28.08.2019

A1: Diese Hardware braucht es, um ein 8K-Video über 5G zu streamen

Bei den Wirtschaftsgesprächen am Forum Alpbach streamte A1 heute erstmals im deutschsprachigen Raum ein 8K-Video über 5G. Das starke Netz, das A1 dazu in Alpbach bereits installierte, ist aber nicht die einzige Voraussetzung, die dazu nötig war.
/artikel/a1-8k-5g
A1 streamt 8K-Video über 5G
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: A1 CEO Marcus Grausam

Dass das 5G-Netz nicht nur im Industrie-Bereich völlig neue Möglichkeiten bietet, ist bekannt. Österreichs größter Mobilfunker A1 führte nun im Rahmen der Wirtschaftsgespräche des Forum Alpbach erstmals einen Usecase im Consumer-Bereich vor – der brutkasten berichtete im Vorfeld. „Wir glauben, das 5G für die Endkonsumenten besonders im Bereich Media und Entertainment eine entscheidende Rolle spielen wird, speziell auch im Gaming-Bereich“, sagt A1 CEO Marcus Grausam gegenüber dem brutkasten. Für die Präsentation machte man den Tiroler Ort zu einem der österreichweit ersten mit 5G-Netz – in den kommenden Monaten sollen hunderte Gemeinden folgen. Doch das starke Netz alleine reicht nicht aus, um etwa einen Hollywood-Blockbuster in 8K-Qualität zu streamen.

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Ganze Kette muss 8K-tauglich sein

Das stellte auch das zuständige A1-Team vor eine Herausforderung, wie Alexander Wachlowski, Project Lead 5G Use Cases, am Rande der Präsentation dem brutkasten erzählt: „Es muss alles in der Kette 8K-tauglich sein, vom Modem über die 3000 Euro-Grafikkarte im genutzten Gaming-PC aus der A1 eSports League bis zum HDMI-Kabel, das zum Fernseher geht“. Erst dann könne man, wie vorgeführt, auf Youtube auf 8K stellen und entsprechend streamen.

A1 CEO Marcus Grausam im Video-Talk zum 8K-Stream

A1 & 5G: Der erste 8K-Stream

Video-Talk: Wir sprachen am European Forum Alpbach mit A1-CEO Marcus Grausam über den ersten 8K-Stream über 5G.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 30. August 2019

„Echte Pionierarbeit“

Für die Präsentation nutze A1 umfassende Kooperationen (siehe Grafik) – neben der bekannten mit Netztechnik-Spezialist Nokia etwa auch mit Samsung, das den 8K-tauglichen Bildschirm stellte, oder mit dem Kamera-Produzenten Red, der entsprechendes Aufnahme-Equipment beisteuerte. „Das war echte Pionierarbeit, an der Spezialisten aus unterschiedlichsten Bereichen beteiligt waren“, sagt Wachlowski. Das sei vorher noch nie in der Form gemacht worden.

(c) A1

Grausam: „Hochauflösende Videos sind extrem datenhungrig“

A1 CEO Marcus Grausam drückt es so aus: „8K Video-Streaming wird zu den Anwendungen gehören, die maximale Bandbreiten benötigen. Hochauflösende Videos sind extrem datenhungrig und würden die bestehenden Netze an ihre Leistungsgrenzen bringen. Mit dem Router, den wir hier nutzen – und das ist einer der ersten – schaffen wir schon zwischen einem und 1,2 Gigabit pro Sekunde“. Es ist also, neben der Aufrüstung des Netzes, noch sehr viel weitere Entwicklung, vor allem im Hardware-Bereich, zu erwarten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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