26.06.2020

A1 Mission Future: Virtuelles Finale am 30. Juni

Wegen Corona musste auch das Programm "A1 Mission Future" in den virtuellen Raum verlegt werden. Das Finale findet nun am 30. Juni statt.
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Anfang 2020 startete A1 das Projekt A1 Mission Future. Österreichweit wurden junge kluge Köpfe zwischen 17 und 23 Jahren gesucht, um gemeinsam an Zukunftsideen und digitalen Lösungen in den Bereichen Bildung, Umwelt, Mobilität und Gesundheit zu arbeiten. „Unsere Mission ist es, Österreich zu digitalisieren. Damit wir die Weichen für unsere gemeinsame Zukunft stellen können, brauchen wir auch die Sicht junger kreativer Köpfe“, sagt Thomas Arnoldner, CEO A1 Telekom Austria Group: Mit A1 Mission Future will A1 ihren Ideen eine Bühne geben und sie mit Entscheidern vernetzen.

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Nach intensiver gemeinsamer Zeit im „Offline“-Leben wurde auch A1 Mission Future von Corona geprägt: Das Programm wurde  virtuell fortgesetzt. Auch die vier Themenbereiche Bildung, Gesundheit, Mobilität und Umwelt, mit denen sich die A1 Mission Future Teams seit vielen Wochen beschäftigen, wurden von der Corona-Krise verändert, und die Digitalisierung dieser Lebensbereiche rückte ins Zentrum der Aufmerksamkeit. „Unabhängig davon, ob wir an die vielen Tage im Homeoffice, unseren Alltag mit Schulkindern und Distance Learning, oder Abläufe im Gesundheitswesen denken: Wir erleben, wie sehr diese Krise die Bedeutung der Digitalisierung unterstreicht“, so Thomas Arnoldner.

A1 Mission Future: Virtuelles Finale am 30. Juni 2020

Jetzt geht A1 Mission Future ins Finale: Am 24. Juni hat eine Jury – bestehend aus FFG Geschäftsführerin Henrietta Egerth-Stadlhuber, Bundesrettungskommandant Gerry Foitik, Digitalisierungsexpertin Nicole Büttner vom Berliner AI Venture Studio Merantix Labs, ÖAMTC-Chef Oliver Schmerold, Gerald Plattner von den Österreichischen Bundesforsten und Thomas Arnoldner – die Konzepte der rund 40 A1 Mission Future Teilnehmer  unter die Lupe nehmen und das Siegerprojekt ausgewählt.

Welches A1 Mission Future Konzept von einer hochkarätigen Jury zum Siegerprojekt gekürt wurde, welchen Einfluss Corona auf die Umsetzungsgeschwindigkeit von Digitalisierungsprojekten hat, und ob diese Pandemie Motor für den digitalen Wandel ist – darüber wird schließlich am 30. Juni im Rahmen einer virtuellen Abschlussveranstaltung diskutiert.

Auf dem Podium nehmen Platz:

  • Marija Gabriel, EU Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend (Video Botschaft)
  • Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – zuständig für Telekommunikation
  • Thomas Arnoldner, CEO A1 Telekom Austria Group
  • Richard David Precht, Philosoph, Autor und einer der profiliertesten Intellektuellen im deutschsprachigen Raum
  • Viktor Mayer-Schönberger, Universitätsprofessor Oxford, Buchautor, Experte für die Auswirkungen der Datenrevolution
  • A1 Mission Future, VertreterIn Siegerteam
Moderation: Sandra Baierl, Ressortleiterin Karrieren/Business Kurier
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

A1 Mission Future: Virtuelles Finale am 30. Juni

  • Österreichweit wurden junge kluge Köpfe zwischen 17 und 23 Jahren gesucht, um gemeinsam an Zukunftsideen und digitalen Lösungen in den Bereichen Bildung, Umwelt, Mobilität und Gesundheit zu arbeiten.
  • Nach intensiver gemeinsamer Zeit im „Offline“-Leben wurde auch A1 Mission Future von Corona geprägt: Das Programm wurde  virtuell fortgesetzt.
  • „Unabhängig davon, ob wir an die vielen Tage im Homeoffice, unseren Alltag mit Schulkindern und Distance Learning, oder Abläufe im Gesundheitswesen denken: Wir erleben, wie sehr diese Krise die Bedeutung der Digitalisierung unterstreicht“, so Thomas Arnoldner.
  • Jetzt geht A1 Mission Future ins Finale: Am 24. Juni hat eine Jury – bestehend aus FFG Geschäftsführerin Henrietta Egerth-Stadlhuber, Bundesrettungskommandant Gerry Foitik, Digitalisierungsexpertin Nicole Büttner vom Berliner AI Venture Studio Merantix Labs, ÖAMTC-Chef Oliver Schmerold, Gerald Plattner von den Österreichischen Bundesforsten und Thomas Arnoldner – die Konzepte der rund 40 A1 Mission Future Teilnehmer  unter die Lupe nehmen und das Siegerprojekt ausgewählt.
  • Welchen Einfluss Corona auf die Umsetzungsgeschwindigkeit von Digitalisierungsprojekten hat, ob diese Pandemie Motor für einen nachhaltigen digitalen Wandel ist und inwiefern sich die Relevanz der im Rahmen von A1 Mission Future entwickelten Zukunftskonzepte verändert – darüber wird schließlich am 30. Juni im Rahmen einer virtuellen Abschlussveranstaltung diskutiert.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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