17.07.2020

A1 Mission Future: Vier Fragen an das Sieger-Projekt

Mobilität durch Digitalisierung vermeiden: Dieser Aufgabe widmet sich das Siegerteam von A1 Mission Future. Im Q&A beantworten sie die wichtigsten Fragen dazu.
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Jakob Osawaru, Hannah Weinberger, David Mantler, Bernhard Rubel, Simon Jasansky und Mathias Schneider haben gemeinsam im Rahmen von A1 Mission Future ein Konzept entwickelt, bei dem mithilfe der Digitalisierung Mobilität vermieden, verlagert und verbessert wird. „Zur Mobilitätsvermeidung und Steigerung der Attraktivität von Gemeinden haben wir ein Shared Office-Konzept entwickelt, das für einzelne Bürger und Bürgerinnen ein „Home Office“ außerhalb der eigenen vier Wände in neuer Form ermöglicht“, erklärt das Team. Zusätzlich wurde für eine Beispiel-Gemeinde ein bedarfsgerechtes Mobilitätskonzept entwickelt, das Mobility on demand durch die Verwendung von anonymen Mobilitätsanalysen im ländlichen Raum ermöglicht. 

Das Siegerteam von A1 Mission Future erhielt einen Scheck im Wert von 6.000 EUR und – wie das gesamte A1 Mission Future Team – ein Ticket für das Forum Alpbach 2020. Gegenüber dem brutkasten beantwortet das Team die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

1. Kurz auf den Punkt gebracht: Worum geht es bei Eurem Projekt?

Bei unserem Konzept geht es einerseits darum, durch Shared Offices im Stadtkern eine langfristige Alternative zum Home-Office zu ermöglichen und andererseits eine effiziente Ergänzung zum herkömmlichen ÖPNV im ländlichen Raum zu schaffen, indem anonyme Mobilitätsanalysen für eine on demand Mobility verwendet werden.

Unternehmen mit einem Bedarf an moderner technologischer Büroausstattung können sich in die gut ausgestatteten Shared Offices einmieten, wodurch Mobilität aufgrund des ersparten Pendelns vermindert wird.

Der zweite Punkt unseres Konzepts lässt eine bedarfsgerechte Kleinstadt-Mobilität ökonomisch sinnvoll werden, indem Algorithmen tagesaktuelle Mobilitätsprognosen erstellen, wodurch ein Citybus nicht mehr leer im Rundkurs fahren muss, sondern sich dem Bedarf richten kann, was die Notwendigkeit eines Individualverkehrs redundant macht, aber auch zur Lösung des Last-Mile-Problems beiträgt.

2. Wie seid Ihr auf diese Idee gekommen und was wollt Ihr damit erreichen?

Die aktuelle Krise zeigte uns, was alles möglich sein kann – wenn man die Chance richtig nutzt. Durch Gespräche wie etwa mit einem Anbieter für Mobilitätsprognosen, aber auch einem Bürgermeister, konnten wir vertiefte Einblicke in die aktuellen Problematiken und Möglichkeiten gewinnen. Eine Vielzahl an virtuellen Brainstorming Sessions, unterbrochen von fruchtvollen Diskussionen untereinander und zahlreichen Inputs von Fachexperten, ließen uns allmählich ein durchdachtes Mobilitätskonzept für den ländlichen Raum entwickeln. Unser Ziel ist es, mittels der Digitalisierung attraktive Möglichkeiten zu schaffen, um Mobilität zu vermeiden, verlagern und verbessern – am besten in ganz Österreich.

3. Wie habt Ihr das Projekt im Rahmen von A1 Mission Future weiterentwickelt?

Nachdem die Umstände das Projekt ins Internet transferiert haben, wurden wir durch Online-Workshops, Design Thinking Tools und Pitchtraining unterstützt, damit wir unser Konzept schlussendlich Ende Juni vor einer hochkarätigen Jury pitchen können.

4. Und wie geht es jetzt weiter? Wann und wie wird man Euer Projekt „in der freien Wildbahn“ sehen können?

Wir sind gerade mit A1 in Kontakt und arbeiten an der Umsetzung unseres Konzepts. Derzeit führt A1 eine Machbarkeitsstudie durch, um herauszufinden, in welchem Ausmaß unsere Idee realisiert werden kann. Es haben sich auch einige Vertreter aus der Mobilitätsbranche gemeldet und Interesse am Projekt gezeigt. In ein paar Wochen wissen wir mehr.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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  • Jakob Osawaru, Hannah Weinberger, David Mantler, Bernhard Rubel, Simon Jasansky und Mathias Schneider haben gemeinsam im Rahmen von A1 Mission Future ein Konzept entwickelt, bei dem mithilfe der Digitalisierung Mobilität vermieden, verlagert und verbessert wird.
  • „Zur Mobilitätsvermeidung und Steigerung der Attraktivität von Gemeinden haben wir ein Shared Office-Konzept entwickelt, das für einzelne Bürger und Bürgerinnen ein „Home Office“ außerhalb der eigenen vier Wände in neuer Form ermöglicht“, erklärt das Team.
  • Zusätzlich wurde für eine Beispiel-Gemeinde ein bedarfsgerechtes Mobilitätskonzept entwickelt, das Mobility on demand durch die Verwendung von anonymen Mobilitätsanalysen im ländlichen Raum ermöglicht.
  • Das Siegerteam von A1 Mission Future erhielt einen Scheck im Wert von 6.000 EUR und – wie das gesamte A1 Mission Future Team – ein Ticket für das Forum Alpbach 2020.

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