11.12.2017

60 Stunden-Maximum: Das sagt die Brutkasten-Community dazu

Die künftige Regierung hat sich in den Koalitionsverhandlungen auf eine Erhöhung der Maximal-Arbeitszeit geeinigt. Wir haben unsere Leser dazu befragt.
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60 stunden

Ende vergangener Woche gingen nicht nur unter unseren Lesern die Wogen hoch. Die Verhandlungsteams von ÖVP und FPÖ einigten sich in den Koalitionsgesprächen auf eine Erhöhung der Maximal-Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche. Zur Klarstellung: 60-Stunden-Verträge können auch mit dieser Regelung nicht abgeschlossen werden. Die Normarbeitszeit bleibt gleich. Das Zauberwort ist „Spitzenzeiten“. Gilt im Moment laut Arbeitsrecht eine Tages-Maximal-Zeit von zehn Stunden und eine Wochen-Maximal-Zeit von 50 Stunden, sollen diese nun eben entsprechend erhöht werden. Damit soll der Arbeitsbedarf in den erwähnten „Spitzenzeiten“ (legal) gedeckt werden können. Notwendig dazu ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern. Ist diese getroffen, kann vom Arbeitgeber entschieden werden. Ausnahmeregelungen zur geltenden Rechtslage gibt es übrigens jetzt schon jede Menge. So gelten etwa für Schichtbetrieb und Rufbereitschaft Spezial-Regelungen.

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50,65 zu 49,35 Prozent

Heftige Reaktionen auf den Vorstoß ließen nicht lange auf sich warten. Grund genug für uns, unsere Community via Facebook-Emoji-Abstimmung zu dem Thema zu befragen. Und das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: 351 Mal wurde für die neue Regelung gestimmt, 342 mal dagegen. Das entspricht einem Verhältnis von 50,65 zu 49,35 Prozent. Das Ergebnis dürfte jedoch nicht ganz die Verhältnisse innerhalb der Startup-Community widerspiegeln, die einen großen Teil unserer Kernleserschaft ausmacht. Dort dürfte die Pro-Seite überwiegen. Dafür gibt es zwei Indizien. Erstens sprachen sich bekannte Gesichter aus der Community tendenziell für die neue Regelung aus. Zweitens verschob sich das Ergebnis erst mit der Zeit Richtung Ausgeglichenheit – in den ersten Stunden des Votings (wo durch den Facebook-Algorithmus primär die Stamm-User erreicht werden) überwog die positive Reaktion noch recht deutlich.

„Das wäre eine Halbierung meiner Arbeitszeit“

„Was ist mit den nicht so guten Betrieben?“

Und dennoch: Dass die angedachte Neuregelung auch innerhalb unserer Community extrem kontrovers gesehen wird, ist evident. Entsprechend heftig fielen auch die Diskussionen in den insgesamt 107 Kommentaren aus. Naturgemäß sehen Unternehmer die Regelung positiver als Arbeitnehmer. „Mehr Flexibilität ist erforderlich und bringt Chancen für Arbeitgeber und -nehmer“, schreibt etwa ein User von der Unternehmer-Seite und stößt damit eine Diskussion an. „Wenn Sie Arbeitgeber sind bedeutet Flexibilität, dass sie Ihren Beschäftigten weniger zahlen wollen“, wird ihm entgegnet. Heftig wird auch diskutiert, wer „Bedarf“ und „Spitzenzeiten“ definiere. „In guten Betrieben geschieht das einvernehmlich“, schreibt ein User. Und bekommt prompt als Antwort: „Und was ist mit den nicht so guten Betrieben?“ Schließlich ginge es ja um alle Branchen und auch um weniger qualifizierte Arbeitskräfte.

Kein gratis Arbeiten mehr?

Einige User streichen die „Legalisierung des Status quo“ heraus. „Bisher war die Realität in vielen Berufen das man mehr gearbeitet hat, wenn etwas erledigt werden musste (aber halt nicht mehr dokumentiert hat wenn man über den 10 Stunden am Tag war) … jetzt darf man das auch“, schreibt etwa Venionaire-Founder Berthold Baurek-Karlic. „Bringt den Unternehmern was. Sonst aber keinem. 12 Stunden-Schicht ging vorher auch schon. Nur halt nicht gratis für den Arbeitgeber. Jetzt schon“ kam als Antwort eines Users. Baurek-Karlic entgegnet, es sei umgekehrt: Bislang hätte man nach zehn Stunden gratis gearbeitet, dies würde sich bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit nun ändern.

„Passt für mich, aber…“

Auch die Häufung einer weiteren Kategorie Kommentare ist auffallend. So schreibt ein User: „12 Stunden Tage sind in Ordnung. In Kombination mit einer 60 Stunden Woche allerdings fatal. Jeder der schon mal 5 Tage 12 Stunden am Tag gearbeitet hat weiß wie auslaugend das ist“ Ein anderer bemerkt: „Arbeite schon 60 Stunden und Wochenende/Feiertag usw also kann ich mich persönlich nicht beschweren aber wenn jetzt in Branchen wie Handel, Schwerbau oder sonstigen anstrengenden Berufen sowas anfällt, finde ich das eine Schweinerei sondergleichen.“ Von einem weiteren User kommt: „Wenn nicht Unternehmen schon jetzt reihenweise meine jungen Freunde mit illegalen All-In Verträgen auspressen würden, klänge die Flexibilisierung wie eine vernünftige Maßnahme. Insgesamt wird die Maßnahme meiner Einschätzung nach Arbeitnehmern schaden, statt endlich in Richtung 30-Stundenwoche zu gehen.“ Generell werden in den Kommentaren häufig All-In-Verträge zur Zielscheibe von Kritik.

Und dann gibt es natürlich noch die Kategorie Einzelunternehmer: „Das wäre eine Halbierung meiner Arbeitszeit“, schreibt ein User.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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