09.09.2025
CONTINUATION FUNDS

60 Millionen Euro für zwei neue Speedinvest-Fonds

Der Wiener Frühphasen-VC-Fonds Speedinvest, der derzeit mehr als 1,2 Milliarden Euro Beteiligungsvermögen verwaltet, bringt mit zwei neuen Continuation Funds ein Finanzinstrument nach Europa, das in den USA längst etabliert ist.
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Speedinvest-CEO Oliver Holle | Foto: Klaus Vyhnalek
Speedinvest-CEO Oliver Holle | Foto: Klaus Vyhnalek

Eines der größten Probleme auf dem europäischen Venture-Capital-Markt: Es dauert oft über ein Jahrzehnt, bis Investor:innen (LPs) Geld aus einem Fonds zurückbekommen. Continuation Funds sollen dieses Liquiditätsdilemma entschärfen.

Dabei verkauft ein Fonds Anteile an seinen vielversprechendsten Unternehmen an neue Investor:innen. Die bisherigen Investor:innen erhalten dadurch früher Geld zurück, während die Startups zusätzliches Kapital und mehr Zeit für ihr Wachstum gewinnen. So entsteht eine Win-Win-Situation: Liquidität für die Investor:innen, Stabilität und Unterstützung für die Gründer:innen.

Win-Win-Situation

Das Gesamtvolumen der beiden neuen Fonds beträgt 60 Millionen Euro. Laut Speedinvest sei das ein Teil einer “ganzheitlichen, proaktiven Strategie für das Liquiditätsmanagement im europäischen Tech-Sektor”.

“Es ist eine Win-Win-Situation: Investoren erzielen Rendite, ohne langfristige Vorteile zu verpassen, und Gründer werden nicht zu vorzeitigen Ausstiegen gedrängt”, sagt Oliver Holle, Gründer und CEO von Speedinvest. Der erste Fonds habe das Ziel, den LPs etwa das Drei- bis Vierfache des investierten Geldes zurückzuzahlen.

Für den ersten Fonds mit einem Volumen von 30 Millionen Euro wurden Anteile an fünf Portfoliounternehmen aus dem 2015 aufgelegten Speedinvest II transferiert. Um welche Startups es sich konkret handelt, bleibt unter Verschluss. Dieser zweite Fonds, an dem vor allem Privatpersonen und Family Offices beteiligt sind, investierte in rund 100 Startups – darunter GoStudent und refurbed. Heute ist davon noch etwa die Hälfte im Portfolio übrig.

Angeführt wird der neue Fonds von Molten Ventures aus Großbritannien und dem spanischen Risikokapitalgeber Acurio Ventures. Ersteres habe laut mehreren Medienberichten insgesamt 18 Millionen Euro für den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von 58 Prozent am Speedinvest Continuation Fund I zugesagt. Ein zweiter Fonds über weitere 30 Millionen Euro soll in den kommenden Wochen folgen.

Holle: „wirklich herausfordernd“

“Unser Ziel? Über Einzeltransaktionen hinauszugehen und nachhaltige, wiederholbare Wege zu schaffen – sowohl für frühe Ausschüttungen als auch für langfristige Wertsteigerung zugunsten unserer Gründer:innen und LPs”, heißt es von Speedinvest.

Solche Transaktionen seien allerdings “wirklich herausfordernd”, betont Holle. “Da deutlich mehr Parteien – und Interessen – beteiligt sind als bei einer typischen Fundraising-Runde, sowohl intern als auch extern.”

Speedinvest V in Planung

Neben den Continuation Funds plant Speedinvest auch wieder einen neuen Hauptfonds. Speedinvest V soll laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins trend ein ähnliches Volumen wie sein Vorgänger haben, der bei 350 Millionen Euro lag – brutkasten berichtete.

„Wir sind zudem dabei, einen signifikanten Wachstumsfonds aufzustellen, der unseren ersten 230 Millionen Euro schweren Growth Fund deutlich übertreffen soll“, wird Holle von trend zitiert. Damit will Speedinvest auch Investor:innen aus Japan, Südkorea und Singapur an Bord holen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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