08.04.2024
REBRANDING

A1 Bank: Mobilfunker baut Bank-Angebot für Kund:innen deutlich aus

A1 benennt die seit mehr als 20 Jahren bestehende paybox Bank auf A1 Bank um und baut das Bank-Angebot für Kund:innen aus.
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A1 Bank CEO Michael Wolczyk | (c) brutkasten
A1 Bank CEO Michael Wolczyk | (c) brutkasten

Viele wollen das neueste Premium-Smartphone-Modell für 2.000 Euro, doch nicht jeder hat das Geld dafür in der Porto-Kasse. Konsumkredite und andere „buy now pay later“-Finanzierungsmodelle erfreuen sich daher gerade bei Elektronik-Geräten immer größerer Beliebtheit. Kund:innen des Mobilfunk-Anbieters A1 können ein solches künftig direkt beim Konzern bekommen – das ist einer der Pläne mit der neu geschaffenen Marke A1 Bank.

Aus der paybox Bank wird die A1 Bank

Das Unternehmen dahinter ist allerdings keineswegs neu. Seit mehr als 20 Jahren betreibt A1 mit der paybox Bank AG eine volllizensierte Bank. Innovativ sei diese immer schon gewesen, meint Michael Wolczyk, der seit zwei Jahren dort CEO ist, im brutkasten-Talk: „Der Start der paybox Bank Anfang der 2000er-Jahre war viele Jahre vor dem iPhone und viele, viele Jahre vor Apple Pay und Google Pay. In der Zeit hat A1 es bereits ermöglicht, dass man mit dem Handy mobil zahlen konnte.“

A1 Bank CEO Michael Wolczyk im brutkasten-Talk:

2007 habe man dann erstmals NFC-Zahlung angeboten – ebenfalls lange vor der internationalen Durchsetzung des Systems. Mit dem Rebranding auf A1 Bank soll nun das Angebot für Kund:innen deutlich ausgebaut und der Fokus dabei geschärft werden.

Handyparken nur mehr in Wien über paybox

Betroffen ist auch ein in der Bevölkerung besonders bekanntes paybox-Produkt: das Handyparken. Dieses wird künftig nur mehr in Wien angeboten. In den weiteren Städten übernehmen andere Dienstleister das Service. Bezüglich Wien stellt Wolczyk jedoch klar: „Es ist immer noch ein gutes Business und wird noch eine ganze Zeit weiterlaufen.“

„Wir wollen die Brand nutzen und ein Zeichen für die Kund:innen setzen, dass es im A1-Konzern eine Bank gibt“

Der CEO umreißt das neue Ziel: „Die A1 Bank möchte A1 zukünftig noch mehr und besser mit Finanzdienstleistungen unterstützen. Unsere Überlegung ist: Wie können wir Kund:innen im A1-Shop bestmöglich mit Finanzprodukten unterstützen?“ Daher habe man sich auch für das Rebranding entschieden: „Wir wollen die Brand nutzen und ein Zeichen für die Kund:innen setzen, dass es im A1-Konzern eine Bank gibt“.

Man habe mit der Marke einen klaren B2C-Fokus, wiewohl KMU als Zielgruppe „am Horizont“ da seien. Zeitgleich bietet die Bank im B2B-Bereich aber bereits Kredikarten-Whitelabel-, sowie Gutschein-Lösungen für Partner an.

Neues Kernbankensystem aufgesetzt

Auch die Infrastruktur habe man dafür neu aufgestellt, erklärt Wolczyk: „Wir haben in den vergangenen Jahren ein neues Kernbankensystem aufgesetzt. Darauf können wir Bankprodukte produzieren und das neue System hilft uns, die Produkte entsprechend digital anzubieten.“ Auch für Expansions-Pläne in Südosteuropa sei man damit gerüstet.

50 Mitarbeiter:innen, aber 60 „Filialen“

Aktuell hat die A1 Bank rund 50 Mitarbeiter:innen. Weil man die Produkte aber auch über die A1-Shops anbieten könne, habe man quasi bereits 60 physische Filialen, erklärt der CEO. Konkret bietet die Bank momentan bereits drei verschiedene Kreditkarten für Endkund:innen an: Erstens, die kostenfreie „Free Card“. „Mit dieser kann Mobil-Points sammeln, eine A1-interne Währung, die man für Vergünstigungen einsetzen kann“, präzisiert Wolczyk. Zudem gibt es damit ein Cashback-Angebot bei Reisen. „Damit wollen wir den Kund:innen das mobile Zahlen näher bringen.“

Zweitens bietet die A1 Bank die „Priceless Planet“-Karte mit Nachhaltigkeitsfokus. Bei dieser wird pro 1.000 Euro Umsatz ein Baum gepflanzt. Drittens können Kund:innen sich das Premium-Produkt „Platinum-Karte“ holen, die etwa Benefits im Bereich Reisen, wie Fast Lane und Lounge-Aufenthalt bei Flügen, bietet.

Auf A1 Bank-Kreditkarten sollen Produkte im Bereich Konsumfinanzierung folgen

Neben diesen mit Mobile-Payment verknüpften Kreditkarten-Angeboten arbeite man nun vor allem an neuen Produkten im Bereich Finanzierung, etwa um Kund:innen den Kauf des eingangs erwähnten 2.000-Euro-Smartphones oder anderer Geräte zu ermöglichen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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