21.02.2020

Das A1 Business Summit präsentiert digitale Business-Trends kompakt an 2 Tagen

Am 25. und 26. Februar 2020 findet im A1 Headquarter das A1 Business Summit statt. Unternehmen jeder Größe können sich hier über digitale Business-Trends informiern.
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Von Biohacking bis zu Internet der Dinge: Beim A1 Business Summit, das am 25. und 26. Februar 2020 im A1 Headquarter (Lassallestraße 9, 1020 Wien) stattfindet, werden innovative Projekte und neue Trends präsentiert.

+++A1 startet bislang größtes 5G-Netz in Österreich+++

Der A1 Business Summit findet 2020 bereits zum zweiten Mal statt und rückt jene Fragen in den Fokus, die Unternehmen weltweit beschäftigt: Welche Chancen bietet die Digitalisierung der Businesswelt meinen Betrieb? Ist mein Unternehmen fit für eine digitale Zukunft? Und wie kann ich selbst vom digitalen Wandel profitieren, vielleicht gar zum Vorreiter der Entwicklung werden?

Die Speaker des A1 Business Summit

Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird sich in ihrer Keynote dem Thema „Regionen im Wandel: Digitalisierung und regionale Entwicklung“  widmen. Mit dem Vortrag „Digitalisierung – Grundlage von Wirtschaft und Gesellschaft“ wird Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Sicht auf den Wirtschaftsstandort Österreich richten.

Business Angel Michael Altrichter, Digitalisierungsexperte Mic Hirschbrich, Humangenetiker Markus Hengstschläger und viele weitere Experten aus Wissenschaft und Forschung präsentieren zudem in ihren Keynotes weitere Ausblicke auf Entwicklungen, Technologien und Business-Modelle.

Das Programm im Überblick

Zukunftsthemen wie Kryptoökonomie, Blockchain und Cybersecurity bilden den Schwerpunkt des ersten Tages. Der zweite Tag dreht sich um Technologien wie Künstliche Intelligenz und beleuchtet in einem Vortrag von Siegfried Meryn auch die Zukunft der Medizin. Aber auch die neuen Herausforderungen werden mit Experten diskutiert: Agiles Arbeiten, Innovationsmanagement und disruptive Geschäftsmodelle bilden daher weitere Schwerpunkte des Events.

Der A1 Business Summit bietet – neben fundierten Keynotes und Vorträgen – Raum für Diskussionen und persönliche Gespräche mit Experten renommierter Unternehmen wie PwC Österreich, Alcatel-Lucent Enterprise, Unify – atos collaboration solutions, Microsoft, Cisco, Barracuda Networks, Accenture Österreich, FACC und Samsung.

+++In diesen 129 Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1+++

Abgerundet wird das Programm durch „Meet the Expert“-Sessions, in denen Experten von A1 aufzeigen, welche Möglichkeiten Österreichs Marktführer den Unternehmen jeder Größe bietet, um die Digitalisierung von Kern-Geschäftsprozessen voranzutreiben und dadurch fit für die Zukunft zu werden.

Der A1 Business Summit findet am 25. und 26. Februar in der Unternehmenszentrale von A1 (Lassallestrasse 9, 1020 Wien) statt. Anmeldung zur kostenlosen Teilnahme und Programm-Details unter diesem Link

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Das A1 Business Summit präsentiert digitale Business-Trends kompakt an 2 Tagen

Von Biohacking bis zu Internet der Dinge: Beim A1 Business Summit, das am 25. und 26. Februar 2020 im A1 Headquarter stattfindet, werden innovative Projekte und neue Trends präsentiert. Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird sich in ihrer Keynote „Regionen im Wandel: Digitalisierung und regionale Entwicklung“ einem für viele Unternehmen wesentlichen Thema widmen. Mit dem Vortrag „Digitalisierung – Grundlage von Wirtschaft und Gesellschaft“ wird Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Sicht auf den Wirtschaftsstandort Österreich richten. Business Angel Michael Altrichter, Digitalisierungsexperte Mic Hirschbrich, Humangenetiker Markus Hengstschläger und viele weitere Experten aus Wissenschaft und Forschung präsentieren in Keynotes weitere Ausblicke auf Entwicklungen, Technologien und Business-Modelle. Der A1 Business Summit bietet – neben fundierten Keynotes und Vorträgen – Raum für Diskussionen und persönliche Gespräche mit Experten renommierter Unternehmen wie PwC Österreich, Alcatel-Lucent Enterprise, Unify – atos collaboration solutions, Microsoft, Cisco, Barracuda Networks, Accenture Österreich, FACC und Samsung. Abgerundet wird das Programm durch „Meet the Expert“-Sessions, in denen Experten von A1 aufzeigen, welche Möglichkeiten Österreichs Marktführer den Unternehmen jeder Größe bietet, um die Digitalisierung von Kern-Geschäftsprozessen voranzutreiben und dadurch fit für die Zukunft zu werden.

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