29.01.2020

5G-Ausbau: EU-Länder können einzelne Netzwerkausrüster ausschließen

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) können beim Aufbau ihrer 5G-Netze einzelne Mobilfunkausrüster ausschließen oder deren Zugang einschränken. Die Europäische Kommission einigte sich heute Mittwoch auf "gemeinsame Instrumentarien".
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5G
(c) AdobeStock / Kara

Der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G wirft schon seit längerer Zeit sicherheitspolitische Fragen auf. In zahlreiche Staaten – allen voran den USA – gibt es die Sorge, dass die Technik des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei ein Einfallstor für chinesische Spionage oder Sabotage sein könnte. Die USA haben deshalb Huawei vom Ausbau ihrer 5G-Mobilfunkinfrastruktur ausgeschlossenen. Zudem übte Trump in der Vergangenheit Druck auf europäische Staaten aus, damit diese den chinesischen Konzern ebenfalls ausschließen.

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5G-Ausbau: „entsprechendes Instrumentarium“

Innerhalb der Europäischen Union gab es diesbezüglich nun eine „indirekte“ Richtungsentscheidung. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, billigte sie ein „entsprechendes Instrumentarium“, das Sicherheitsrisiken im Rahmen des 5G-Ausbaus begegnen soll. Das Instrumentarium sieht vor, dass einzelne Netzwerkausrüster aufgrund von Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden können oder deren Zugang eingeschränkt wird.

In der Aussendung heißt es, dass sich die Mitgliedsstaaten darauf einigten, die „Sicherheitsanforderungen zu verschärfen“, die „Risikoprofile von Anbietern zu bewerten“ und „entsprechende Beschränkungen auf Anbieter anzuwenden, die mit einem hohen Risiko behaftet gelten“. Dies kann laut der EU-Kommission auch bis zum Ausschluss von Anbietern gehen. Eine dezidierte Empfehlung gegen Huawei sprach die EU-Kommission allerdings nicht aus.

Sicherheitsmaßnahmen obliegen Mitgliedsstaaten

Über spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu entscheiden, soll laut der EU-Kommission weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Sie wird allerdings mit den „ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“ die Umsetzung eines EU-Konzepts für die 5G Cybersicherheit unterstützen. Dazu zählt die „Koordinierung im Bereich der EU-weiten Zertifizierung“, „Handelspolitische Schutzmaßnahmen“ aber auch EU-Förderprogramme, die sicherstellen, dass „Begünstigte die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen“.

Als nächsten Schritt fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis zum 30. April Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Zudem soll bis 30. Juni 2020 ein gemeinsamer Bericht über die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten erstellt werden.


=> zur Aussendung der EU-Kommission

 

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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