16.01.2020

Das sind die Sieger der „5G Vienna Use Case Challenge“

Die Ergebnisse der "5G Vienna Use Case Challenge" der Stadt Wien stehen fest. Als Siegerprojekte gingen die beiden A1-Technologiepartner Azoomee und Scarletred, sowie die TU-Wien mit Swarco und das britische Startup Unmanned Life hervor, das mit der Wiener Feuerwehr zusammenarbeitet.
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5G Vienna Use Case
Einer der Gewinner ist das Startup Azoomee rund um CEO und Co-Founder Douglas Lloyd | © PID/Bohmann

Der neue Mobilfunktstandard 5G ist derzeit in aller Munde. Künftig soll das superschnelle Internet nicht nur im Consumer-Electronic-Bereich neue Standards setzten, sondern auch für die Wirtschaft neue Anwendungsfelder ermöglichen. Damit Unternehmen neue Anwendungen hervorbringen, greifen auch öffentliche Stellen zu Fördermaßnahmen – so auch die Stadt Wien. Sie hat im Herbst 2019 die „5G Vienna Use Case Challenge“ gestartet. Gesucht wurden Projekte in den vier Bereichen „Bildung“, „Gesundheit“, „Mobilität“ und „Öffentliche Plätze & Sicherheit“.

+++ Mission Future: A1 sucht Zukunftskonzepte von jungen Visionären +++

400.000 Euro an Förderungen

Für die Challenge wurde eine Fördersumme von 400.000 Euro bereitgestellt, wobei die Sieger der vier Kategorien jeweils mit 100.000 Euro gefördert werden. Mit den Förderungen sollen Pilotprojekte umgesetzt werden, wobei unter anderem auf die Kooperation mit Partnerunternehmen aus der Mobilfunkbranche gesetzt wird. Zielgruppe der „5G Vienna Use Case Challenge“ sind Startups, Technologieunternehmen sowie Forschungseinrichtungen.

Die vier Siegerprojekte

Zu Wochenbeginn war es schlussendlich soweit: Digitalisierungsstadtrat Peter Hanke und CIO der Stadt Wien Ulrike Huemer präsentieren die Siegerprojekte der 5G Challenge. Zu ihnen zählen Azoome (Bildung), Scarletred (Gesundheit), die TU Wien (Mobilität) und Unmanned Life (Öffentlicher Plätze & Sicherheit). Detail am Rande: Der Mobilfunkanbieter A1 konnte mit seinen zwei Technologiepartnern Azoome und Scarlet Red gleich zwei Mal reüssieren. Hier die Projekte im Überblick:

  • Azoomee ist ein Medienunternehmen und App-Entwicklungsstudio, das sich auf Anwendungen zur pädagogischen Unterhaltung für Kinder spezialisiert hat. Mit dem Projekt „Virtual Vienna“ revolutioniert Azoomee den Geschichtsunterricht an Wiens Schulen. Durch 5G werden historisch wertvolle Orte in der Stadt durch interaktive Aufgaben zum Leben erweckt. Dabei kommen sogenannte Oomee-Charaktere in Augmented Reality zur Anwendung, damit Kinder spielerisch lernen. Die Charaktere führen die Kinder durch die Lerninhalte während sie die Stadt erkunden. Weitere Anwendungsfelder sind bereits geplant: So soll die Anwendung auch im Tourismus eingesetzt werden.

 

  • Die Kategorie „Gesundheit“ konnte das österreichische eHealth-Startup Scarletred für sich entscheiden. Das A1 Technologiepartner-Unternehmen hat eine eigene telemedizinische Lösung entwickelt. Sie soll den Pflegenotstand im Bereich der häuslichen Behandlung chronischer Wunden abdecken. Das Medizinproduktsystem von Scarletred ist voll mobil und daher jederzeit und überall einsetzbar. Zudem werden die gesammelten Daten anonymisiert gespeichert. Seit 2015 wird die Software international bei der Entwicklung neuer Arzneimittel und Therapien von pharmazeutischen Unternehmen und Medizinern im Rahmen von klinischen Studien und seit Anfang 2019 in Pilotstudien angewendet. Dank dieses Systems können neue Wirkstoffe leichter bewertet, die Forschung beschleunigt und sichere Therapien für Patienten entwickelt werden.

 

  • Das britische Startup Unmanned Life ging als Sieger in der Kategorie „Öffentlicher Plätze & Sicherheit“ hervor. Das Startup hat eine SaaS-Plattform entwickelt, die autonome Robotoranwendungen in den Bereichen „Supply Chain Logistik“, „Telekommunikation “ „Industrie 4.0“ sowie „Smart City“ ermöglicht. Die automatisierte Steuerung der Systeme erfolgt dabei über 5G. Dabei greift das Startup auch auf eine Echtzeitdatenverarbeitung zurück. Das Startup arbeitet unter anderem mit der Wiener Feuerwehr zusammen. Im ersten Quartal 2020 sollen übrigens die weltweit ersten 5G-fähigen und autonomen Drohneneinsätze im Rahmen von Rettungsaktionen erfolgen.

 

  • Mit der TU-Wien zählt auch eine Forschungseinrichtung zu den Siegern der „5G Vienna Use Case Challenge“. Sie hat in Kooperation mit Magenta und dem Unternehmen Swarco die Kategorie „Mobilität“ gewonnen. Das Projekt zielt auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Kreuzungsbereichen durch den Einsatz von Video, 5G und Edge Computing ab.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Das sind die Sieger der „5G Vienna Use Case Challenge“

Die Ergebnisse der „5G Vienna Use Case Challenge“ der Stadt Wien stehen fest. Als Siegerprojekte gingen die beiden A1-Technologiepartner Azoomee und Scarletred, sowie die TU-Wien mit Swarco und das britische Startup Unmanned Life hervor, das mit der Wiener Feuerwehr zusammenarbeitet.

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