13.01.2026
OPTIMUS TOWER

5G-Ausbau am Brenner: Österreichischer Beitrag im EU-Projekt 5G-BEAM

Der österreichische Infrastrukturanbieter Optimus Tower ist Teil des EU-geförderten Projekts 5G-BEAM, das eine durchgehende 5G-Abdeckung entlang des Brennerkorridors schaffen soll.
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Peter Haupt, CEO Optimus Tower und Christof Braunegg, Business Development Optimus Tower. | © Optimus Tower

Ziel des EU-Projekts 5G-BEAM sei es laut einer Presseaussendung, den grenzüberschreitenden Verkehr zu digitalisieren, die Sicherheit auf der Autobahn zu erhöhen und den Korridor für vernetzte und automatisierte Mobilität vorzubereiten.

Auf österreichischer Seite verantwortet Optimus Tower die Modernisierung der passiven Mobilfunkinfrastruktur entlang der Brennerroute zwischen der italienischen Grenze und Kufstein. Bestehende Standorte sollen so aufgerüstet werden, dass sie künftig aktive 5G-Technologie aufnehmen können und eine nahtlose Anbindung an das italienische Netz ermöglichen. Damit entsteht die Grundlage für Anwendungen wie kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität (CCAM).

EU-Förderung

Das Gesamtprojekt verfügt über ein Budget von rund 17 Millionen Euro. Der österreichische Anteil liegt dabei bei knapp fünf Millionen Euro, wovon 50 Prozent durch das EU-Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) gefördert werden.

„Wir freuen uns, dass wir unser Know-how in diesem EU-geförderten Projekt einbringen können und damit die Mobilität der Zukunft aktiv mitgestalten. Unser Beitrag sorgt dafür, dass die 5G-Abdeckung entlang der Brennerroute sowohl für die Wirtschaft als auch für die Menschen in der Region greifbare Vorteile bringt”, sagt Peter Haupt, CEO von Optimus Tower.

Zusammenarbeit entlang Brennerkoridors

Das Projekt 5G-BEAM erstreckt sich über 420 Kilometer von Modena bis Kufstein. Unter der Koordination der Autostrada del Brennero arbeiten Partner wie TIM, INWIT, das Forschungszentrum MOST sowie Optimus Tower zusammen. Der Projektstart erfolgte am 1. Dezember 2025, die Laufzeit beträgt 36 Monate.

Kern des Projekts sind 5G-Standalone-Netze, Edge-Computing sowie hybride Kommunikationslösungen, die Vehicle-to-Vehicle- (V2V) und Vehicle-to-Network- (V2N) Anwendungen ermöglichen. Sensoren, IoT-Geräte und Floating-Car-Daten liefern Echtzeitinformationen zu Verkehr, Wetter und Infrastrukturzustand. KI-gestützte Analysen unterstützen unter anderem die Überwachung von Brücken und Verkehrswegen und erhöhen die Sicherheit entlang der Route.

Bedeutung für Österreich

Für Österreich und insbesondere Tirol soll der Ausbau mehr als nur schnellere Datenverbindungen bedeuten: Echtzeit-Verkehrsmanagement, schnellere Einsatzzeiten für Rettungskräfte, weniger Staus und sichere Baustellen sollen den Alltag auf der Brennerautobahn spürbar verbessern. Gleichzeitig schafft die stabile Konnektivität die Basis für neue Mobilitätsservices und stärkt die wirtschaftliche Vernetzung über die Grenze hinweg.

„Die Modernisierung unserer passiven Infrastruktur auf österreichischer Seite bildet das Rückgrat für die geplanten 5G-Dienste. Wir schaffen die Grundlage, damit grenzüberschreitend von Italien bis nach Kufstein modernste 5G-Technologien eingesetzt werden können, die Sicherheit, Effizienz und Innovation im Verkehr erhöhen”, ergänzt Christof Braunegg von Optimus Tower.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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