28.03.2019

Mit dem A1 Co-Creation-Programm nutzen Startups die Expertise des Telco-Riesen

A1 Telekom Austria hat das A1 Co-Creation-Programm gestartet, bei dem Startups gemeinsam mit dem Telco-Konzern ihre Ideen weiter entwickeln.
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A1 Co-Creation
(c) Fotolia / Kir Smyslov
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Die A1 Telekom Austria hat gemeinsam mit WhatAVenture das „A1 Co-Creation“-Programm gestartet, bei dem Startups gemeinsam mit dem Telekommunikationsunternehmen an der Umsetzung ihrer Ideen arbeiten können. Das Team des Startups arbeitet dabei eng mit den Experten von A1 zusammen.

Die Founder profitieren dabei von der Expertise der erfahrenen Manager, sowie vom Netzwerk des Konzerns: A1 ist in sieben europäischen Ländern verfügbar und bedient rund 25 Millionen Kunden. Die rund 19.000 Mitarbeiter erwirtschafteten 2018 einen Umsatz von circa 4,47 Milliarden Euro.

+++A1 verwandelt alte Telefonzellen in 24/7 Paketstationen+++

Mario Mayerthaler, Head of Innovation and A1 Start Up Campus, sieht für A1 ebenso wie für die Startups einen Mehrwert in dem Programm: „Mit dem A1 Co-Creation Programm machen wir das Eco-System zwischen Startups und Corporates erlebbar und holen uns die Arbeitsweise sowie den Spirit der Startups ins Haus“, sagt er: „Im Gegenzug stellen wir die Ressourcen, die das Startup zur Umsetzung seiner Idee braucht, sowie Experten in allen unternehmerischen Disziplinen zur Verfügung.“

Was bei A1 Co-Creation gesucht wird

A1 sucht B2C- und B2B-Startups, die sich den folgenden Themenbereichen widmen: Kinder und Eltern in der digitalen Welt, neue Lösungen mit Big Data, Sicherheitslösungen, kognitive Automation (die Verarbeitung unstrukturierter Daten) , sowie die Automatisierung von Onlinemarketing.

Bei den Projekten für Kinder und Eltern sind etwa Edutainment-Lösungen, Unterstützung im Alltag oder eine smarte Regulierung der Bildschirmzeit nachgefragt. Bei den Big Data-Projekten wiederum geht es um B2B-Lösungen, die neue Ertragsquellen ermöglichen und DSGVO-konform sind.

Im Security-Bereich geht es unter anderem um den Schutz des Endkonsumenten, Lösungen für IoT, sowie Anwendungen in der Cloud und auf der Blockchain. Unter der Verarbeitung unstrukturierter Daten verstehen die Initiatoren unter anderem Speech-to-Text, Textanalyse und Data Mining, Natural Language Processing, sowie Image Processing. Und bei Projekten der Onlinemarketing-Automatisierung geht es schließlich unter anderem um Lead Generierung, Empfehlungen, personalisierten Content und Analysen.

Der Nutzen für Startups im Detail

Wie eingangs erwähnt können Startups durch die Kooperation potenziell rund 25 Millionen Kunden in sieben Ländern erreichen. Auch können sie andere Ressourcen des IT-Konzerns nutzen, wie etwa die Breitband-Infrastruktur, sie können Partner von A1 werden und auf das Netzwerk aus anderen Partnerunternehmen zugreifen.

Außerdem erhalten sie ein Budget, um ein Proof of Concept zu realisieren. Sie können mit Experten des A1-Teams arbeiten und stehen in Kontakt mit dem Top Management.

Der Zeitplan von A1 Co-Creation

Bis 16. April können sich Startups für das Programm bewerben. Am 15. Mai werden Remote Pitches der Top-20-Startups stattfinden, die besten zehn unter ihnen nehmen von 17. bis 19. Juni an einem Innovation Camp teil.

Von Juli bis Oktober 2019 wird im Rahmen der Acceleration Phase gemeinsam an den Projekten gearbeitet, die im Rahmen des Demo Day Ende Oktober präsentiert werden.


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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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