30.07.2021

A1 Sign: Das kann der Handy-Signatur-Service für Unternehmen

Typische Unterschriftenläufe im Unternehmen digital nachbilden – das bietet A1 jetzt als Service an.
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nyob reicht eine Beschwerde gegen TeleSign ein. © fotolia.com - Rawpixel.com
nyob reicht eine Beschwerde gegen TeleSign ein. © fotolia.com - Rawpixel.com

Seit Anfang 2020 müssen in Österreich für die elektronische Zustellung fast alle Unternehmen eine Handy-Signatur haben. Um das volle Potenzial dieser Signaturen ausschöpfen zu können, hat der Mobilfunker A1 einen eigenen Service rund um die Handy-Signatur für Unternehmen gebaut: A1 Sign. Mit dem Service kann ein typischer Unterschriftenlauf in Unternehmen digital nachgebildet werden. Auch nicht-zeichnungsberechtigte Mitarbeiter:innen können eine Unterschriftenmappe vorbereiten, der dann pro Basis-Account mit bis zu 30 Signaturen unterzeichnet werden kann.

Unterschriften von Externen einholen

Basis von A1 Sign ist ein sicherer Online-Speicher für Dokumente und Verträge. Dokumente können hochgeladen oder direkt gescannt werden. Auch eine digitale Rechnungserstellung ist möglich. Für die digitale Unterschrift ist eine digitale Signatur von A-Trust notwendig, die spätestens seit der Einführung des Grünen Passes weit verbreitet ist. Dokumente und Verträge in Sign können von jedem Besitzer einer solchen Signatur unterzeichnet werden – auch von Unternehmens-externen Personen über eine passwortgeschützte „Showbox“. Zusätzlich ist eine eigene Ablagestruktur möglich, in der man unterschiedliche Zugriffsberechtigungen vergeben kann; ähnlich der Zugriffsverwaltung bei Diensten wie Google Drive. A1 Sign startet bei 6,50 Euro pro Monat.

Unterstützung beim Einrichten der Handy-Signatur

Seit Mitte Juni bietet A1 die Möglichkeit, die Handy-Signatur kostenlos auch in A1-Shops zu aktivieren. Dazu ist lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Smartphone notwendig. „Im Juni hat die Handy-Signatur die Rekordmarke von 2 Millionen aktiven User:innen gebrochen. Die Handy-Signatur ist Ihr digitaler Ausweis und der händischen Unterschrift gleichgesetzt. Mit ihr können mehr als 230 Services aus der öffentlichen Verwaltung und mehr als 4.000 Anwendungsmöglichkeiten aus der Privatwirtschaft rechtsgültig durchgeführt werden“, so A-Trust Geschäftsführer Michael Butz.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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