17.06.2020

Das umfasst der „8-Punkte-Plan“ für die Digitalisierung der Schulen

Die Bundesregierung präsentierte am Mittwochvormittag an einer Wiener Schule einen 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen. Im Interview mit dem brutkasten konkretisierte Margarete Schramböck am Nachmittag einzelne Punkte.
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KMU Digital - Digitalisierungsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) Veros Nation / der brutkasten

Bundeskanzler Sebastian Kurz, Bildungsminister Heinz Faßmann und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck präsentierten am Mittwochvormittag einen 8-Punkte-Plan für die Digitalisierung der österreichischen Schulen. Insgesamt sollen 200 Millionen Euro in IT-Infrastruktur und neue Lernangebote investiert werden.

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Austattung mit Laptops

Ein zentraler Punkt der Digitalisierungsoffensive sieht vor, dass ab 2021/22 die Schüler der ersten Klassen an AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen schrittweise mit Laptops und Tablets ausgestattet werden. Damit die Endgeräte an die Schüler ausgehändigt werden, müssen die jeweiligen Schulen jedoch vorab ein Digitalsierungskonzept erarbeiten und eine entsprechende Typentscheidung treffen.

Der private Finanzierungsanteil soll bei 25 Prozent liegen. Zudem soll es für sozial benachteiligte Familien bei der Finanzierung eine soziale Staffelung geben. Details zu den Versicherungsmöglichkeiten der Laptops und Tablets sollen in den nächsten Monaten noch ausgearbeitet werden.

Im Interview mit dem brutkasten bestätigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, dass die Endgeräte über die Sommerferien bei den Schüler verbleiben können. „Unser Konzept sieht vor, dass die Schüler die Laptops über die Sommermonate nicht zurückgeben müssen. Hier unterschieden wir uns klar von anderen Ländern, die ein ähnliches Konzept bereits haben“, so Schramböck.

Hintergrund-Interview zum "Gründer-Paket" und "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen"

Im Hintergrund-Interview spricht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck über die ersten Eckpfeiler des 450 Millionen Euro schweren "Gründer-Pakets", die neue Rechtsform "Austria Limited" und den "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen".

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 17. Juni 2020

Im Hintergrund-Interview mit dem Brutkasten zum Thema „Gründer-Paket“ nimmt die Bundesministerin ab Minute 08:30 auch Bezug zum 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Bildung.

Bis 2023 flächendeckende Breitbandausstattung

Neben den Schülern sollen auch die Lehrer mit entsprechenden Endgeräten ausgestattet werden. Der 8-Punkte-Plan sieht zudem vor, dass die IT-Infrastruktur verbessert wird. Derzeit verfügen lediglich 55 Prozent der Schulen über eine W-Lan-Ausstattung und 65 Prozent über einen Breitbandanschluss. Laut Schramböck soll es jedoch bis 2023 eine flächendeckende Breitbandausstattung geben.

Zentralisierung unterschiedlicher Plattformen

Zudem soll jeder Schulstandort künftig auf eine zentrale Lernplattform zurückgreifen können. Im Zuge der Coronakrise gab es von Elternvertretern oftmals Kritik, dass Schulen in der Regel mehrere unterschiedliche Plattformen nutzen und dies zu einer Unübersichtlichkeit führt.

Ein weiterer Eckpunkt: Über den Sommer soll ein Portal mit dem Namen „Digitale Schule“ entwickelt werden. Über das Portal sollen künftig die Notenverwaltung und digitale Klassenbücher sowie Mitteilungshefte abgewickelt werden. Das analoge Klassenbuch soll laut Schramböck somit der Vergangenheit angehören.

Abschließend erläuterte Schramböck im Interview, dass es für Lern-Apps ein eigenes Gütesiegel geben wird. Dazu sollen die Lern-Apps nach „pädagogischen Kriterien“ geprüft werden.

Der 8-Punkte-Plan zusammengefasst:

1.) Schüler der fünften Schulstufe sollen ab 2021 ein digitales Endgerät bekommen.

2.) Ab 2020/21 soll das Portal „Digitale Schule“ eingeführt werden.

3.) Vereinheitlichung unterschiedlicher Lern-Plattformen pro Schulstandort

4.) Lehrer sollen auf die Digitalisierung in Online-Fortbildungen vorbereitet werden.

5.) Verstärkter Fokus auf „Edutheken“ für digitale Lernmaterialien

6.) Ein Gütesiegel für Lern-Apps soll kommen.

7.) Bis 2023 soll es einen flächendeckenden Breitband-Internetanschluss für Schulen geben.

8.) Auch Leher sollen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.


=> zur Page des Bildungsministeriums 

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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Das umfasst der „8-Punkte-Plan“ für die Digitalisierung der Schulen

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