 vorzeitig gelöst werden. Damit erlischt auch unsere Beteiligung am Startup. Wenn wir die vollen drei Jahre zusammenarbeiten wird das Startup ausziehen – unsere virtuelle Beteiligung erlischt aber nicht.

Für Startups wäre es also gut, wenn das Vertragsverhältnis kurz vor Ablauf der drei Jahre aufgelöst würde?

Das Startup hat keine einseitigen Kündigungsrechte, die behalten wir uns vor. Auch wenn es nur Sachleistungen sind, investieren wir je nach Kopfzahl und Zeit zwischen 100.000 und 140.000 Euro in ein Startup.

Besprechung am A1 Startup Campus (c) A1
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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