04.12.2018

A1 startet Österreichs erstes Pre5G Campus Netzwerk am Flughafen Wien

Der Flughafen Wien testet derzeit gemeinsam mit A1 und Nokia das erste Pre5G Campus Netzwerk Österreichs. Mit höheren Netzwerkkapazitäten möchte der Flughafen die Basis für IOT-Anwendungen am Vorfeld schaffen. Zudem könnten bald autonome Fahrzeuge den Flughafenbetrieb effizienter gestalten.
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Flughafen Wien
(c) Flughafen Wien AG

Flughäfen sind hektische Orte. Jeden Tag müssen deren Betreiber logistische Herausforderungen managen, um Passagiere sicher und effizient abfertigen zu können. So auch am Flughafen Wien, der jährlich rund 25 Millionen Passagiere und knapp 225.000 Flugbewegungen zählt. Damit dies auch reibungslos funktioniert, bedarf es eines leistungsstarken Kommunikationsnetzwerkes.

Anforderungen an das Netzwerk steigen

Durch neue Systeme, wie Self-Service-Check-ins oder automatisierte Boarding-Gates, steigen laufend die benötigten Netzwerkkapazitäten. Jedoch nicht nur im Flughafengebäude kommen neue Technologien zur Anwendung, sondern auch am Vorfeld. So werden beispielsweise bereits IOT-Anwendungen für die Enteisung der Flugzeuge eingesetzt. Mit dem herkömmlichen Netzwerk, stoße man dabei laut Flughafen-Vorstand Günther Ofner an seine Grenzen. Damit eine einwandfreie Datenübertragung auch künftig gewährleistet wird, setze die Flughafen Wien AG nun auf die Zusammenarbeit mit A1 und Nokia. Die zwei Technologiepartner implementieren derzeit am Flughafen Wien Österreichs erstes Pre5G Campus Netzwerk.

+++ A1 CEO Marcus Grausam: 5G als Basis aller zukünftigen IoT-Innovationen +++

Micro-Cells und Network Slicing

Bei der Implementierung des Pre5G Campus Netzwerkes ergeben sich jedoch zahlreiche Herausforderungen. So können kurzfristige Funkschatten durch Flugzeuge entstehen. Zudem gilt es WLAN-Funklücken aufgrund der großen Entfernungen zu schließen. Die derzeit 140 Basisstationen (Access Points) können laut Ofner bis dato noch keine flächendeckende Netzabdeckung bieten. Aufgrund der neuen 5G-Technologie sollen künftig 36 “Micro-Cells” ausreichen und so einen niedrigeren Wartungsaufwand ermöglichen. Erste Tests mit insgesamt sechs dieser Funkzellen verliefen positiv. 2019 soll der 5G-Netzwerkausbau für das gesamte Vorfeld erfolgen.

Flughafen Wien
(c) A1, APA, Daniel Hinterramskogler

Eine weitere Technologie, die zur Anwendung kommt, ist das sogenannte Network Slicing. Dabei wird das Netz in unterschiedliche Bereiche geteilt, um Prioritäten für verschiedene Anwendungen festlegen zu können. Dementsprechend unterscheidet sich das mobile Netz am Flughafen zwischen dem Breitband Internet der Reisenden und den IT-Anforderungen des Flughafens selbst. Auf diese Weise, soll laut A1 “die Sicherheit kritischer Prozesse” gewährleistet werden, ganz unabhängig von der Intensität der Mobilfunknutzung der Fluggäste.

Flughafen Wien: künftige Projekte

Der 5G-Netzwerkausbau am Flughafen Wien soll laut Ofner die Basis für die weitere “Digitalisierung der Vorfeldprozesse” sein. Im Zentrum stehen dabei insbesondere IOT-Anwendungen. Zudem könnten künftige Automatisierungs-Projekte die Abläufe kosteneffizienter gestalten. Als Beispiel nannte Ofner, dass Gepäckwagen vollautomatisiert zwischen Flugzeug und ihrer Abstellposition fahren könnten.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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