08.06.2018

A1-CEO Grausam: „5G vor allem ein Netz für die Industrie“

Ab 2019 will A1 das 5G-Netz für seine Kunden zugänglich machen. Damit soll das "Internet of Things" (IoT) in Österreich breitenwirksam eingeführt werden. Hinsichtlich der immensen Kosten für den Infrastrukturausbau wolle man auf jeden Fall mit dem Mitbewerb kooperieren.

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5G-Netz
(c) A1: Das 5G-Netz soll in Österreich bis 2025 flächendeckend zugänglich sein. Dafür setzt A1 auf die Kooperation mit dem Mitbewerb.

Das Mobilfunknetz der fünften Generation (5G-Netz) – das stellte A1-CEO Marcus Grausam anlässlich eines Medien-Events zur Demonstration der neuen Technologie klar – ziele weniger auf den Privatkunden ab, als auf die Wirtschaft: „5G wird vor allem ein Netz für die Industrie sein“. Die Revolution des „Gigabit-Netz“ folge der bisherigen Mobilfunklogik, insofern es „etwa alle zehn Jahre einen wirklichen Technologiesprung gibt“.

1990 war dies die Übermittlung von Textnachrichten mit 2G-Netzgeschwindigkeiten um die 200 kbit/s, ab 2000 die Bildübertragung via 3G-Standard mit 20 Mbit/s und beginnend mit 2010 habe sich die Video-Übertragung im 4G/LTE-Netz mit bis zu 300 Mbit/s etabliert. Die neue 5G-Technologie könnte Übertragungsraten von bis zu zehn Gigabit pro Sekunde ermöglichen, mit einer Verzögerung (Latenz) von unter vier Millisekunden.

+++ Glasfaserausbau: 5G “flächendeckend ab 2025” +++

5G-Netz überall, wo es Glasfasernetz gibt

Die mit dem 5G-Netz sinkende Latenzzeit ist unter anderem ausschlaggebend für einen besonders wichtigen Anwendungsfall des Internet of Things, nämlich die autonome Mobilität. Selbstfahrende Autos, die bekanntlich mit einer Vielzahl an Sensoren ausgestattet sind, können größtmögliche Sicherheit nur bei einer sehr raschen Informationsübermittlung gewährleisten. Jede zeitliche Verzögerung könnte sich auf einen allfälligen Bremsweg auswirken – und auf diese Weise Menschenleben gefährden.

Grundlage für das 5G-Netz bleibe zwar – und damit erklärt sich, dass der Privatkunde nicht Zielkunde Nummer 1 ist – das Glasfaserkabel. Auf dieses setzen aber neue Sende- und Empfangseinheiten auf, die so genannten „Small Cells“, derzeit etwa in der Größe eines WLAN-Modems. Grausam verspricht: „Überall dort, wo es Strom und einen Glasfasernetz-Zugang gibt, wird 5G möglich sein“. Die Mobilität der Zukunft soll also mit steigender Anzahl an in der Infrastruktur verankerten 5G-Zellen zunehmend autonomer werden. Weiters rücken laut Grausam Anwendungen wie „digitale Medizin und intelligente Fabriken in greifbare Nähe“, die neue Mobilfunkgeneration werde „zum Motor der gesamten Wirtschaft“.

Eigene Funk-Netzwerke für die Industrie

Im Gesundheitsbereich könnten Ideen wie Cloud-Robotik für betreutes Wohnen oder die Fernüberwachung von Patienten verwirklicht bzw. verbessert werden. Die Energiewirtschaft würde laut A1 und auf Basis der bereits bekannten Smart-Meter-Technologie Elektrizität zielführender produzieren und nachhaltiger verteilen können. Und die Industrie schließlich profitierte von der Möglichkeit, je nach Bedarf „eine eigene Netzwerkschicht“ aufzubauen.

Diesen Ansatz präzisiert Michael Ziermair vom A1 Service and Demand Management: Wenn automatisierte Produktionsprozesse laufend aktualisierte Daten benötigen, wäre es fatal, falls z.B. auf einer nahen Autobahn ein Stau entsteht. Im Falle, dass dies im Bereich derselben Funkzelle geschieht, die auch das betreffende Unternehmen nutzt, könnte allein die Tatsache, dass plötzlich viele AutofahrerInnen zu Hause oder im Büro anrufen und über ihre Verspätung informieren, dazu führen, dass die Produktion mangels Datenfluss steht. 5G beuge einem solchen Fiasko nicht nur mit einer deutlich größeren Bandbreite, sondern mit wirklich unabhängigen, vom Kunden erstellten und kontrollierbaren Mobilfunknetzen vor.

Flächendeckende Einführung bis 2025

Die Vervollständigung des nun erstmals öffentlich präsentierten 5G-Technologiestandards wird für 2019 erwartet, worauf auch die Markteinführung erfolge. Flächendeckend soll 5G bis 2025 zugänglich sein. Das „riesige Investement“ für den Ausbau der benötigten Infrastruktur wolle man in Kooperation mit den heimischen Mitbewerbern stemmen. Diesen Wunsch erkenne man auch ebendort.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

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Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

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An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

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Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

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