11.12.2017

60 Stunden-Maximum: Das sagt die Brutkasten-Community dazu

Die künftige Regierung hat sich in den Koalitionsverhandlungen auf eine Erhöhung der Maximal-Arbeitszeit geeinigt. Wir haben unsere Leser dazu befragt.
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60 stunden

Ende vergangener Woche gingen nicht nur unter unseren Lesern die Wogen hoch. Die Verhandlungsteams von ÖVP und FPÖ einigten sich in den Koalitionsgesprächen auf eine Erhöhung der Maximal-Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche. Zur Klarstellung: 60-Stunden-Verträge können auch mit dieser Regelung nicht abgeschlossen werden. Die Normarbeitszeit bleibt gleich. Das Zauberwort ist „Spitzenzeiten“. Gilt im Moment laut Arbeitsrecht eine Tages-Maximal-Zeit von zehn Stunden und eine Wochen-Maximal-Zeit von 50 Stunden, sollen diese nun eben entsprechend erhöht werden. Damit soll der Arbeitsbedarf in den erwähnten „Spitzenzeiten“ (legal) gedeckt werden können. Notwendig dazu ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern. Ist diese getroffen, kann vom Arbeitgeber entschieden werden. Ausnahmeregelungen zur geltenden Rechtslage gibt es übrigens jetzt schon jede Menge. So gelten etwa für Schichtbetrieb und Rufbereitschaft Spezial-Regelungen.

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50,65 zu 49,35 Prozent

Heftige Reaktionen auf den Vorstoß ließen nicht lange auf sich warten. Grund genug für uns, unsere Community via Facebook-Emoji-Abstimmung zu dem Thema zu befragen. Und das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: 351 Mal wurde für die neue Regelung gestimmt, 342 mal dagegen. Das entspricht einem Verhältnis von 50,65 zu 49,35 Prozent. Das Ergebnis dürfte jedoch nicht ganz die Verhältnisse innerhalb der Startup-Community widerspiegeln, die einen großen Teil unserer Kernleserschaft ausmacht. Dort dürfte die Pro-Seite überwiegen. Dafür gibt es zwei Indizien. Erstens sprachen sich bekannte Gesichter aus der Community tendenziell für die neue Regelung aus. Zweitens verschob sich das Ergebnis erst mit der Zeit Richtung Ausgeglichenheit – in den ersten Stunden des Votings (wo durch den Facebook-Algorithmus primär die Stamm-User erreicht werden) überwog die positive Reaktion noch recht deutlich.

„Das wäre eine Halbierung meiner Arbeitszeit“

„Was ist mit den nicht so guten Betrieben?“

Und dennoch: Dass die angedachte Neuregelung auch innerhalb unserer Community extrem kontrovers gesehen wird, ist evident. Entsprechend heftig fielen auch die Diskussionen in den insgesamt 107 Kommentaren aus. Naturgemäß sehen Unternehmer die Regelung positiver als Arbeitnehmer. „Mehr Flexibilität ist erforderlich und bringt Chancen für Arbeitgeber und -nehmer“, schreibt etwa ein User von der Unternehmer-Seite und stößt damit eine Diskussion an. „Wenn Sie Arbeitgeber sind bedeutet Flexibilität, dass sie Ihren Beschäftigten weniger zahlen wollen“, wird ihm entgegnet. Heftig wird auch diskutiert, wer „Bedarf“ und „Spitzenzeiten“ definiere. „In guten Betrieben geschieht das einvernehmlich“, schreibt ein User. Und bekommt prompt als Antwort: „Und was ist mit den nicht so guten Betrieben?“ Schließlich ginge es ja um alle Branchen und auch um weniger qualifizierte Arbeitskräfte.

Kein gratis Arbeiten mehr?

Einige User streichen die „Legalisierung des Status quo“ heraus. „Bisher war die Realität in vielen Berufen das man mehr gearbeitet hat, wenn etwas erledigt werden musste (aber halt nicht mehr dokumentiert hat wenn man über den 10 Stunden am Tag war) … jetzt darf man das auch“, schreibt etwa Venionaire-Founder Berthold Baurek-Karlic. „Bringt den Unternehmern was. Sonst aber keinem. 12 Stunden-Schicht ging vorher auch schon. Nur halt nicht gratis für den Arbeitgeber. Jetzt schon“ kam als Antwort eines Users. Baurek-Karlic entgegnet, es sei umgekehrt: Bislang hätte man nach zehn Stunden gratis gearbeitet, dies würde sich bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit nun ändern.

„Passt für mich, aber…“

Auch die Häufung einer weiteren Kategorie Kommentare ist auffallend. So schreibt ein User: „12 Stunden Tage sind in Ordnung. In Kombination mit einer 60 Stunden Woche allerdings fatal. Jeder der schon mal 5 Tage 12 Stunden am Tag gearbeitet hat weiß wie auslaugend das ist“ Ein anderer bemerkt: „Arbeite schon 60 Stunden und Wochenende/Feiertag usw also kann ich mich persönlich nicht beschweren aber wenn jetzt in Branchen wie Handel, Schwerbau oder sonstigen anstrengenden Berufen sowas anfällt, finde ich das eine Schweinerei sondergleichen.“ Von einem weiteren User kommt: „Wenn nicht Unternehmen schon jetzt reihenweise meine jungen Freunde mit illegalen All-In Verträgen auspressen würden, klänge die Flexibilisierung wie eine vernünftige Maßnahme. Insgesamt wird die Maßnahme meiner Einschätzung nach Arbeitnehmern schaden, statt endlich in Richtung 30-Stundenwoche zu gehen.“ Generell werden in den Kommentaren häufig All-In-Verträge zur Zielscheibe von Kritik.

Und dann gibt es natürlich noch die Kategorie Einzelunternehmer: „Das wäre eine Halbierung meiner Arbeitszeit“, schreibt ein User.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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