Der Ausbau des Mobilfunkstandards 5G wirft schon seit längerer Zeit sicherheitspolitische Fragen auf. In zahlreiche Staaten – allen voran den USA – gibt es die Sorge, dass die Technik des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei ein Einfallstor für chinesische Spionage oder Sabotage sein könnte. Die USA haben deshalb Huawei vom Ausbau ihrer 5G-Mobilfunkinfrastruktur ausgeschlossenen. Zudem übte Trump in der Vergangenheit Druck auf europäische Staaten aus, damit diese den chinesischen Konzern ebenfalls ausschließen.

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5G-Ausbau: “entsprechendes Instrumentarium”

Innerhalb der Europäischen Union gab es diesbezüglich nun eine “indirekte” Richtungsentscheidung. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte, billigte sie ein “entsprechendes Instrumentarium”, das Sicherheitsrisiken im Rahmen des 5G-Ausbaus begegnen soll. Das Instrumentarium sieht vor, dass einzelne Netzwerkausrüster aufgrund von Sicherheitsbedenken ausgeschlossen werden können oder deren Zugang eingeschränkt wird.

In der Aussendung heißt es, dass sich die Mitgliedsstaaten darauf einigten, die “Sicherheitsanforderungen zu verschärfen”, die “Risikoprofile von Anbietern zu bewerten” und “entsprechende Beschränkungen auf Anbieter anzuwenden, die mit einem hohen Risiko behaftet gelten”. Dies kann laut der EU-Kommission auch bis zum Ausschluss von Anbietern gehen. Eine dezidierte Empfehlung gegen Huawei sprach die EU-Kommission allerdings nicht aus.

Sicherheitsmaßnahmen obliegen Mitgliedsstaaten

Über spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu entscheiden, soll laut der EU-Kommission weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Sie wird allerdings mit den “ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten” die Umsetzung eines EU-Konzepts für die 5G Cybersicherheit unterstützen. Dazu zählt die “Koordinierung im Bereich der EU-weiten Zertifizierung”, “Handelspolitische Schutzmaßnahmen” aber auch EU-Förderprogramme, die sicherstellen, dass “Begünstigte die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen”.

Als nächsten Schritt fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis zum 30. April Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Zudem soll bis 30. Juni 2020 ein gemeinsamer Bericht über die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten erstellt werden.


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