31.08.2023

A1 Spatenstich: Glasfaserausbau bringt ultraschnelles Internet nach Alpbach

890 Haushalte werden direkt an das A1 Glasfasernetz angebunden. Künftig soll so der Lebensraum und Tourismus gestärkt werden. brutkasten war beim Spatenstich live vor Ort.
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Foto v.l.n.r.: A1 Group CEO Alejandro Plater, A1 Österreich CEO Marcus Grausam, A1 CEO Thomas Arnoldner, Staatssekretär Florian Tursky, Landesrat Mario Gerber und Bürgermeister Markus Bischofer | (c) APA, Hetfleisch
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Kaum eine Ort ist in Österreich im Bereich des Kongresstoursimus so bekannt wie das Tiroler Bergdorf Alpbach. Neben dem international bekannten European Forum Alpbach, das jährlich Ende August stattfindet, werden in der Ortschaft pro Jahr 50 bis 60 Veranstaltungen abgehalten. Damit der Kongresstourismus reibungslos funktioniert, braucht es jedoch auch eine schnelle Anbindung an das Internet.

Mit dem Glasfaserausbau in Alpbach setzt A1 dafür nun den nächsten Schritt. Bis 2024 werden rund 890 Haushalte direkt über FTTH (Fiber to the Home) an das größte Glasfasernetz Österreichs angebunden werden. Der Spatenstich dazu erfolgte am Mittwoch am Rande des European Forum Alpbach.

73 Kilometer Glasfaser in Alpbach

Ingesamt werden in den nächsten Monaten zwischen Außerland und Inneralpbach rund 73 Kilometer Glasfaser verlegt. A1 achtet auf eine schonende Verlegung, bei der beispielsweise vorhandene Leerrohre genutzt werden. Somit sind lediglich 15 Kilometer Grabungsarbeiten im Ortsgebiet erforderlich.

“Ich freue mich über  den Glasfaserausbau der Gemeinde Alpbach, den der Bund mit rund 800.000 Euro fördert. So werden bis 2024 gut 800 Haushalte an eine leistungsstarke Internetversorgung angeschlossen”, so Staatssekretär Florian Tursky anlässlich des Spatenstichs.

A1 Glasfasernetz in Tirol bereits 6.000 Kilometer lang

Neben der Gemeinde Alpbach werden derzeit von A1 zahlreiche weitere Ausbauvorhaben in Tirol geplant und umgesetzt. So erhalten beispielsweise auch Haushalte in den Gemeinden Axams, Buch in Tirol, Inzing, Mutters, Natters, Völs, Waidring und Weerberg Glasfaser ins Wohnzimmer. Auch in den Tourismusgemeinden Fulpmes und Westendorf hat der Ausbau bereits gestartet. Insgesamt hat das Glasfasernetz in Tirol die Länge von 6.000 Kilometern erreicht.

“Bereits seit dem Jahr 2013 setzt das Land Tirol im Rahmen des Breitbandmasterplans einen Schwerpunkt auf den FTTH-Ausbau. Einerseits forcieren wir dabei den kommunalen Glasfaserausbau, wo mittlerweile 190 Gemeinden aktiv sind, und andererseits ist auch der Ausbau durch die Netzbetreiber unerlässlich”, so Landesrat Mario Gerber.

A1 investiert 600 Millionen Euro in den Glasfaserausbau

Mit dem Ziel, ganz Österreich mit ultraschnellem Internet zu versorgen, investiert A1 jährlich rund 600 Millionen Euro in den Glasfaserausbau – auch in ländlichen Gemeinden, wo A1 Haushalte, Hotels und Betriebe direkt über FTTH (Fiber to the Home) an das größte Glasfasernetz Österreichs anbindet.

Auch der Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration 5G schreitet mit großen Schritten voran. Gemeinsam mit dem europäischen Technologiepartner Nokia baut A1 das 5G-Netz kontinuierlich aus und versorgt mit mehr als 430 5G-Sendern bereits mehr als 73 Prozent der Tiroler Bevölkerung mit ultraschnellem mobilem Internet. Auch Alpbach wird durch 4 5G-Sender mit ultraschnellem und mobilem Internet versorgt.

“Unser Ziel ist es, das A1 Glasfasernetz so schnell wie möglich in die Haushalte Tirols zu bringen. Denn schnelles Internet gehört heute zu jedem Haus und zu jeder Wohnung – genauso wie Wasser oder Strom. Bei unseren Planungen legen wir großen Wert darauf, auch die ländlichen Regionen wie hier in Alpbach mit modernster Übertragungstechnologie zu versorgen”, so A1 CEO Marcus Grausam.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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