06.02.2020

So reagieren die Führungskräfte der Telcos auf 5G-Kritiker

Das Jahr 2020 wird jenes sein, in dem der Ausbau 5G Fahrt aufnimmt - was auch Kritiker auf den Plan ruft. Der brutkasten hat bei A1, Magenta und Drei nachgefragt, wie man auf die Bedenken reagiert.
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(c) Magenta Telekom, Lipiarski, Rene Del Messier

Das Jahr 2020 wird als jenes in die Geschichte des österreichischen Mobilfunks eingehen, in dem der neue Mobilfunkstandard 5G Fahrt aufgenommen hat. Neben dem Ausbau der Netze durch die Mobilfunker kommen immer mehr 5G-taugliche Endgeräte auf den Markt, und neue Use Cases werden erarbeitet.

+++In diesen 129 Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1+++

Doch die neue Technologie hat nicht nur Freunde, sondern wird auch von Teilen der Bevölkerung mit Argwohn betrachtet – unter anderem werden starke Auswirkungen auf die Gesundheit befürchtet. Der brutkasten hat in einem Faktencheck eruiert, ob 5G der Gesundheit schadet – und außerdem bei Österreichs Telekommunikationsunternehmen nachgefragt, wie sie auf die Kritiker reagieren.

Marcus Grausam: „Strenge Auflagen zu Emissionswerten“

„Es ist verständlich, dass Menschen vor neuen Dingen Angst haben. Jedoch stimmen viele Mythen nicht, die zur Zeit verbreitet werden“, sagt dazu A1 CEO Marcus Grausam: „Daher ist es nun unsere Aufgabe, Fakten auf den Tisch zu legen. Und das tun wir laufend.“

+++Das sind die Preise für die 5G-Tarife von A1+++

5G sei keine Revolution, sondern eine Evolution aus bisher verwendeter und nun verbesserter Technik. „Übertragungsform und Übertragungsmedium sind bestens bekannt“, ergänzt Grausam: „Betreffend der Emissionswerte von Anlagen gibt strenge Auflagen der WHO, die regelmäßig gemessen und deutlich unterschritten werden.“

Jan Trionow: „5G in vielen Punkten mit 3G und 4G vergleichbar“

Ähnliches antwortet Jan Trionow, CEO von Drei. „Viele technische Aspekte von 5G sind mit jenen bisheriger Mobilfunkstandards 3G und 4G vergleichbar“, sagt er: „Deshalb sind die aktuellen Mobilfunk-Grenzwerte (der Weltgesundheitsorganisation WHO, der internationalen Strahlenschutzkommission und der EU) auch auf 5G anwendbar.“ Durch den enthaltenen Sicherheitsfaktor von 50 sorgen dieser Grenzwerte auch für die Sicherheit besonders schutzbedürftiger Personengruppen (wie Älteren, Kranken und Schwangeren), sagt Trionow: „Wir nehmen die Bedenken unserer Kunden sehr ernst und halten uns streng an die von der WHO empfohlenen Grenzwerte für Mobilfunk.“

+++5G-Ausbau: EU-Länder können einzelne Netzwerkausrüster ausschließen+++

Zum Thema Datenschutz ergänzt er, dass Drei die  Telekommunikationsnetze im Einklang mit der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie betreibe.

Maria Zesch: „Kein Zusammenhang mit Netzneutralität“

Maria Zesch, CCO Business & Digitalization Magenta Telekom, argumentiert schließlich, dass es zu 5G viele Studien und daraus resultierende internationale Normen und Bestimmungen gibt. „Selbstverständlich halten wir uns daran und operieren weit unter dem Grenzwert. Wir informieren über den Stand der Wissenschaft und die Vorsorgegrenzwerte, die unter anderem durch die WHO anerkannt sind“, sagt Zesch.

+++Mehr über die 5G-Pläne 2020 der einzelnenen Anbieter+++

Zesch geht auch auf die 5G-Technologie des „Network Slicing“ ein, mit der Teile des Netzes isoliert und somit für bestimmte Anwendungen reserviert werden können – Kritiker fürchten, dass dadurch die Netzneutralität eingeschränkt werden kann. „Zwischen Network Slicing und Netzneutralität sehe ich keinen Zusammenhang. Es ist mir aber bewusst, dass dazu Diskussionen geführt werden, die wir ernst nehmen und unseren Standpunkt einfließen lassen“, sagt Zesch: „Das grundlegende Netz bleibt wie heute offen für alle.“ Sollte ein Unternehmen ein Netz wie Narrowband-IoT benötigen, um wenige Daten zu übertragen, kann für diesen Zweck ein „Network Slice“ genutzt werden, wie Zesch erläutert: „Es entsteht keine Konkurrenz zum normalen Nutzungsverhalten. Generell wird das Thema Netzneutralität aufgrund der enormen Kapazitäten von 5G aus unserer Sicht an Bedeutung verlieren, weil ausreichend Platz für alle Anwendungen sein wird.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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So reagieren die Führungskräfte der Telcos auf 5G-Kritiker

Das Jahr 2020 wird als jenes in die Geschichte des österreichischen Mobilfunks eingehen, in dem der neue Mobilfunkstandard 5G Fahrt aufgenommen hat. Doch es gibt auch Kritiker, welche Auswirkungen auf die Gesundheit befürchtet. Die Führungskräfte der Telekommunikationsunternehmen entgegen hingegen, dass alle vorgegebenen Werte eingehalten werden und somit keine Gefahr besteht.

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Das Jahr 2020 wird als jenes in die Geschichte des österreichischen Mobilfunks eingehen, in dem der neue Mobilfunkstandard 5G Fahrt aufgenommen hat. Doch es gibt auch Kritiker, welche Auswirkungen auf die Gesundheit befürchtet. Die Führungskräfte der Telekommunikationsunternehmen entgegen hingegen, dass alle vorgegebenen Werte eingehalten werden und somit keine Gefahr besteht.

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Das Jahr 2020 wird als jenes in die Geschichte des österreichischen Mobilfunks eingehen, in dem der neue Mobilfunkstandard 5G Fahrt aufgenommen hat. Doch es gibt auch Kritiker, welche Auswirkungen auf die Gesundheit befürchtet. Die Führungskräfte der Telekommunikationsunternehmen entgegen hingegen, dass alle vorgegebenen Werte eingehalten werden und somit keine Gefahr besteht.

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So reagieren die Führungskräfte der Telcos auf 5G-Kritiker

Das Jahr 2020 wird als jenes in die Geschichte des österreichischen Mobilfunks eingehen, in dem der neue Mobilfunkstandard 5G Fahrt aufgenommen hat. Doch es gibt auch Kritiker, welche Auswirkungen auf die Gesundheit befürchtet. Die Führungskräfte der Telekommunikationsunternehmen entgegen hingegen, dass alle vorgegebenen Werte eingehalten werden und somit keine Gefahr besteht.

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