10.06.2026
FORSCHUNG

97,5 Mio. Euro für ein neues und drei bestehende Comet-Zentren

Bund, Länder, Unternehmenspartner und wissenschaftliche Partner investieren gemeinsam. Unter Koordination der Klagenfurter Lakeside Labs kommt ein neues Comet-Zentrum dazu. Von politischer Seite wird die Bedeutung für die Industriestrategie betont.
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FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz (v.l.) | (c) Philipp Stambera/FFG

Sie haben einen klar definierten Zweck: konkrete Forschungsergebnisse für die wirtschaftliche Nutzung zu liefern. 24 „Comet-Zentren“ (Competence Centers for Excellent Technologies) gibt es mittlerweile in Österreich; das Programm-Management liegt bei der FFG. „Die Zentren bringen exzellente Forschungseinrichtungen und engagierte Unternehmen zusammen und schaffen damit ein Umfeld, in dem neue Erkenntnisse rasch in Technologien, Produkte und Anwendungen überführt werden können“, heißt es von den beiden FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz.

Nun wurde eine neue Förderrunde für drei bestehende und ein neues Zentrum beschlossen. 31,6 Millionen Euro kommen dabei von Infrastruktur- und das Wirtschaftsministerium, 15,8 Millionen Euro von den beteiligten Bundesländern. Unternehmenspartner bringen zusätzlich rund 45,2 Millionen Euro, wissenschaftliche Partner weitere 4,9 Millionen Euro ein. Insgesamt ergeben sich daraus etwa 97,5 Millionen Euro Finanzierung.

Neues Comet-Zentrum erforscht „selbstheilende Systeme“

Neu hinzu kommt dabei das Kompetenzzentrum ARC (Autonomic Resilience in Dynamic Networked Systems). Dort sollen Methoden erforscht werden, um die Widerstandsfähigkeit technischer Systeme, kritischer Infrastrukturen und Unternehmen gegenüber Krisen und externen Schocks zu erhöhen. Im Mittelpunkt stünden dabei „autonom agierende und selbstheilende Systeme, die auf Künstlicher Intelligenz sowie Schwarmintelligenz basieren“, heißt es in einer Aussendung. Das Zentrum wird von der Lakeside Labs GmbH in Klagenfurt koordiniert. Neben dem Land Kärnten sind auch Burgenland und Tirol beteiligt. Zudem fließen in der aktuellen Runde Mittel an die Comet-Zentren Linz Center of Mechatronics GmbH (LCM), Materials Center Leoben Forschung GmbH (IMI) und Virtual Vehicle GmbH (COMET SDM).

Zentren sollen Beitrag zu Schlüsseltechnologien der Industriestrategie bringen

Auf politischer Seite betont man den Beitrag der Zentren zur Industristrategie 2035 (brutkasten berichtete). Dabei erhofft man sich einen Beitrag zu den dort definierten Schlüsseltechnologien, im konkreten Fall „Künstliche Intelligenz und Dateninnovation“, „Mobilitätstechnologien“, „Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik“ und „Anspruchsvolle Materialien“.

„Mit den Comet-Zentren investieren wir gezielt in jene Schlüsseltechnologien, die über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts in den kommenden Jahrzehnten entscheiden“, meint Innovationsminister Peter Hanke. Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer erklärt, die Finanzierung der Zentren sei „der nächste Schritt in der Umsetzung der Industriestrategie und ein entscheidender Hebel zur erfolgreichen Überführung exzellenter Forschungsergebnisse in markttaugliche Produkte.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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