20.04.2018

6 Startups pitchen beim Business Angel Summit 2018 in Kitzbühel

In Kitzbühel treffen heuer zum vierten Mal viele Größen der internationalen Investoren-Szene aufeinander. Auch beim Business Angel Summit 2018 werden einige Startups die Möglichkeit bekommen vor der illustren Runde zu pitchen.
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Business Angel Summit 2018
(c) Standortagentur Tirol: Investor Peter Koch von der Schweizer Martin Global AG beim Business Angel Summit 2017
kooperation

Gelegenheiten zum Pitch bieten sich für Startups mittlerweile sehr häufig. Doch nicht immer ist dabei viel zu holen. Und dann gibt es wiederum Pitch-Competitions, bei denen ein Antritt geradezu als Jackpot gewertet werden kann. Eine aus dieser Kategorie wird es am 22. Juni beim Business Angel Summit 2018 in Kitzbühel geben. Dort trifft sich nämlich eine illustre Runde aus der internationalen Investoren-Szene, um sich auszutauschen. Und sechs Startups bekommen die Chance, ihre Unternehmen dieser Gruppe aktiver Startup-Financiers zu präsentieren.

„Investoren, die üblicherweise nur sehr diskret auftreten“

„Die Startups, die es in die Pitchings schaffen, treffen in einem ungezwungenen Umfeld auch auf jene Investoren, die am privaten Beteiligungsmarkt üblicherweise nur sehr diskret auftreten“, schreiben die Geschäftsführer der Veranstalter Bernhard Sagmeister (aws) und Marcus Hofer (Standortagentur Tirol). Top-Kontakte für die Jungunternehmer kämen über die aws i2 Business Angels Austria, das Investorennetzwerk Tirol und Partner wie etwa den European Super Angels Club (ESAC) zustande. Da ist natürlich eine gewisse Qualität der pitchenden Startups vorausgesetzt. Daher gelten für die Bewerbung klare Kriterien. So werden die Marktreife des Produktes, ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal, die Skalierbarkeit des Produktes für einen großen oder neuen Markt und eine vorhandene Basisfinanzierung vorausgesetzt. Bis zur Teilnahme am Summit soll kein privater Investor eingebunden sein.

Butleroy: Sechsstelliges Investment nach Summit

Im Vorjahr konnte etwa das Linzer Startup Butleroy am Summit die entscheidenden Kontakte für ein sechsstelliges Investment knüpfen. „Wir lernten dort einige unserer jetzigen Investoren kennen. Mit dem ESAC konnten wir dann innerhalb kürzester Zeit das Investment auf die Beine stellen. Mit dem Kapital können wir unsere Aktivitäten im Marketing intensivieren, unser Team verstärken und das Produkt verbessern“, erzählt Philipp Baldauf, CEO des Startups, das damals noch unter dem Namen MyAlfred antrat.

12 Startups kommen zum Pre-Pitching

Dieses Jahr endet die Bewerbungsfrist für Startups am 11. Mai. Eine Fachjury wählt zunächst zwölf Startups anhand ihrer eingesendeten Pitchdecks aus. Diese werden zu einem Pre-Pitching am 21. Juni – also am Tag vor dem Summit – nach Kitzbühel geladen. Dort werden dann die finalen sechs Teilnehmer für den Pitch beim Business Angel Summit 2018 bestimmt. Auch jene sechs Startups, die nicht in die finale Auswahl kommen, können am Summit teilnehmen.

Kopetz und Stalf beim Business Angel Summit 2018

Denn auch abseits der Pitch-Competition hat der Business Angel Summit den Startups einiges zu bieten. „Dabeisein lohnt mehrfach – neben der Chance auf Deals erwarten die Teilnehmer zahlreiche Gelegenheiten sowohl zum fachlichen als auch informellen Austausch und die brillanten Erfolgsgeschichten beeindruckender Key Note-Speaker“, erklärt Tirols Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Sie spricht dabei auch auf TTTech CEO Georg Kopetz und N26 CEO Valentin Stalf an, die als Redner auftreten werden.

„Immer wieder Syndikate für gemeinsame Investments“

Für Investoren steht die Anmeldung für den Business Angel Summit 2018 übrigens noch bis zum 8. Juni offen. Financiers wie Phillipe Gluntz von den Business Angels Europe, Heinrich Prokop von Clever Clover aus den Niederlanden oder Peter Koch von der Schweizer Martin Global AG haben die Chance in den vergangenen Jahren bereits genützt. Berthold Baurek-Karlic, CEO und Gründer von Venionaire Capital, Vorstand der AVCO (Austrian Venture Capital und Private Equity Organisation) und Präsident des European Super Angels Clubs (ESAC) ist Partner und Sponsor des Summits, bei dem er auch im Vorjahr wieder ein Investment fixieren konnte: „In Kitzbühel treffen wir einmal jährlich wichtige nationale und internationale Co-Investoren unseres Netzwerks. Wir schätzen, dass sich in Kitzbühel immer wieder Syndikate für gemeinsame Investments wie bei YodelTalk oder Butleroy ergeben. Ich bin schon gespannt, wer uns dieses Jahr überzeugt“, sagt Baurek-Karlic.

⇒ Zur offiziellen Page des Summits mit Bewerbung

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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