21.02.2020

Das A1 Business Summit präsentiert digitale Business-Trends kompakt an 2 Tagen

Am 25. und 26. Februar 2020 findet im A1 Headquarter das A1 Business Summit statt. Unternehmen jeder Größe können sich hier über digitale Business-Trends informiern.
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Von Biohacking bis zu Internet der Dinge: Beim A1 Business Summit, das am 25. und 26. Februar 2020 im A1 Headquarter (Lassallestraße 9, 1020 Wien) stattfindet, werden innovative Projekte und neue Trends präsentiert.

+++A1 startet bislang größtes 5G-Netz in Österreich+++

Der A1 Business Summit findet 2020 bereits zum zweiten Mal statt und rückt jene Fragen in den Fokus, die Unternehmen weltweit beschäftigt: Welche Chancen bietet die Digitalisierung der Businesswelt meinen Betrieb? Ist mein Unternehmen fit für eine digitale Zukunft? Und wie kann ich selbst vom digitalen Wandel profitieren, vielleicht gar zum Vorreiter der Entwicklung werden?

Die Speaker des A1 Business Summit

Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird sich in ihrer Keynote dem Thema „Regionen im Wandel: Digitalisierung und regionale Entwicklung“  widmen. Mit dem Vortrag „Digitalisierung – Grundlage von Wirtschaft und Gesellschaft“ wird Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Sicht auf den Wirtschaftsstandort Österreich richten.

Business Angel Michael Altrichter, Digitalisierungsexperte Mic Hirschbrich, Humangenetiker Markus Hengstschläger und viele weitere Experten aus Wissenschaft und Forschung präsentieren zudem in ihren Keynotes weitere Ausblicke auf Entwicklungen, Technologien und Business-Modelle.

Das Programm im Überblick

Zukunftsthemen wie Kryptoökonomie, Blockchain und Cybersecurity bilden den Schwerpunkt des ersten Tages. Der zweite Tag dreht sich um Technologien wie Künstliche Intelligenz und beleuchtet in einem Vortrag von Siegfried Meryn auch die Zukunft der Medizin. Aber auch die neuen Herausforderungen werden mit Experten diskutiert: Agiles Arbeiten, Innovationsmanagement und disruptive Geschäftsmodelle bilden daher weitere Schwerpunkte des Events.

Der A1 Business Summit bietet – neben fundierten Keynotes und Vorträgen – Raum für Diskussionen und persönliche Gespräche mit Experten renommierter Unternehmen wie PwC Österreich, Alcatel-Lucent Enterprise, Unify – atos collaboration solutions, Microsoft, Cisco, Barracuda Networks, Accenture Österreich, FACC und Samsung.

+++In diesen 129 Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1+++

Abgerundet wird das Programm durch „Meet the Expert“-Sessions, in denen Experten von A1 aufzeigen, welche Möglichkeiten Österreichs Marktführer den Unternehmen jeder Größe bietet, um die Digitalisierung von Kern-Geschäftsprozessen voranzutreiben und dadurch fit für die Zukunft zu werden.

Der A1 Business Summit findet am 25. und 26. Februar in der Unternehmenszentrale von A1 (Lassallestrasse 9, 1020 Wien) statt. Anmeldung zur kostenlosen Teilnahme und Programm-Details unter diesem Link

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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