28.08.2019

A1: Diese Hardware braucht es, um ein 8K-Video über 5G zu streamen

Bei den Wirtschaftsgesprächen am Forum Alpbach streamte A1 heute erstmals im deutschsprachigen Raum ein 8K-Video über 5G. Das starke Netz, das A1 dazu in Alpbach bereits installierte, ist aber nicht die einzige Voraussetzung, die dazu nötig war.
/artikel/a1-8k-5g
A1 streamt 8K-Video über 5G
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: A1 CEO Marcus Grausam

Dass das 5G-Netz nicht nur im Industrie-Bereich völlig neue Möglichkeiten bietet, ist bekannt. Österreichs größter Mobilfunker A1 führte nun im Rahmen der Wirtschaftsgespräche des Forum Alpbach erstmals einen Usecase im Consumer-Bereich vor – der brutkasten berichtete im Vorfeld. “Wir glauben, das 5G für die Endkonsumenten besonders im Bereich Media und Entertainment eine entscheidende Rolle spielen wird, speziell auch im Gaming-Bereich”, sagt A1 CEO Marcus Grausam gegenüber dem brutkasten. Für die Präsentation machte man den Tiroler Ort zu einem der österreichweit ersten mit 5G-Netz – in den kommenden Monaten sollen hunderte Gemeinden folgen. Doch das starke Netz alleine reicht nicht aus, um etwa einen Hollywood-Blockbuster in 8K-Qualität zu streamen.

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Ganze Kette muss 8K-tauglich sein

Das stellte auch das zuständige A1-Team vor eine Herausforderung, wie Alexander Wachlowski, Project Lead 5G Use Cases, am Rande der Präsentation dem brutkasten erzählt: “Es muss alles in der Kette 8K-tauglich sein, vom Modem über die 3000 Euro-Grafikkarte im genutzten Gaming-PC aus der A1 eSports League bis zum HDMI-Kabel, das zum Fernseher geht”. Erst dann könne man, wie vorgeführt, auf Youtube auf 8K stellen und entsprechend streamen.

A1 CEO Marcus Grausam im Video-Talk zum 8K-Stream

A1 & 5G: Der erste 8K-Stream

Video-Talk: Wir sprachen am European Forum Alpbach mit A1-CEO Marcus Grausam über den ersten 8K-Stream über 5G.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 30. August 2019

“Echte Pionierarbeit”

Für die Präsentation nutze A1 umfassende Kooperationen (siehe Grafik) – neben der bekannten mit Netztechnik-Spezialist Nokia etwa auch mit Samsung, das den 8K-tauglichen Bildschirm stellte, oder mit dem Kamera-Produzenten Red, der entsprechendes Aufnahme-Equipment beisteuerte. “Das war echte Pionierarbeit, an der Spezialisten aus unterschiedlichsten Bereichen beteiligt waren”, sagt Wachlowski. Das sei vorher noch nie in der Form gemacht worden.

(c) A1

Grausam: “Hochauflösende Videos sind extrem datenhungrig”

A1 CEO Marcus Grausam drückt es so aus: “8K Video-Streaming wird zu den Anwendungen gehören, die maximale Bandbreiten benötigen. Hochauflösende Videos sind extrem datenhungrig und würden die bestehenden Netze an ihre Leistungsgrenzen bringen. Mit dem Router, den wir hier nutzen – und das ist einer der ersten – schaffen wir schon zwischen einem und 1,2 Gigabit pro Sekunde”. Es ist also, neben der Aufrüstung des Netzes, noch sehr viel weitere Entwicklung, vor allem im Hardware-Bereich, zu erwarten.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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