26.03.2026
WIRTSCHAFTSSTANDORT

93 Mio. Euro für Startups und Spinoffs: FFG präsentiert Bilanz für 2025

Die FFG präsentierte am Donnerstag in Wien ihre Jahresbilanz für 2025 und lieferte auch Zahlen zu Förderungen von Startups und Spinoffs.
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FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz (v.l.) | (c) Philipp Stambera/FFG

Im abgelaufenen Jahr sagte die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Fördermittel in Höhe von 878 Millionen Euro zu. Der Großteil davon, konkret 588 Millionen Euro oder 67 Prozent, floss direkt an Unternehmen. Die Bilanz zeigt jedoch auch einen Finanzierungsengpass: Das Volumen für konkrete Ausschreibungen sank 2025 auf 927 Millionen Euro, nachdem es 2024 noch bei 1.390 Millionen Euro gelegen war.

Zurückzuführen ist dieser Rückgang der verfügbaren Mittel auf die derzeitige allgemeine budgetäre Problemsituation sowie auf das wirtschaftlich angespannte Umfeld. Die Folge dieser Entwicklung spiegelt sich in den Förderentscheidungen wider: Im Jahr 2025 mussten 34 Prozent der beantragten Förderungen abgelehnt werden – nicht aus Qualitätsgründen, sondern wegen fehlender Mittel. Dies entspricht mehr als 430 Millionen Euro, wodurch rund 760 Projekte nicht realisiert werden konnten.

Aufholbedarf bei Spinoffs

Um die heimische Wertschöpfung dennoch zu sichern, legt die FFG einen starken Fokus auf die Frühphase der Unternehmensgründung. 2025 investierte die FFG 93 Millionen Euro in Startups, Scaleups und Spinoffs und ermöglichte damit Innovationsprojekte im Wert von 145 Millionen Euro. FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth betonte, dass Österreich im Pre-Seed- und Seed-Bereich europaweit sehr gut aufgestellt sei. Gleichzeitig sieht Egerth jedoch noch ungenutztes Potenzial im akademischen Sektor: Sie nahm die Universitäten in die Pflicht, sich dem Thema Ausgründungen stärker zu widmen. Aktuell sei dies schlicht „nicht der Fokus der Universitäten“, erklärte sie.

Egerth regte in diesem Zusammenhang auch an, die Finanzierungsstruktur der heimischen Universitäten zu überdenken. Derzeit gebe es im System sehr viel „institutionelles Geld“ – also fixe Budgets, die den Universitäten ohnehin sicher zur Verfügung stehen. Im Gegenzug fehle es an Mitteln, um die sich die Hochschulen im aktiven Wettbewerb bemühen müssen. Die Logik dahinter: Wenn Universitäten einen größeren Teil ihres Budgets durch eigene, innovative Projekte einwerben müssten, entstünde ein viel stärkerer Anreiz, riskante Ausgründungen aktiv voranzutreiben. Spinoffs seien „die neuen Industrien“ und dürften daher auch in Zeiten knapper Kassen keinesfalls vernachlässigt werden, da sie eindeutig die Zukunft des Standorts darstellen

Fokus auf Schlüsseltechnologien

Gleichzeitig setzt die FFG gemeinsam mit der Bundesregierung einen strategischen Schwerpunkt auf Schlüsseltechnologien. Mit der Industriestrategie 2035 stehen für die Jahre 2026 bis 2029 rund 2,6 Milliarden Euro für Zukunftsfelder wie Künstliche Intelligenz oder Quantentechnologie zur Verfügung. Bereits jetzt adressieren rund zwei Drittel der FFG-geförderten Projekte ausschließlich diese Schlüsseltechnologien. Entscheidend sei es nun, diesen Anteil weiter zu erhöhen und die Forschung schneller in industrielle Anwendungen zu überführen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Standorts zu stärken.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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