29.11.2018

A1 Live Shop: neues Shopping-Erlebnis per Video-Chat

Mit dem A1 Live Shop startet der Mobilfunkanbieter ein neues Store-Konzept. Über Videotelefonie können Kunden mit A1-Mitarbeitern in Kontakt treten und sich über Produkte beraten lassen. A1 möchte damit das Angebot seines Online-Shops erweitern.
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A1 Live Shop
(c) Screenshot A1 Live Shop

Wer kennt dieses Gefühl nicht? Über das Internet zu shoppen, ist zwar angenehm, manchmal stößt man dabei jedoch an Grenzen – insbesondere wenn es um die Beantwortung komplexer Fragen geht.  So praktisch Onlineshops oder Chatbots auch sein mögen, bis dato können sie die Vorzüge eines „echten“ Verkäufers nicht ersetzen. Wer jedoch nicht von der Couch aufstehen möchte und dennoch eine Face-to-Face-Beratung mit einem Menschen bevorzugt, für den hat A1 mit dem A1 Live Shop nun eine Alternative entwickelt.

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A1 Live Shop mit Video-Anruf

Bei dem A1 Live Shop handelt es sich im Prinzip um einen stationären A1-Store mit „richtigen“ Mitarbeitern. Einziger Unterschied: Er kann nur online mittels Video-Anruf besucht werden. Timo Zöller, Leiter Customer Interaction bei A1, erläutert das Konzept hinter dem neuen „Shop“: „Kunden, die im Onlineshop Hilfe brauchen, erreichen mit einem Mausklick am Computer oder einem Wisch am Touchscreen ihres Smartphones einen der sechs Live-Berater. Diese können dann im Rahmen eines Video-Chats Smartphones vergleichen, Smart Home-Lösungen vorführen oder auch einfach einen neuen Tarif erklären.“

Der Kunde bleibt anonym

Der A1-Live-Shop eignet sich auch für kamerascheue Menschen. Der Kunde sieht zwar den Mitarbeiter auf seinem Smartphone-Display, bleibt für diesen jedoch unsichtbar. Durch die Sichtbarkeit des Beraters können laut A1 auch Fragen beantwortet werden, die im Onlineshop nur schwer abbildbar sind. Dies umfasse insbesondere die visuelle Produktpräsentation. So können Mitarbeiter Produkte aus elf verschiedenen Kamerapositionen präsentieren.

Geöffnet von 10 bis 22 Uhr

Einen Vorteil bietet der neue A1 Live Shop hinsichtlich den Öffnungszeiten. Im Gegensatz zu konventionellen Stores ist der A1 Live Shop zwischen 10 bis 22 geöffnet. Natascha Kantauer-Gansch, Chief Customer Officer Consumer bei A1, betont, dass der Konzern mit dem neuen Angebot veränderten Kundenbedürfnissen nachkommen wollen. Mittlerweile würden sich 90 Prozent aller Kunden vorab auf der Website des Anbieters über die Vor- und Nachteile des gewünschten Produktes informieren. „Die Bedürfnisse unserer Kunden ändern sich mit rasender Geschwindigkeit. Mit dem A1 Live Shop probieren wir, gerade im Kaufentscheidungsprozess und in der Beratung unserer Kunden, etwas Neues aus. Wir sind überzeugt davon, dass unsere Kunden begeistert sein werden.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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