30.08.2017

900.000 Menschen in Österreich mit mangelnden Computer-Kenntnissen

Mit dem Computer umgehen, das kann heute schon jeder, würde man denken. Irrtum. Laut einer aktuellen Studie sind die IT-Kenntnisse von 900.000 Österreichern immer noch mangelhaft. Dagegen soll nun etwas unternommen werden.
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Computerkenntisse werden immer wichtiger.

Geht es nach einer aktuellen OECD-Studie mangelt es den Österreichern im erwerbsfähigem Alter an Computer-Kenntnissen. Ganze 900.000 Personen sollen Bundesweit davon betroffen sein. Am Forum Alpbach forderte daher Ex-Finanzminister Hannes Androsch, heutiger Vorsitzender des Rats für Forschung und Technologie-Entwicklung, eine „digitale Alphabetisierung“. Auch Bildungsministerin Sonja Hammerschmid versicherte, dass „in 169 Pilotschulen im Herbst mit dem neuen Konzept der „digitalen Grundbildung“ gestartet wird“.

In der Schule und im Job

Wilfried Seyruck, der Präsident der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG), wünscht sich nun eine rasche Umsetzung: „ Zu einer Bildung im 21. Jahrhundert gehört auch Know-how rund um den Computer, Internet, IT-Security, Social Media und die wichtigsten Anwender-Programme“, sagt er. Das sei sowohl in der Schule als auch in der Weiterbildung für alle, die bereits im Erwerbsleben stehen oder auf Arbeitssuche sind, der Schlüssel für die Zukunft. „Je besser die Ausbildung, desto besser sehen auch die Berufschancen in Zukunft aus“, stellt Seyruck fest.

Erweiterter ECDL

Neben dem Europäischen Computer Führerschein (ECDL), den es schon seit 1997 gibt, möchte die OCG nun auch eine Erweiterung des ECDL in Richtung neuer Module für Computing/Coding zum Erwerben grundlegender Programmierkenntnisse und informatischen Denkens (Computational Thinking) anbieten. Das Programm soll im Herbst auf den Markt kommen. „Jedes Kind soll neben Computer-Anwenderkenntnisse auch grundlegende Programmierkenntnisse erlernen“, erklärt Seyruck. Für Schülerinnen und Schüler wird der „ECDL Standard in Education“ in Kooperation mit dem Verein „ECDL an Schulen“ derzeit an rund 800 Schulen österreichweit angeboten.
Große Selbstüberschätzung

Redaktionstipps

Neben der OECD-Studie bescheinigt auch die OCG Studie „Computerkenntnisse der Österreicher“ der heimischen Bevölkerung ein schlechtes Bild. Ihrnach schätzen 60 Prozent der Befragen ihre Computerkenntnisse als sehr gut oder gut ein. Im Praxistest zeigte sich allerdings, dass bei 61 Prozent die überprüften Computerfähigkeiten schlecht bis sehr schlecht waren. „Wir sehen da einen großen Handlungsbedarf in punkto IT-Aus- und Weiterbildung“, sagt Seyruck.

IT in jedem Job wichtig

Das sei vor allem wichtig, da in punkto digitaler Arbeitswelt einiges auf uns zukomme, meint Seyruck. Routinetätigkeiten werden künftig noch viel mehr von vernetzten, selbstlernenden Maschinen und Robotern erbracht werden. Jobprofile und ganze Berufe werden sich im Zuge der digitalen Transformation und der Digitalisierung der Unternehmensprozesse massiv verändern. Nahezu jeder Beruf wird künftig gewisse digitale Kenntnisse voraussetzen. „Das bedeutet, jeder Mensch braucht daher ein gutes IT-Verständnis gepaart mit guten Anwenderkenntnissen“, ist Seyruck überzeugt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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