02.07.2020

A1 Mission Future Panel: Corona als Schub für die Digitalisierung

Am Podium von A1 Mission Future waren neben Gastgeber Thomas Arnoldner Bundesministerin Elisabeth Köstinger, Richard David Precht, Philosoph und Bestseller-Autor, Viktor Mayer-Schönberger, Universitätsprofessor in Oxford und der Vertreter des Gewinnerteams der A1 Mission Future Challenge, Mathias Schneider, zu Gast.
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A1 Mission Future
(c) A1
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A1 Mission Future, ein Projekt, das Anfang 2020 von der A1 Telekom Austria Group initiiert wurde, endete gestern mit einem hochkarätigen Panel, das mehr als 200 Personen im Livestream verfolgten. Am Podium zu Gast waren neben Gastgeber Thomas Arnoldner Bundesministerin Elisabeth Köstinger, Richard David Precht, Philosoph und Bestseller-Autor, Viktor Mayer-Schönberger, Universitätsprofessor in Oxford und der Vertreter des Gewinnerteams der A1 Mission Future Challenge, Mathias Schneider. Eine Video-Botschaft von EU Kommissarin Marija Gabriel ergänzte die Statements am Panel.

Digitalisierung in Zeiten von Corona

„Mit A1 Mission Future haben wir mit jungen kreativen Köpfen einen Dialog über Zukunftskonzepte gestartet, den wir auch weiterführen möchten. In der Corona-Krise wurde das Potenzial, das die Digitalisierung uns allen bietet, für viele Menschen in unserer Gesellschaft greifbar. Diese Chancen und Werkzeuge müssen wir jetzt nutzen,“ resümierte A1 Group CEO Thomas Arnoldner. Auch am Panel wurde die Rolle der Corona-Krise als Digitalisierungsbooster diskutiert.

Wie sehr die Corona Krise die Digitalisierung vorantreibt unterstrich auch Bundesministerin Elisabeth Köstinger in ihrem Statement: „Besonders im Schulbereich haben wir einen Digitalisierungssturm erlebt, der mit der Einführung des Schulbuchs vergleichbar ist.“

Aber auch die Bedeutung der Digitalisierung und der Einbeziehung von Daten im ruralen Bereich oder in der Land- und Forstwirtschaft betonte Köstinger: „Die Digitalisierung ist eine große Chance für den ländlichen Raum, der Einsatz von Big Data zur bewussten Nutzung von Ressourcen ist nicht mehr wegzudenken. Die Covid 19 Krise hat diesen Digitalisierungsschub verstärkt und dieses Momentum müssen wir jetzt nutzen“, appelliert Elisabeth Köstinger, die für die Bereiche Landwirtschaft, Regionen, Tourismus und Telekommunikation verantwortlich ist.

Digitalisierung als ein Stachel, der uns antreibt

Der Big Data Experte und Oxford-Professor Viktor Mayer-Schönberger hob ebenfalls die Bedeutung der Datennutzung in der Corona Krise hervor: „Die Covid 19 Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist faktenbasiert und empirisch fundiert zu entscheiden. In unserer Gesellschaft ist dadurch eine neue Akzeptanz von Big Data entstanden.“ Mayer-Schönberger sieht in der Digitalisierung auch einen Stachel, der uns künftig antreiben soll, alternative Wege zu gehen und experimentierfreudiger zu werden.

Philosoph Richard David Precht betonte in der Diskussion besonders den Faktor Mensch: „Die vergangenen Monate haben uns gezeigt, dass es nicht nur Computerviren gibt, sondern auch ‚echte‘ Viren, der biologische Mensch steht im Zentrum.“ Die Digitalisierung sieht Precht nicht als Allheilmittel, sondern als großes Wirtschaftsfeld der Zukunft, das vor allem auch den Arbeitsmarkt revolutionieren wird. „Wir müssen uns schon heute über die sozialen Folgen Gedanken machen und die Digitalisierung nur dort einsetzen, wo sie etwas verbessert,“ bekräftigt Precht.

Das Siegerprojekt von A1 Mission Future

Mathias Schneider präsentierte im Rahmen der Podiumsdiskussion auch das Siegerprojekt von A1 Mission Future. Gemeinsam mit seinem Team hat er ein Konzept entwickelt, bei dem mithilfe der Digitalisierung Mobilität vermieden, verlagert und verbessert wird.

„Zur Mobilitätsvermeidung und Steigerung der Attraktivität von Gemeinden haben wir ein Shared Office-Konzept entwickelt, das für einzelne Bürger und Bürgerinnen ein „Home Office“ außerhalb der eigenen vier Wände in neuer Form ermöglicht“, erklärt das Team bestehend aus Jakob Osawaru, Hannah Weinberger, David Mantler, Bernhard Rubel, Simon Jasansky und Mathias Schneider.

Zusätzlich wurde für eine Beispiel-Gemeinde ein bedarfsgerechtes Mobilitätskonzept entwickelt, das Mobility on demand durch die Verwendung von anonymen Mobilitätsanalysen im ländlichen Raum ermöglicht. Das Siegerteam erhielt einen Scheck im Wert von 6.000 EUR und – wie das gesamte A1 Mission Future Team – ein Stipendium für das Forum Alpbach 2020.

==> Mehr Infos zu A1 Mission Future unter diesen Link

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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A1 Mission Future Panel: Corona als Schub für die Digitalisierung

  • A1 Mission Future, ein Projekt, das Anfang 2020 von der A1 Telekom Austria Group initiiert wurde, endete gestern mit einem hochkarätigen Panel, das mehr als 200 Personen im Livestream verfolgten.
  • Am Podium zu Gast waren neben Gastgeber Thomas Arnoldner Bundesministerin Elisabeth Köstinger, Richard David Precht, Philosoph und Bestseller-Autor, Viktor Mayer-Schönberger, Universitätsprofessor in Oxford und der Vertreter des Gewinnerteams der A1 Mission Future Challenge, Mathias Schneider.
  • Eine Video-Botschaft von EU Kommissarin Marija Gabriel ergänzte die Statements am Panel.
  • Das Gewinnerteam der A1 Mission Future Challenge hat er ein Konzept entwickelt, bei dem mithilfe der Digitalisierung Mobilität vermieden, verlagert und verbessert wird.
  • „Zur Mobilitätsvermeidung und Steigerung der Attraktivität von Gemeinden haben wir ein Shared Office-Konzept entwickelt, das für einzelne Bürger und Bürgerinnen ein „Home Office“ außerhalb der eigenen vier Wände in neuer Form ermöglicht“, erklärt das Team bestehend aus Jakob Osawaru, Hannah Weinberger, David Mantler, Bernhard Rubel, Simon Jasansky und Mathias Schneider.
  • Das Siegerteam erhielt einen Scheck im Wert von 6.000 EUR und – wie das gesamte A1 Mission Future Team – ein Stipendium für das Forum Alpbach 2020.

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