17.06.2020

Das umfasst der „8-Punkte-Plan“ für die Digitalisierung der Schulen

Die Bundesregierung präsentierte am Mittwochvormittag an einer Wiener Schule einen 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen. Im Interview mit dem brutkasten konkretisierte Margarete Schramböck am Nachmittag einzelne Punkte.
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KMU Digital - Digitalisierungsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) Veros Nation / der brutkasten

Bundeskanzler Sebastian Kurz, Bildungsminister Heinz Faßmann und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck präsentierten am Mittwochvormittag einen 8-Punkte-Plan für die Digitalisierung der österreichischen Schulen. Insgesamt sollen 200 Millionen Euro in IT-Infrastruktur und neue Lernangebote investiert werden.

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Austattung mit Laptops

Ein zentraler Punkt der Digitalisierungsoffensive sieht vor, dass ab 2021/22 die Schüler der ersten Klassen an AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen schrittweise mit Laptops und Tablets ausgestattet werden. Damit die Endgeräte an die Schüler ausgehändigt werden, müssen die jeweiligen Schulen jedoch vorab ein Digitalsierungskonzept erarbeiten und eine entsprechende Typentscheidung treffen.

Der private Finanzierungsanteil soll bei 25 Prozent liegen. Zudem soll es für sozial benachteiligte Familien bei der Finanzierung eine soziale Staffelung geben. Details zu den Versicherungsmöglichkeiten der Laptops und Tablets sollen in den nächsten Monaten noch ausgearbeitet werden.

Im Interview mit dem brutkasten bestätigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, dass die Endgeräte über die Sommerferien bei den Schüler verbleiben können. „Unser Konzept sieht vor, dass die Schüler die Laptops über die Sommermonate nicht zurückgeben müssen. Hier unterschieden wir uns klar von anderen Ländern, die ein ähnliches Konzept bereits haben“, so Schramböck.

Hintergrund-Interview zum "Gründer-Paket" und "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen"

Im Hintergrund-Interview spricht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck über die ersten Eckpfeiler des 450 Millionen Euro schweren "Gründer-Pakets", die neue Rechtsform "Austria Limited" und den "8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen".

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 17. Juni 2020

Im Hintergrund-Interview mit dem Brutkasten zum Thema „Gründer-Paket“ nimmt die Bundesministerin ab Minute 08:30 auch Bezug zum 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Bildung.

Bis 2023 flächendeckende Breitbandausstattung

Neben den Schülern sollen auch die Lehrer mit entsprechenden Endgeräten ausgestattet werden. Der 8-Punkte-Plan sieht zudem vor, dass die IT-Infrastruktur verbessert wird. Derzeit verfügen lediglich 55 Prozent der Schulen über eine W-Lan-Ausstattung und 65 Prozent über einen Breitbandanschluss. Laut Schramböck soll es jedoch bis 2023 eine flächendeckende Breitbandausstattung geben.

Zentralisierung unterschiedlicher Plattformen

Zudem soll jeder Schulstandort künftig auf eine zentrale Lernplattform zurückgreifen können. Im Zuge der Coronakrise gab es von Elternvertretern oftmals Kritik, dass Schulen in der Regel mehrere unterschiedliche Plattformen nutzen und dies zu einer Unübersichtlichkeit führt.

Ein weiterer Eckpunkt: Über den Sommer soll ein Portal mit dem Namen „Digitale Schule“ entwickelt werden. Über das Portal sollen künftig die Notenverwaltung und digitale Klassenbücher sowie Mitteilungshefte abgewickelt werden. Das analoge Klassenbuch soll laut Schramböck somit der Vergangenheit angehören.

Abschließend erläuterte Schramböck im Interview, dass es für Lern-Apps ein eigenes Gütesiegel geben wird. Dazu sollen die Lern-Apps nach „pädagogischen Kriterien“ geprüft werden.

Der 8-Punkte-Plan zusammengefasst:

1.) Schüler der fünften Schulstufe sollen ab 2021 ein digitales Endgerät bekommen.

2.) Ab 2020/21 soll das Portal „Digitale Schule“ eingeführt werden.

3.) Vereinheitlichung unterschiedlicher Lern-Plattformen pro Schulstandort

4.) Lehrer sollen auf die Digitalisierung in Online-Fortbildungen vorbereitet werden.

5.) Verstärkter Fokus auf „Edutheken“ für digitale Lernmaterialien

6.) Ein Gütesiegel für Lern-Apps soll kommen.

7.) Bis 2023 soll es einen flächendeckenden Breitband-Internetanschluss für Schulen geben.

8.) Auch Leher sollen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.


=> zur Page des Bildungsministeriums 

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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